Hallo,
das Hauptzollamt Giessen Pfändet Lohn im Auftrag einer Krankenkasse, (Krankenhausgeld) Netto Lohn ist 805€ bei LstKl. 4 Verheiratet 1 Kind. Frage muß das Hauptzollamt Giessen bzw. der Arbeitgeber auch hier die Pfändungsfreigrenze beachten oder hat das Hauptzollamt sonderrechte und darf auch bei einkommen das die Pfändungsfreigrenze Unterschreitet pfänden? Und was weiter zu tun um dies zu verhindern?
Danke für hilfreiche Antworten