Wir haben 1991 ein haus von meinen eltern
geschenkt bekommen.
Notariell ist nur geregelt das meine Eltern
Lebenslang wohnrecht haben und wir
sie bis zum lebensende Pflegen müssen.
Meine Frage ist:
sollten meine Eltern sterben muß ich meine Geschwister
noch Auszahlen
Sie müßten die Geschwister nur dann auszahlen, wenn die Gemeinschaft der Geschwister im Grundbuch nach dem Tod des letztversterbenden Elternteils aufgehoben werden soll und die jenigen, die ausscheiden dann ihren Anteil am Hauswert in bar verlangen.
Sollte mit „wir“ nur Sie als Bruder oder Schwester mit einem Ehpartner gemeint sein und die übrigen Geschwister nicht als Beschenkte mit Ihnen im Grundbuch eingetragen sein, dann ist im Hinblick auf den Zeitablauf von mehr als 10 Jahren, seit der Schenkung durch die Eltern an Sie, jeglicher Anspruch der Geschwister inzwischen erloschen.
Hallo, leider bin ich kein Jurist und kann dir die Anfrage nur laienhaft beantworten. M.E., wenn es so ist, wie du schreibst, wird der Wert des Hauses im Todesfall der Eltern geschätzt von einem Gutachter od. Makler, je nach Einigkeit der Geschwister, und anteilsmäßig auf die Geschwister angerechnet. Inwiweit man sich dann auf eine bestimmte Auszahlungssumme einigt, ob jemand viel an Eigenarbeit an Renovierung beitragen hat oder der andere nicht, liegt am Wollen der Erbenden. Entweder man betreibt eine Erbengemeinschaft mit allen Geschwistern gleichmäßig mit allen Rechten und Pflichten, oder, wenn man alleiniger Besitzer sein kann und will, zahlt man den Geschwistern ihre Schenkung aus. Einigkeit muss natürlich bestehen, ob eine Erbengemeinschaft bestehen soll oder ein alleiniger Besitzer des Erbes bei Auszahlung der Geschwister sein soll. Ein Anwalt kann dir sicher 100 %-igen Rat diesbezüglich erteilen. Fakt ist, schön ist es immer, wenn Streit erst gar nicht aufkommt. Viele Grüße
Man muss immer seine Geschwister auszahlen, selbst bei einem Testament, da diesen ein Pflichtteil zusteht. Es ist aber einfacher, wenn in einem Testament notariell bestätigt wurde, wie diese Auszahlung geregelt sein soll.
???
Davon habe ich keine Ahnung. Aber der Notar, bei dem Dein Fall geregelt wurde, kann Dir diese Frage beantworten. Wende Dich bitte an Ihn.
mfG H2E
Hallo stinker01,
es tut mir sehr Leid, aber ich habe leider überhaupt keine Erfahrungen was die rechtliche Fragen betrift.
Grüße Albert64
sollten meine Eltern sterben muß ich meine Geschwister
noch Auszahlen
hallo,
sorry ich war im ausland.
ich bin aber sowieso für dieses thema der falsche ansprechpartner.
noch eine schönen tag
gruss m
Uns würde vor 2 Jahren auch das Haus meiner Eltern geschenkt.
Was Notariell geregelt wurde weiß ich nicht. Und was passiert wenn meine Eltern sterben weiss ich auch nicht. Wir vier wollen das Haus behalten und somit eine mögliche Ferienstätte für unsere Familien einrichten.
Wenn ihr das Haus verkaufen wollt, liegt es wohl an euch wie ihr das Finanzielle regelt.
mfg
Felix
Gegenfrage: Wer ist wir ? Du und deine Geschwister oder du und deine Frau ? Für wen ist die Schenkung im Grundbuch eingetragen ?