Hauptwohnsitz bei Eltern / Nebenwohnsitz

Hallo Ihr,
Ich bin 18 und gehe noch zu schule, mache mein Fachabitur.
Ich ziehe jetzt mit meinem freund zusammen, wir bleiben in der selben stadt, nur ein anderer ortsteil.
Meine frage ist jetzt, wenn ich den mietvertrag mit unterschrieben habe, ob die Wohnung mit meinem Freund dann mein Hauptwohnsitz ist und ob das bei meiner mutter dann zweitwohnsitz ist oder umgekehrt.
muss ich mich überhaupt ummelden? kann ich nicht einfach weiterhin bei meiner mutter gemeldet bleiben? weil sie arbeitet auch im öffentlichen dienst und bekommt noch zusätzlich geld für mich, bekommt sie das jetzt nicht mehr wenn ich meinen hauptwohnsitz woanders habe? und wenn ich sie als meinen zweitwohnsitz melde würde sie es dann trotzdem bekommen?
wenn ich mich jetzt einfach nicht ummelden würde, also so tue als würde ich noch bei meiner mutter wohnen, und sie würde weiterhin geld für mich bekommen ist das doch strafbar oder nicht?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen…

Hi,

wenn du deinen Wohnsitz nicht ummeldest, machst du dich strafbar, das ist richtig.

Ob Nebenwohnung oder Hauptwohnung, hängt davon ab wie oft man sich in welcher wo aufhält.
Die hauptsächlich genutzte Wohnung ist die Hauptwohnung, die andere Nebenwohnung, d.h. dass man sich grundsätzlich nicht entscheiden kann welche Wohnung welche ist.

Tipp: Kläre bevor du dich ummeldest ab, in welchem Fall deine Mutter die Unterstützung weiterhin bekommt.

Beim Ummelden wird dich der Sachbearbeiter fragen, welche Wohnung mehr genutzt wird und diese dann zur Hauptwohnung machen, ohne dass dies natürlich jemals kontrolliert wird :smiley:

Kläre vorher ab, wann die Unterstützung weiterhin besteht, und antworte dann so dem Sachebarbeiter, dass er die Hauptwohnung auf die bezieht, die für dich von Vorteil ist.

LG
Björn

Hallo,

wenn man umzieht - muss man sich ummelden. Was Haupt- und was Nebenwohnsitz ist, klärst du mit der Frage wo dein Lebensmittelpunkt ist. Wenn du z. B. nur am WE zu Besuch bei deiner Mutti bist, ist das nicht dein Lebensmittelpunkt… aber das musst du entscheiden.

Mit dem Familien- bzw. Ortszuschlag verhält sich das natürlich ein wenig anders. Für Jugendliche erhält ein Familienteil Orts-/Familienzuschlag. Für „erwachsene“ Kinder nur, wenn das Kind kein eigenes Einkommen (bestimmte Grenze) hat und noch zu Hause wohnt - natürlich mit Hauptwohnsitz.

Ist dein Lebensmittelpunkt allerdings in der neuen Wohnung und gibts du was anderes an, wäre das eine Scheinmeldung und somit strafbar.

Gar nicht ummelden? Verkehrter geht’s nicht. =)

Also:

  1. Entscheiden wo dein Lebensmittelpunkt ist.
  2. Entsprechend um-/anmelden.

Hoffe konnte dir weiterhelfen…