Hallo
Nehmen wir an ein Verein hat Tausende von Mitgliedern bzw. die
AG hat Tausende von Aktionären. Wie können dabei rechtmäßige
Beschlüsse dieses obersten Organes gefasst werden? Das ist
doch rein technisch schon nicht möglich, die können sich doch
nicht alle auf „einem Haufen“ treffen.
Doch, genau so wird das gelöst. Die HV findet jährlich statt und hierzu müssen alle, aber auch wirklich alle, Aktionäre eingeladen werden.
Diejenigen, die stimmberechtigte Aktien haben, stimmen dann auf dieser Versammlung ab. Hierzu gibt es verschiedene Methoden (Hand hoch halten, Zettelkästen, ggf. sogar Hammelsprung).
Das ist bei einer kleinen AG zwar aufwendig, hält sich aber im Rahmen.
Bei HVs von großen AGs, zB. Deutsche Bank, Siemens, Daimler, etc. sind das jedoch Massenveranstaltungen, die Monate lang von den Kanzleien vorbereitet werden. Während einer solchen HV tummeln sich unzähliche Anwälte vor Ort, in Nebenräumen und in der Kanzlei und passen auf, dass alles richtig läuft und greifen jederzeit ein, bzw. beantworten Fragen.
Denn das aufwendige hieran ist nicht nur die Organisation für die Versammlung von hunderten von Aktionären. Das AktG gibt für den Ablauf, insb. aber die Beschlussfassungen ganz strikte Regeln vor, die bei Verstößen schnell zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen können.
Zudem gibt es in jeder größeren AG Midnerheitsaktionäre, die nichts anderes zu tun haben, als Anfechtungsklagen bei den kleinsten Unstimmigkeiten zu erheben und sich diese dann von der AG gegen Geld abkaufen zu lassen.
Die HV großer AGs ist daher eine der großen Herausforderungen einer jeden AG und insb. einer jeden Wirtschaftskanzlei.
Gruß
Dea