Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, wie das generell aussieht, wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland lebt und arbeitet und logischerweise dort auch seinen „Wohnsitz“ hat - kann und darf der einen deutschen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben?
*wink*
Petzi
Hallo,
Hauptwohnsitz ist immer da, wo man hauptsächlich wohnt (Ausnahmen sind denkbar, lasse ich mal weg), hier also im Ausland.
Nebenwohnsitze kann man haben so viele man will. Man kann da aber weder wählen, noch ein Auto anmelden oder ähnliches „amtliches“ machen.
Cu Rene
Hallo René,
Hauptwohnsitz ist immer da, wo man hauptsächlich wohnt
soweit so klar. Und der Einfachheit halber gingen wir auch mal davon aus, dass unser Deutscher Staatsbürger auch wirklich im Ausland wohnt und arbeitet und es keine Pendeleien zwischen den beiden Ländern gibt.
Nebenwohnsitze kann man haben so viele man will.
Das ist klar - aber kann man auch einen deutschen Nebenwohnsitz haben, wenn man doch keinen deutschen Hauptwohnsitz hat? Denn letzterer ist ja im Ausland. Also: kann es einen Nebenwohnsitz sozusagen ohne Hauptwohnsitz geben?
*wink*
Petzi
Hallo Petzi,
ja darf er. Dann ist der Wohnsitz im Ausland und der Wohnsitz in Deutschland ein Hauptwohnsitz.
Bei mehreren Wohnsitzen in D hat man einen Hauptwohnsitz und einen bzw. mehrere Nebenwohnsitze. Bei nur einem Wohnsitz in D ist das immer ein Hauptwohnsitz, unabhängig davon, ob man noch einen Auslandswohnsitz hat.
Ist im jeweiligen Meldegesetz des Bundeslandes geregelt.
Gruss
Hallo,
Nebenwohnsitze kann man haben so viele man will.
Das ist klar - aber kann man auch einen deutschen
Nebenwohnsitz haben, wenn man doch keinen deutschen
Hauptwohnsitz hat? Denn letzterer ist ja im Ausland. Also:
kann es einen Nebenwohnsitz sozusagen ohne Hauptwohnsitz
geben?
Nein, das geht nicht.
Wenn man eine Wohnung in Deutschland bewohnt, so ist das die Hauptwohnung in Deutschland. Bewohnt man daneben noch weitere Wohnungen in Deutschland, so sind das Nebenwohnungen.
Wohnungen die man im Ausland bewohnt, bleiben im deutschen Melderecht unbeachtet.
Und noch eins dazu an alle: Im Meldegesetz geht es nicht um Wohnsitze, sondern um „Wohnungen“.
Gruß von Sid