Hauptuntersuchungsfristabzug auch bei Stilllegung?

Im Januar diesen Jahres habe ich mein Auto abgemeldet.
Drei Monate später, lief der TÜV ab.
Nun habe ich es jetzt wieder angemeldet und bekam die Prüf-
plakette nur bis April 2004 ausgestellt (statt bis September).

Wie lautet die eindeutige Regelung dazu und wo ist das schriftlich verzeichnet?

Ich habe in der Werkstatt und bei der Zulassungsstelle gefragt, was nun wäre, wenn ich erst im Februar 2004 (beispielsweise) gekommen wäre. Ob ich dann für zwei Monate zugelassen würde?

„Dann bekämen sie natürlich(!) wieder für zwei Jahre TÜV und ASU“! …hat man mir darauf gesagt.
Ab wann bekomme ich denn dann nun wieder zwei Jahre (da jetzt ja nicht)? - Das haben die lieben Beamten nicht mehr verstanden.

Liege ich so falsch? Es ist doch unlogisch, bei einem abgemeldeten Auto so zu verfahren. Oder nicht?!

Das liegt an folgender Regelung:

Früher haben die Leute den Termin 2 oder 3 Monate überzogen und sich somit in der Summe 27 TÜV erschlichen. Um das einzudämmen, gibt es jetzt eine Richtlinie, daß der TÜV vom Endmonat her genehmigt wird.

Beispiel: Tüv 5/2002 Vorführung 8/2002 neuer TÜV 5/2004.

Inwieweit da Stilllegungszeiten berücksichtigt werden ist mir nicht bekannt?

gruss
winkel

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Hi Patrick,
schau mal unter http://www.dekra.de
Gruss Sebastian

Hallo Patrick,

Im Januar diesen Jahres habe ich mein Auto abgemeldet.
Drei Monate später, lief der TÜV ab.
Nun habe ich es jetzt wieder angemeldet und bekam die Prüf-
plakette nur bis April 2004 ausgestellt (statt bis September).

Es wundert mich, daß Du überhaupt Deinen PkW wieder zugelassen bekamst, obwohl die HU abgelaufen war.

Normal fragen sie danach (lassen sich es zeigen) und bestehen noch auf min. 3Monate TÜV.

gruß

dennis

Da siehst du aber auch schon mein Dilemma?!

Beispiel: Tüv 5/2002 Vorführung 8/2002 neuer TÜV 5/2004.

Beispiel: Tüv 3/2002 Vorführung 1/2004 neuer TÜV 3/2004?

Sorry, mein Fehler!
Natürlich habe ich nur versucht, mein Auto
anzumelden. Jetzt steht es immer noch rum…

Bin ich doof?
Hab nix gefunden. Weißt du sicher, daß dazu was drinsteht?

Beispiel: Tüv 5/2002 Vorführung 8/2002 neuer TÜV 5/2004.

Beispiel: Tüv 3/2002 Vorführung 1/2004 neuer TÜV 3/2004?

Es gibt eine Befristung, wielange die TÜV-Abnahme gültig bleibt.(Schau mal da unter Fristen)
Es ist auch abhängig, ob das Auto vorübergehend stillgelegt oder ganz abgemeldet (zur Verschrottung z.B.) wurde.

gruss
winkel

Hi Patrick,
die scheinen die Seite modifiziert zu haben, da das Thema nur am Anfang diesen Jahres recht aktuell war. Schreib denen eine mail. Damit habe ich beste Erfahrungen gemacht. Die antworten prompt.
Gruss Sebastian

Hi,

ich hatte vor 2 Jahren noch einen „Wintertrabi“, also mit Saisonkennzeichen nur von Okt.-März zugelassen.
TÜV wäre im Mai gewesen. Da gabs die Regelung, das im Monat der Wiederzulassung (Oktober) der TÜV nachgeholt werden konnte, galt dann bis Okt des übernächsten Jahres. So müsste das auch bei vorrübergehender Stillegung sein.
Während ich ohne TÜV im Oktober rumfuhr, hab ich übrigens täglich einen Mängelschein kassiert von unseren netten Politessen, bis ich die Regelung unter der Windschutzscheibe klemmen hatte… soviel zur Kenntins der StZVO bei den Miezen…

Gruß,
Micha