Hauptwohnsitz abmelden für dritte

:raising_hand:

Ich habe leider weder eine Ahnung

  • von diesem Thema
  • noch warum mich W-W-W Dir als Experten andient

Sorry. :cry:

Als kleine Entschädigung schicke ich Dir ein lustiges Katzenvideo :smile:

:wave:
KH_

Liebe community,

ein nicht verheiratetes Paar trennt sich.
A bleibt in der Wohnung, B Zieht aus, weigert sich aber den Wohnsitz abzumelden (kein neuen vorhanden).
Kann A, B abmelden? wenn nein was kann A machen?

Danke für Eure Hilfe
Lolo

Ruf im Einwohnermeldeamt an und frage dort, es gibt sicher eine Möglichkeit, eventuell muss der Wohnungseigentümer tätig werden. Diesen solltest Du auf jeden Fall von dem Auszug unterrichten und falls der andere im Mietvertrag steht, auch diesen ändern lassen …

Unabhängig davon, dass deine Antwort nicht der FAQ1129 entspricht (das UP schon): Es kann auch durchaus Gründe geben, den „Anderen“ nicht so schnell aus dem Mietvertrag zu entfernen … selbst dann wenn er nicht mehr in der Wohnung wohnt, kann es durchaus sein, dass er eine Zeit lang weiter zahlen muss. Es kommt da -glaub ich - häufiger vor, dass ein B auf Entlassung aus dem Mietvertrag klagen muss …

Hi,
da ich dafür kein Experte bin,

Aber ich habe mich bei Wohnungswechsel immer selbst an- und abmelden mußte, geht das wohl nicht anders (evtl. mit Vollmacht des anderen). Soweit ich das für Baden.-Württemberg erfahren habe, muß ich mittlerweile am letzten Wohnsitz nicht mehr abmelden, wenn ich mich woanders anmelde - aber am besten Einwohnermeldeamt fragen.

lg,
vordprefect

Hallo!
Wie schon von einem anderen User erklärt ist Abmeldung heutzutage nicht mehr erforderlich, Anmeldung am neuen Wohnort muß persönlich erfolgen und wird dann automatisch gemacht.

Ein Problem ist, wenn der andere ins Ausland zieht und nicht mehr erreichbar ist.
Seit einigen Jahren kann man den nichtmehr ohne weiteres abmelden. Das kann dann nur die Polizei von Amts wegen.

Hallo,
§ 11 Abs. 2 MRRG - wer keine neue Wohnung im Inland (Deutschland) bezieht, muss sich abmelden.
Da B nun ausgezogen ist und keine neue Wohnung bewohnt, muss er sich bei der Meldehörde abmelden (Bundeslandmäßig sind evtl. verschiedene Fristen zu beachten z.B. in Bayern derzeit 1 Woche nach Auszug).

Wenn B die Meldung nicht vornimmt, bleibt A nur die Möglichkeit bei der Meldebehörde eine Auszugsmitteilung zu tätigen (eine Abmeldebestätigung kann an A nicht ausgehändigt werden - A kann aber nach einer Vorsprachebestätigung fragen, worin bestätigt wird, dass die Auszugsmitteilung von A gemacht wurde).
Die Meldebehörde kümmert sich dann von Amts wegen darum, dass der B abgemeldet wird (evtl. auch von Bundesland zu Bundesland verschiedene Handlungsweisen der Meldebehörden möglich). Also sollte A die zuständige Meldebehörde befragen, wie und was dort möglich ist.

Viel Gruß von Tara

Hi,
das macht die Polizei nicht, denn die hat keinen Änderungszugriff auf das Melderegister.
Die Polizei teilt mit (wenn sie es selbst rausfindet), dass eine Person unbekannt verzogen ist und die Meldebehörde meldet die Person dann Amts wegen ab.

Viel Gruß von Tara