Hauptverhandlung-Hauptverfahren?

Hallo,kann mir jemand mal den Unterschied zwischen der Hauptverhandlung und dem Hauptverfahren erklären?

Die Hauptverhandlung ist ja das Gerichtsverfahren.
In der Einführung der StPO steht zwar ein bisschen was über das Hauptverfahren,aber ich versteh nicht ganz genau den Unterschied.

Kann es sein das unter dem Begriff „Hauptverfahren“ die Vorbereitung für die Hauptverhandlung gemeint ist? Also das Einladungen für Zeugen geschrieben werden z.B.? Oder liege ich jetzt ganz verkehrt?

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen

Gruß

Das Strafverfahren besteht aus zwei Teilen: Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren.

Das Erkenntnisverfahren dient der Feststellung der Rechtslage und Festsetzung der Strafe. Es unterfällt seinerseits in drei Teile:

  1. Vorverfahren: Das ist das Ermittlungsverfahren, das in erster Linie durch Staatsanwaltschaft und Polizei betrieben wird.

  2. Zwischenverfahren: Hier entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens, wobei es das faktisch bei fast jeder Anklage tut; das Zwischenverfahren hat insofern nur eine geringe praktische Bedeutung.

  3. Hauptverfahren: Auch dieses findet vor dem Gericht statt. Es werden z.B. die Zeugen geladen, und dann kommt es zur Hauptverhandlung, also der klassischen Gerichtsshow, wie man sie aus dem Fernsehen kennt.

Ergo: Die Hauptverhandlung ist ein Teil des Hauptverfahrens.

Levay

Das Hauptverfahren ist das Ganze von der Erhebung der Anklageschrift bis zum Zustellen des Urteils. Es schließt sich an das Erkenntnisverfahren an, was die Ermittlungen der Polizei etc. umfasst.

Die Hauptverhandlung ist die eigentliche „mündliche“ Verhandlung oder Sitzung, zu der man vor Gericht erscheinen muss und die sich auch über ein paar Tage hinziehen kann.

Viele Grüße
V.

Das Hauptverfahren ist das Ganze von der Erhebung der
Anklageschrift bis zum Zustellen des Urteils. Es schließt sich
an das Erkenntnisverfahren an, was die Ermittlungen der
Polizei etc. umfasst.

Also, nach meiner StPO schließt sich das Hauptverfahren an das Zwischenverfahren an. Sollte das mit dem 1. Januar abgeschafft worden sein, bitte ich um Nachsicht.

Levay

Danke! Supi Erklärung,jetzt versteh ich den Zusammenhang besser :smile:

Frohes Neues Jahr übrigens!

Gruß