Haus auf zwei Gemeinden - Gemeindezugehörigkeit

Die Bebauung der Gemeinde 1 reicht bis zur Gemarkungsgrenze der Gemeinde 2. Die Bebauung der Gemeinde 2 beginnt in einem Zwei-KM-Abstand. Welcher Gemeinde wird ein Haus zugerechnet, das direkt auf der Gemarkungsgrenze gebaut wird, wenn der Großteil des Hauses auf dem Gebiet der Gemeinde 2 liegt, sich örtlich jedoch direkt an die Bebauung der Gemeinde 1 anschließt?

Hallo!

Man könnte sich ja dumm stellen und einfach nachschauen, bei welcher Gemeinde man die Baugenehmigung eingereicht hatte. Oder nicht ?

MfG
duck313

Hallo,
soll das eine theoretische Frage sein?

Dazu müsste man wissen, ob es in einer der beiden einen Bebauungsplan gibt, ob es sich um zwei kreisangehörige Gemeinden mit oder ohne eigener Bauordnungsbehörde handelt und in welchem Bundesland das ganze stattfindet. Sonst ist die Frage zu theoretisch.

Theoretisch wäre durchaus denkbar, das Gemeinde 2 ihren Ortsrand für eine Lage im §35 BauGB hält und Gemeinde 1 ihren für einen innerhalb des §34 BauGB. In NRW bräuchte man für sowas (da ziemlich sicher auch eine Flurstücksgrenze überbaut würde) eine Vereinigungsbaulast. Und die müsste bei beiden Gemeinden (so sie denn selbständige Bauordnungsbehörden wären) in das jeweilige Baulastenverzeichnis eingetragen werden. Und das würde zwei Bauanträge bedeuten.

Gruß vom
Schnabel

owt

Welche Details willst Du denn wissen? Frag doch nach!
owt

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Servus,

gibt es denn irgendwo Markungsgrenzen, die nicht mit Flurstücksgrenzen zusammenfallen?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
was ist denn eine Markungsgrenze? :wink:

Im Normalfall liegt eine Gemarkungsgrenze immer auch auf einer Flurstücksgrenze, außer natürlich an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland zu Nachbarländern, in denen es keine Flurstücke gibt :wink:

Gruß vom
Schnabel

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Im Normalfall liegt eine Gemarkungsgrenze immer auch auf einer
Flurstücksgrenze, außer natürlich an der Grenze der
Bundesrepublik Deutschland zu Nachbarländern, in denen es
keine Flurstücke gibt :wink:

weshalb sollte es da keine Gemarkungsgrenze geben? Die Gemarkung die an der Grenze liegt, wird sicherlich nicht in das Nachbarland rein reichen, oder? Nach der Grenze kommt dann halt „nichts“ :wink:

Wobei ich während den paar Jahren im Vermessungsamt auch nie davon gehört habe, dass eine Gemarkungsgrenze nicht gleichzeitig Flustücksgrenze wäre…

Servus,

was ist denn eine Markungsgrenze? :wink:

Der Begriff „Markung“ ist in einer Bedeutung synonym mit „Gemarkung“, kann aber in einer anderen auch die Grenze selbst bezeichnen. Gilt heute lt. Duden als veraltet, wurde z.B. in der Grund- und Hauptschule Schussenried noch 1968 im Unterricht anstelle von „Gemarkung“ verwendet.

Meine Frage bezog sich hierauf:

(da ziemlich sicher auch eine Flurstücksgrenze überbaut würde),

ist aber obsolet, weil ich da eine Verneinung gelesen habe, wo keine steht.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Die Bebauung der Gemeinde 1 reicht bis zur Gemarkungsgrenze
der Gemeinde 2. Die Bebauung der Gemeinde 2 beginnt in einem
Zwei-KM-Abstand.

Soll vorkommen.

Welcher Gemeinde wird ein Haus zugerechnet,
das direkt auf der Gemarkungsgrenze gebaut wird, wenn der
Großteil des Hauses auf dem Gebiet der Gemeinde 2 liegt, sich
örtlich jedoch direkt an die Bebauung der Gemeinde 1
anschließt?

Jede Gemeinde ist für ihr Territorium zuständig. Somit würde das Gebäude anteilig zu zwei Gemeinden gehören. Ist das jetzt ein Problem? Wenn ja warum?
(Eigentlich doch nur eine „unschöne Situation“.)

Eine andere Sache: Wo sind die Bewohner „einwohnermeldeamtlich“ registriert? Da gehören sie auch hin.

Nochwas Anderes: Wie ist Ver- und Entsorgung geregelt?

Gruß
Jörg Zabel

Bisher steht theoretisch :wink: ein altes Gebäude auf dem Grund der Gemeinde 2. Das soll abgerissen und ein neues Gebäude errichtet werden auf beiden Gemarkungen. Ein Bebauungsplan existiert wegen des Altes der Gebäude bisher nicht. Dieser muss erstellt werden. Der Bebauungsplan muss durch beide Gemeinden genehmigt werden. Die Frage ist nun, welcher Gemeinde die Hausbewohner zugerechnet werden. Meines Erachtes kann/sollte es nicht sein, dass sich ein Haus direkt ins Ortsbild einer Gemeinde einfügt, auch etwas auf deren Gemarkung liegt, jedoch zum weiter entfernten Nachbarort gehört. Das erscheint mir konfus…
Die Grundstücke liegen in Rheinland-Pfalz.

Vielen Dank für die rege Beteiligung!

Theoretisch (…) handelt es sich um eine Kreisangehörige Stadt und eine Gemeinde einer Verbandsgemeinde. Bisher hat sich das Problem melderechtlich nicht ergeben, da sich das alte Gebäude nur auf dem Gebiet der Gemeinde 2 befand.

Altes Gebäude befindet sich nur auf dem Gebiet der Gemeinde 1… Bitte entschuldigen Sie die Tippfehler!

Hallo,

Bisher steht theoretisch :wink: ein altes Gebäude auf dem Grund
der Gemeinde 2. Das soll abgerissen und ein neues Gebäude
errichtet werden auf beiden Gemarkungen.

Dann sind beide Gemeinden im Boot.

Ein Bebauungsplan
existiert wegen des Altes der Gebäude bisher nicht. Dieser
muss erstellt werden. Der Bebauungsplan muss durch beide
Gemeinden genehmigt werden. Die Frage ist nun, welcher
Gemeinde die Hausbewohner zugerechnet werden. 

Da werden sich die beiden Gemeinden schon einigen…
(Möglicherweise „gewinnt“ die Gemeinde, zu der das „alte“ Gebäude schon gehört.)

Meines Erachtes
kann/sollte es nicht sein, dass sich ein Haus direkt ins
Ortsbild einer Gemeinde einfügt, auch etwas auf deren
Gemarkung liegt, jedoch zum weiter entfernten Nachbarort
gehört. Das erscheint mir konfus…

Und wenn es noch so konfus sein könnte und Dein Erachten anders ist, sowas gibt es öfter als man denkt.
Die Gemeindegrenzen sind meistens irgendwie „gewachsen“ und passen das eine oder andere Mal ncht zur aktuellen Siedlungsentwicklung.
Ein Zauberwort könnte hier „Umgemeindung“ sein, allerdings tun sich da die „Väter und Mütter der Gemeinde“ erfahrungsgemäß recht schwer.

Gruß
Jörg Zabel

Heute Gemeinde 1, später Gemeinde 2?
Hallo,

das abzureißende Gebäude steht auf dem Gebiet der gemeinde 1 und das stattdessen neu erbaute auf dem der Gemeinde 2? oder haben beide akte miteinander nichts zu tun?

Ich habe auf einem ähnlichen Grunstück der Gemeinde 2 gewohnt. Kinder durften trotzdem in Gemeinde 1 (und später dessen zugehörige Stadt) zur Schule, die Post kommt in beiden Adressen an (Gemeinde 2 für alle offiziellen Briefe), die Müllabfuhr ist halt an einem anderen Tag und bei den Wahlen trifft man keine Nachbarn. aber sonst… Hermes und Co liefern manchmal nicht an die offizielle Adresse, die Vorwahl ist unüblich und alle paar Jahre schaut ein Redakteur vom heimatblatt vorbei und bauscht das Thema einmal auf. Sinnvoller ist dagegen die stille, heimliche, hartnäckige Bearbeitung der kommunalvertreter (frei nach R. Mey . irgend ein Depp tauscht irgendwo immer …

Gruß
achim

Genau. Das alte Gebäude steht nur in einer Gemeinde, das wird abgerissen

Genau. Das alte Gebäude steht nur in einer Gemeinde, das wird abgerissen und stattdessen ein Gebäude auf der Grenze errichtet.
Tauschen wird wohl leider nichts, da ist der eine Part zu stur und verlangt zu viel…
Vielen Dank!
Viele Grüße,
Vipere