Haupzollamt Geld abgebucht, trotz Pfändungsschutzkonto!

hallo zusammen,

ich mache momentan meinen LKW-Führerschein beim TÜV, beziehe aber nebenbei Hartz4, um über die Runden zu kommen, bis ich meinen Führerschein in der Tasche habe. Ich hab seit gut 2,5 Jahren ein Pfändungsschutzkonto und da ich ja nur den Regelsatz von knapp 400€+370 Miete erhalte, bin ich nichteinmal in der Nähe des Freibetrages von knapp 1077€. Gestern musste ich mit Erstaunen feststellen, dass eine Haupzollamt, einen Betrag von 141€ abgebucht hat, mit dem Verweis: „Pfändung vom 22.08.12 - AK ******** - Teilzahlung“. Ich weiss ich könnte mich natürlich direkt an die Behörde bzw meine Bank richten, jedoch tätige ich solche anrufe soooo ungerne, dass ich mir lieber die zeit nehme, hier einen Text zu verfassen und die Frage an euch zu richten. Ahja, Normalerweise, steht immer an Anfang der Einzelnen Abbuchungen, die Kathegorie, z.B: Online-Überweisung, Geldautohat, Dauerauftrag usw. hier steht jedoch nur „AUFTRAG“. Wieso darf die Behörde, ohne meine Einwilligung, Geld von einem Pfändungschutzkonto abbuchen? Dass ich Schulden habe und diese auch zu begleichen sind steht ausser Frage, jedoch ist die Art und Weise und die Höhe des Betrages mehr als Bedenklich und vom Moralischen Standpunkt aus soweiso nicht nachvollziehbar !GRUSS

Hast du ein Auto? Könnte es unter Umständen sein, dass die 141 Euro die Kfz-Steuer oder ein Teil derselben sind? Wieso wäre dann die Art und Weise und die Höhe bedenklich und nicht nachvollziehbar?

Das an sich stößt ihm ja auch nicht bitter auf. Er sieht ja selbst ein, Schulden sind da und müssen auch zurückgezahlt werden.
Es geht darum, dass überhaupt trotz vor Pfändung geschütztem P-Konto abgebucht werden konnte.

Aber da wäre er nicht der erste, der fälschlich annimmt, es wäre immer ein Kontostand unter der Pfändungsgrenze unantastbar.
Das stimmt nicht.
Ganz sicher kann man nur sein, wenn man sein Guthaben immer in den ersten paar Tagen des Monats leerräumt, nachdem die Daueraufträge für Miete usw. abgebucht wurden.

Das werde ich in Zukunft auch so machen, sobald dass Geld eingeht, werde ich dieses sofort abheben.

weil 140€ mal eben ein drittel von dem mir zu verfügung stehenden Geld ist.Das Geld wurde am 06 diesen Monats abgebucht, mit allen anderen Rechnungen bleiben dann ca.140€ zu leben für einen ganzen Monat…Und nein, ich habe schon seit knapp 7 Jahren kein Auto

Kannst du mir das bitte erklären. Oder verstehe ich das so, dass „normale“ Abbuchungen, wie Miete etc. nicht von der Freigrenze erfasst werden?

Data

Hallo,

das ist nicht richtig:

Aber da wäre er nicht der erste, der fälschlich annimmt, es wäre immer ein Kontostand unter der Pfändungsgrenze unantastbar.
Das stimmt nicht.
Ganz
sicher kann man nur sein, wenn man sein Guthaben immer in den ersten
paar Tagen des Monats leerräumt, nachdem die Daueraufträge für Miete
usw. abgebucht wurden.

Durch eine Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO sind das Guthaben bis zur Pfändungsgrenze in jedem Falle für 4 Wochen geschützt.
Bei Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenzen gibt es außerdem den Schutz nach
§ 850 l ZPO für jeweils 12 Monate ebenfalls zu benatragen beim zuständigen Amtsgericht.