hallo zusammen,
ich mache momentan meinen LKW-Führerschein beim TÜV, beziehe aber nebenbei Hartz4, um über die Runden zu kommen, bis ich meinen Führerschein in der Tasche habe. Ich hab seit gut 2,5 Jahren ein Pfändungsschutzkonto und da ich ja nur den Regelsatz von knapp 400€+370 Miete erhalte, bin ich nichteinmal in der Nähe des Freibetrages von knapp 1077€. Gestern musste ich mit Erstaunen feststellen, dass eine Haupzollamt, einen Betrag von 141€ abgebucht hat, mit dem Verweis: „Pfändung vom 22.08.12 - AK ******** - Teilzahlung“. Ich weiss ich könnte mich natürlich direkt an die Behörde bzw meine Bank richten, jedoch tätige ich solche anrufe soooo ungerne, dass ich mir lieber die zeit nehme, hier einen Text zu verfassen und die Frage an euch zu richten. Ahja, Normalerweise, steht immer an Anfang der Einzelnen Abbuchungen, die Kathegorie, z.B: Online-Überweisung, Geldautohat, Dauerauftrag usw. hier steht jedoch nur „AUFTRAG“. Wieso darf die Behörde, ohne meine Einwilligung, Geld von einem Pfändungschutzkonto abbuchen? Dass ich Schulden habe und diese auch zu begleichen sind steht ausser Frage, jedoch ist die Art und Weise und die Höhe des Betrages mehr als Bedenklich und vom Moralischen Standpunkt aus soweiso nicht nachvollziehbar !GRUSS