Hallo zusammen,
eine Frage: Kann jemand, der sich seit einigen Jahren im wesentlichen im nicht-europäischen Ausland aufhält trotzdem seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben?
fragende Grüße
Ralph
Hallo zusammen,
eine Frage: Kann jemand, der sich seit einigen Jahren im wesentlichen im nicht-europäischen Ausland aufhält trotzdem seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben?
fragende Grüße
Ralph
Hi
Wenn er im Wesentlichen im ausland wohnt, warum sollte er dann hier seinen Hauptwohnsitz haben (wollen)?
Außer „Sozialleistungeabgreifen“ fällt mir da nichts ein.
Gruß
HaWeThie
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Hi Ralph,
aalso, ich kann nun nicht für das gesamte Ausland sprechen sondern nur für Österreich und die Schweiz. Und in beiden Fällen wollen die dortigen Anmeldebehörden die Abmeldebescheinigung der letzten deutschen Wohngemeinde sehen, um überhaupt in irgendeiner Form meldetechnisch aktiv zu werden
Und einen Nebenwohnsitz in Deutschland - so wurde mir erklärt - bekommt man nur dann, wenn man einen Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Also das Konstrukt „Nebenwohnsitz in Deutschland, Hauptwohnsitz im Ausland“ geht nicht. Diese ganze Sache hat für den Auslands-Deutschen zwei Konsequenzen: er muß alle seine Behördengänge (Ausstellung vom Paß etc.) bei der nächstbesten deutschen Botschaft/Konsulat erledigen und darf nimmer auf Länderebene wählen (wie auch? Er gehört ja zu keinem Bundesland mehr *g*) - aber das war ja eigentlich nicht Deine Frage 
Allerdings beziehen sich diese Informationen auf ein „komplettes“ Leben im Ausland, will sagen, daß die betreffende Person bei einer ausländischen Firma im Ausland arbeitet und auch dort wohnt. Das mag anders sein (keine Ahnung ob’s ist!) wenn Dich eine deutsche Firma für eine gewisse Zeit ins Ausland schickt. Das ist ziemlich sicher anders, wenn Du im diplomatischen Dienst ins Ausland gehst (aber auch hier weiß ich das nur vom Hörensagen und hab keine Quellen, mag mich also auch irren).
Hilft Dir das weiter?
*wink*
Petzi
Petzi,
Das ist ziemlich sicher anders, wenn Du im
diplomatischen Dienst ins Ausland gehst
Jawollja, die sind m.E. in Berlin gemeldet.
Ich meinte wirklich, dass z.B. eine Firma jemanden befristet! fuer, sagen 3-5 Jahre ins (nicht-europäische!) Ausland schickt. Der jemand arbeitet dort, wohnt dort etc. Kann er trotzdem seinen Hauptwohnsitz in D haben? Schliesslich würde er wegen deutschem Arbeitsvertrag ja z.B. auch deutsche Sozialversicherungen bezahlen.
Das ist eine hypothetische Frage, es geht nicht um das Abgreifen irgendwelcher Leistungen. Mich interessiert es einfach.
Ralph