Folgende Situation:
Person lebt in der Großstadt, inkl. Arbeit und Wohnung und
Auto, will Hauptwohnsitz aber verlegen und den „Arbeitsort“
als Zweitwohnsitz angeben, da geplant ist, diesen in der
Zukunft sowieso zu verlassen.
- kann das Auto auf dem dann zukünftigen Zweitwohnsitz
gemeldet bleiben weil dieses in einigen Wochen eh verkauft
werden soll?
§ 13 Abs.3 FZV:
Verlegt der Halter den Wohnsitz, so ist die Zuteilung eines neuen Kennzeichen unverzüglich zu beantragen. Kommt der Halter dieser Pflicht nicht nach, so kann die Zulassungsstelle den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentl. Straße untersagen.
- kann der Hauptwohnsitz „geändert“ werden selbst wenn besagte
Person sich öfter (arbeitsbedingt) am Arbeitsort aufhält?
§ 12 Abs. 2 Satz 1 MRRG (Voraussetzung - unverheiratete Person ohne minderjährige Kinder im Haushalt):
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Eine Änderung der vorwiegend benutzten Wohnung auf Nebenwohnung ist deshalb bei der Meldebehörde sehr schwer durchsetzbar.
vielen Dank im Voraus
bitteschön