Angenommen, man möchte seinen Führerschein nicht in Stadt A, sondern in Stadt B machen, inklusive Prüfung. Gründe hierfür ganz außer Acht gelassen. Nun hat man Stadt A allerdings als Hauptwohnsitz angegeben, aus Berufs-/Ausbildungsgründen und mit eigenem Haushalt, in Stadt B wohnen lediglich die oft besuchten Eltern. Wie einfach oder schwierig ist es, seinen Hauptwohnsitz in einen Zweitwohnsitz umzuwandeln, welche Begründungen kann man hierfür geltend machen, welche Behördengänge sind zu beachten und kann man nach einer etwaig bestandenen Prüfung alles problemlos wieder ändern?
Beste Grüße!
Hallo Siebzehn,
wenn ich dich richtig verstanden habe, glaubst du dass jemand der z.B. in Berlin wohnt (gemeldet ist) seinen Führerschein nur in Berlin und nicht z.B. in Hamburg machen kann.
Bist du dir da sicher?
Also ich wäre mir nicht sicher, dass man seinen Führerschein nur am Wohnort machen kann. Schließlich gibt es genügend Angebote, bei denen man seinen Führerschein während des Urlaubs machen kann.
Ich würde einfach mal in einer Fahrschule am gewünschten Ort (z.B. Wohnort der Eltern) anrufen und fragen. Die sollten dir eigentlich genaue Auskünfte geben können. Auch ein Anruf beim Straßenverkehrsamt am Wohnort oder am gewünschten Ort könnte hilfreich sein.
Aber wie gesagt, ich glaube nicht, dass man den Führerschein nur am Wohnort machen kann. Dann wäre das ganze Ummelden unnötig.
Gruß Horst
Moinsen,
also E hat eine Fahrschule in WI besucht und auch in WI die Prüfung abgelegt. Ausgestellt wurde der Führerschein in ihrem Hauptwohnsitz LM.
Die ganzen Formalien hat die Fahrschule erledigt. E musste nur zahlen und die Prüfung bestehen 
Also eben: Einmal die Fahrschule des Vertrauens anrufen und fragen wie das alles geregelt wird.
Es ist mE nicht von Nöten das wegen eines Führerscheins der Wohnsitz gewechselt werden muss.
Schöne Grüße
e
Man hat sich informiert.
Anscheinend ist es tatsächlich nur in Westdeutschland ein solches Problem, die Behörden in Ostdeutschland sind angeblich gelassener, was das betrifft. Aber selbst wenn das stimmt, tut es im Beispielfall nichts zur Sache.
Das ist sehr interessant!
Wie ich schon Horst-Rysse geantwortet habe, gibt es da wohl Unterschiede zwischen Ost und West - könnte es sein, dass E. davon betroffen war?
Nun E hat wie bereits erwähnt den Führerschein in WI gemacht und in LM wurde er ausgestellt. Wenn man diese Autokennzeichen kennt, weiß man, dass dies Städte in Westdeutschland sind, wobei seit dem 03.10.1990 diese Unterscheidung nicht mehr gilt.
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Hallo Siebzehn,
Anscheinend ist es tatsächlich nur in Westdeutschland ein
solches Problem, die Behörden in Ostdeutschland sind angeblich
gelassener, was das betrifft.
ich kenne das auch nicht aus eigener Erfahrung. Aber aus Berichten im Internet habe ich andere Informationen.
Siehe mal z.B. hier. Da wir eindeutig gesagt "Ferienfahrschulen gibt es in ganz Deutschland"
http://www.auto-papiere.de/urlaub-fuehrerschein/
Du kannst bei Google z.B. mal als Suchbegriff Führerschein Urlaub eingeben. Dort werden mehrere Fahrschulen angeboten die nicht in Ostdeutschland liegen.
Also einfach mal bei so einer Fahrschule anrufen und dich dort erkundigen.
Gruß Horst
Hallo,
es wäre mir völlig neu, daß man den Führerschein (wenn es nicht gerade um einen Ortskundenachweis geht) an einem bestimmten Ort machen muß. Lediglich den Antrag muß man dort stellen (ob man da jetzt mit diesem neuen Kartendingens persönlich hin muß, weiß ich nicht - früher konnte man das über die Fahrschule auch per Post machen) und ihn ggf. auch dort abholen, wenn man ihn macht, bevor man ihn ausgehändigt bekommen kann.
Geht es vielleicht um begleitetes Fahren mit 17?
Cu Rene
Hallo,
Man hat sich informiert.
Wo? Fahrschule? Führerscheinstelle?
Anscheinend ist es tatsächlich nur in Westdeutschland ein
solches Problem, die Behörden in Ostdeutschland sind angeblich
gelassener, was das betrifft. Aber selbst wenn das stimmt, tut
es im Beispielfall nichts zur Sache.
Weiter oben ist ein ähnliches Beispiel angeführt. Auch ich habe den Führerschein nicht an meinem Hauptwohnsitz gemacht. Es gab keine Probleme. Ach ja, es war in Westdeutschland.
Gruß
Jörg Zabel
Wie einfach oder schwierig ist es, seinen
Hauptwohnsitz in einen Zweitwohnsitz umzuwandeln,
Hi,
wozu?
Mal die Grundlagen aus der FeV § 17 Praktische Prüfung
_3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahegelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt. _
Also hin zur Führerscheinstelle und freundlich darum bitten.
Q-Gruß
Vielen Dank für den Artikel, der hilft weiter!
Die Führerscheinstelle scheint unerbittlich, man ist schon dort gewesen und hat nach Schlupflöchern gefragt; aber hier erfährt man - glücker Weise - wieder mehr.
Nein nein, es geht nicht um begleitetes Fahren.
Wie mir gerade zugespielt wurde, und das passt auch als Antwort:
"aus der FeV § 17 Praktische Prüfung
- Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahegelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt."
Soviel ich weiß, geht es im Grunde darum, dass Fahrschüler den Schein nicht auf dem Land machen, wo es sicherlich günstiger ist, und dann in der Stadt nicht zurecht kommen und den Verkehr gefährden. Dass allerdings auch Geld eine Rolle spielt, da bin ich mir ganz sicher.
Anscheinend kennt man die Autokennzeichen nicht.
Und - ich wollte hier keine Kluft schaffen - wahrscheinlich gibt es auch Führerscheinstellenunterschiede zwischen Nord und Süd.
Vielen Dank noch mal!
Interessant, dass es so wenig Probleme gab.
Also man war bereits bei der Führerscheinstelle und auch die Fahrschule, bei der man lernen will, ist informiert und kümmert sich - anscheinend nicht richtig 
Ich meinte Ostdeutschland gar nicht als Problemstandort für Fahrschulen, sondern Westdeutschland als Problemstandort für Führerscheinstellen. Nehmen wir beispielsweise Hamburg. Sagt, das ist so, weil sonst viele den Schein auf dem Land machen und in der Stadt nicht zurecht kommen. Wenn jemand den Schein in einer anderen Großstadt machen will, interessiert die das anscheinend nicht. Allerdings kenne ich da nur einen Fall mit EINER Beraterin.
Mir wurde im Rahmen der Frage dieses hier zugespielt:
"FeV § 17 Praktische Prüfung
- Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahegelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.
Also hin zur Führerscheinstelle und freundlich darum bitten."
Es wird sich also nochmal gekümmert.
Hallo,
hier liegt dann also nicht mal eine Ausnahme vor, weil es ja der Ausbildungsort ist (war bei mir auch zweimal so, da hat kein Hahn danach gekräht, daher dachte ich das wäre beliebig möglich).
Cu Rene
Ich finde es bedauerlich, dass das Portal mehr und mehr genutzt wird, um das geltende Recht zu umgehen.
Und es ist für mich völlig unverständlich, wenn Leute auch noch einen Rat geben, obschon sie wissen, dass das, was sie raten, rechtswidrig ist. Wer Interesse am Funktionieren dieses Portals hat, sollte auch Anfragen ein wenig kritisch betrachten und nicht jeden Müll zu seiner Sache machen.
Und das? Wohl weder eine Frage, noch eine krititische Betrachtung des Themas. Im Übrigen handelt es sich nicht um Rechtswidrigkeiten, weder im Thema, noch in den Antworten; möglicherweise gibt es da letztendlich Definitionsdifferenzen oder es wurde einfach nicht gelesen.
Um zur Beruhigung weiter beizutragen:
Im Beispiel möchte und wird die Person in der Hauptwohnsitzstadt nicht fahren, sondern eben in der anderen.
Dieser Grund ist wohl legitim, immerhin entspricht er der Idee, warum die Führerscheinstelle nicht so einfach frei gibt.
http://rlp.juris.de/rlp/MeldeG_RP_P36.htm
insbesondere Absatz 1 Nr. 1
Auch wenn es nicht geahndet wird - es ist nicht all das erlaubt, was keiner mitbekommt.
Ja recht schönen Dank für den Link, aber mit angegebener Sache hat das relativ wenig zu tun und selbst für den Bruchteil, den es zustimmen mag, kann ich nur entgegnen: Herr Puntila, Sie geben mir nicht das Gefühl, zuzuhören.