Haus auf fremden Grundstück

Hallo!
Wenn jemand ein Grundstück „frisch“ besitzt (Notarvertrag unterzeichnet, Zahlung noch nicht getätigt) auf dem ein Fremder ein Haus vor 50 Jahren gebaut hat, bedeutet das dann, dass man das Haus besitzt?
Könnte der neue Besitzer des Grundstückes das Haus benutzen ohne es von dem Fremden zu kaufen?
Was spricht dagegen?

LG
D.

@NH: besser? :wink:

Servus,

was steht denn in Abteilung II des Grundbuchs zu dem Thema?

Schöne Grüße

MM

Hallo!
Was wird in der 2. Abteilung des Grundbuches behandelt?

Grüße
D.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass Du hier nicht Besitz, sondern Eigentum meinst.

Wenn jemand ein Grundstück „frisch“ besitzt (Notarvertrag
unterzeichnet, Zahlung noch nicht getätigt)

Dann ist er höchstwahrscheinlich noch nicht Eigentümer des Grundstücks. Das ist erst nach Umschreibung im Grundbuch der Fall.

auf dem ein
Fremder ein Haus vor 50 Jahren gebaut hat, bedeutet das dann,
dass man das Haus besitzt?

Wenn man Eigentümer des Grundstücks ist, ist man auch Eigentümer des Hauses. Es sei denn, auf dem Grundstück lastet ein Erbbaurecht, was im Grundbuch eingetragen wäre.

Könnte der neue Besitzer des Grundstückes das Haus benutzen
ohne es von dem Fremden zu kaufen?
Was spricht dagegen?

Nichts, denn es gibt bei Grundstücken keine Trennung des Eigentums am Haus von dem Eigentum am Grundstück. Oder mal anders gesagt. Wenn man ein Haus kauft, muss man immer das Grundstück kaufen, um dieses zu bekommen.

Gruß
Dea

Hallo,

Was wird in der 2. Abteilung des Grundbuches behandelt?

In der Abteilung 2 des Grundbuches stehen die Lasten und Beschränkungen.
Hast Du einen Grundbuchauszug zur Hand?

Was hat der Notar, der den Kaufvertrag für das Grundstück beurkundet hat, bezüglich des Hauses gesagt, erklärt?
In welchem Verhältnis stehen der Eigentümer des Grundstücks und der „Eigentümer“ des Gebäudes zueinander?
Liegt das Grundstück in den alten oder in den neuen Bundesländern?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Dea,

Wenn man ein Haus kauft, muss man immer das
Grundstück kaufen, um dieses zu bekommen.

und wie ist das bei Erbpacht?

Gandalf

Hi

Wenn man ein Haus kauft, muss man immer das
Grundstück kaufen, um dieses zu bekommen.

und wie ist das bei Erbpacht?

Dann muss man das Erbbaurecht kaufen, was aber praktisch auf das selbe hinausläuft (Notarvertrag, etc.)

Gruß
Dea

Korrektut

Hi

Wenn man ein Haus kauft, muss man immer das
Grundstück kaufen, um dieses zu bekommen.

und wie ist das bei Erbpacht?

Dann muss man das Erbbaurecht kaufen, was aber praktisch auf
das selbe hinausläuft (Notarvertrag, etc.)

Hier muss ich mich eigentlich korrigieren, um juristisch präzise zu antworten:

Bei einer Erbpacht ist es nicht anders als ich sagte. Denn hier kauft man ja nicht das Haus (auch wenn das allgemein so gesagt wird), sondern ein Recht, man tritt in den Erbbaurechtsvertrag ein. Ein Erbbaurecht ist zwar wie Eigentum ausgestaltet, es ist aber letztlich kein Eigentum, eine Trennung der Eigentumsverhältnisse zwischen Grund und Haus findet auch hier nicht statt. Will ich also Eigentümer einer Hauses mit Erbpacht werden, muss ich auch hier das Grundstück kaufen (allerdings habe ich dann jemanden anderen auf meinem Grundstück mit dem Erbbaurecht sitzen). Will ich darin wohnen und das Haus wie ein Eigentümer nutzen können, dann muss ich das Erbbaurecht kaufen.

So, nu hammers.

Gruß
Dea

Hallo,
im wilden Osten gabs mal sowas, Haus ohne Grundstueck.
Normal kauft man immer ein Grundstueck mit Zubehoer, Zaun, Haus, Wegerecht, Schulden…
Gruss Helmut