Haupwasserhahn wechseln

Hallo Leute,
vom gemeinde wollte eine firma der wasseruhr wechseln aber er hat mir
gesagt das vor der wasseruhr der hauptwasserhahn defekt ist und ich
muss es tauschen,habe eine firma beauftragt aber sie wollten es nicht
wechseln weil die mir gesagt das es sache vom gemeinde ist, ich war
bei der gemeinde und habe bescheid gesagt aber der wassermeister
behauptet das dass ich wechseln muss

Hallo!

Die Firma ist wohl mit der Sache nicht so vertraut ?

Die Wasserzähler-Armatur mit allen Absperrhähne gehört noch zur Kundenseite und muss deshalb auch vom Kunden repariert oder getauscht werden.

Meist ist sogar das Stück Wasserleitung von Grundstücksgrenze bis in den Keller zur Wasseruhr noch Kundeneigentum ! Erst auf der Straße gehören Leitungen dem Wasserversorger.

Der Wassermeister des Versorger sollte es wissen, wo die Eigentumsgrenze ist.

MfG
duck313

Hallo,

das ist Dummfug…

Die Versorgungsleitung gehört bis hinter das erste Absperrorgan nach dem Wasserzähler des Versorgers dem Versorger.

Hier in einem schönen Bildlichen Beispiel von einem Wasserversorger gezeigt
http://www.rockenhausen.de/vg_rockenhausen/B%C3%BCrg…

Dieses ist in den Technischen Anschluß-Bedingungen (TAB) der Versorger geregelt und in Deutschland überall gleich.

Hallo!

Dummfug gebe ich gerne zurück.

Das ist keineswegs überall so , es ist sogar die Ausnahme.

Und wenn der Anfrager sogar von seinem Wasserwerk diese Aussage bekommen hat, wem sollte man denn da vertrauen ?

Kann ich sogar aus eigener Erfahrung bestätigen. Rohrbruch VOR dem Hauskeller, ca. 2 m entfernt im Erdreich, aber natürlich noch auf Eigengrundstück.
Wer musste sich wohl kümmern und bezahlen ?

Ich, nicht mein Wasserversorger. Den durfte man dann bestellen um die Wasseruhr neu zu verplomben, weil die Handwerker die Uhr ausgebaut hatten, damit sie die Leitung spülen konnten nach der Reparatur.

mfG
duck313

Hallo,

Das ist keineswegs überall so , es ist sogar die Ausnahme.

Eigentlich nicht. Es steht nämlich im Gesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/__10.html):
" Der Hausanschluß besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung."
Und weiter: „Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens…“ aber eben auch (zweiter Teil dieses Satzes):
„und stehen vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in dessen Eigentum“.

Ich gebe fm nicht gerne Recht, aber hier hat er. Blindes Huhn und so.

Was seinen Ton wieder mal anlangt… Nun, das ist Sache der Mods oder vom Team. Ich selber werde mich diesbezüglich nicht beschweren - aus naheliegenden Gründen. :smile:

Gruß
Rübe