Hallo Zusammen,
angenommen man kauft das Haus seiner Mutter, tilgt die Restschuld und zahlt aus dem Rest den Pflichtteil an seine Brüder.
Beim Notar werden dann noch Wohnrecht auf Lebzeiten und zwei Zimmer bzw. Mitbenutzung der
der Küche Wohnzimmer und Gartenbenutzung in den Notar Vertrag übernommen (nicht ins Grundbuch).
Kein Wort über Pflege!
So nun wird die Mutter krank erst packen wir dies zu Hause.
Jetzt aber nach fünf Jahren wird der Zustand der Mutter so ernst das es zum richtigen Pflegefall wird.
Was wird aus dem Haus. Gilt hier die 10Jahresfrist?
Oder schlimmsten Fall können die Brüder nach Ableben noch irgendwelche Ansprüche stellen,
obwohl im N-Vertrag steht das sie für sich und ihre Abkömmlinge auf den zukünftigen
Nachlass verzichten.
Schon mal im Vorfeld vielen Dank!
Hi,
angenommen man kauft das Haus seiner Mutter, tilgt die
Restschuld und zahlt aus dem Rest den Pflichtteil an seine
Brüder.
Ähm, wenn man das Haus kauft, wieso zahlt man dann den Pflichtteil an die Geschwister aus?
Beim Notar werden dann noch Wohnrecht auf Lebzeiten und zwei
Zimmer bzw. Mitbenutzung der
der Küche Wohnzimmer und Gartenbenutzung in den Notar Vertrag
übernommen (nicht ins Grundbuch).
Kein Wort über Pflege!
So nun wird die Mutter krank erst packen wir dies zu Hause.
Jetzt aber nach fünf Jahren wird der Zustand der Mutter so
ernst das es zum richtigen Pflegefall wird.
Was wird aus dem Haus. Gilt hier die 10Jahresfrist?
Wenn das Haus gekauft ist gibt es auch keine Frist. Wurde das Haus geschenkt und die Einkünfte reichen nicht zur Bestreitung der Heimkosten, kann der Sozialhilfeträger die Schenkungen der letzten 10 Jahre rückgängig machen.
Oder schlimmsten Fall können die Brüder nach Ableben noch
irgendwelche Ansprüche stellen,
obwohl im N-Vertrag steht das sie für sich und ihre
Abkömmlinge auf den zukünftigen
Nachlass verzichten.
Wenn ein not. Pflichtteilsverzicht vorliegt, kann im Normalfall auch kein Pflichtteil mehr geltend gemacht werden.
Gruß
Tina