Haus aufteilen in Wohnungen - Wie Grundschuld?

Hallo liebe Experten,

ich suche eine Antwort zu der folgenden Situation:
A und B haben ein Haus gekauft. Im Grundbuch stehen beide mit je 50%. Es ist eine Grundschuld von 100.000€ eingetragen. Das Haus wurde beim Bauamt bereits als 2-Familienhaus anerkannt (Abgeschlossenheit, Parkplatz, etc.). Nun soll A und B notariell je eine Wohnung bekommen.

Was passiert bei der Aufteilung mit den 100.000€ Grundschuld? Wie werden diese aufgeteilt?
Das Haus soll gleichzeitig umfinanziert werden. Wie ist hier das vorgehen?
Müssen erneut Grunderwerbssteuer bezahlt werden?

merci beaucoup!

Hallo,

Was passiert bei der Aufteilung mit den 100.000€ Grundschuld?
Wie werden diese aufgeteilt?
Das Haus soll gleichzeitig umfinanziert werden. Wie ist hier
das vorgehen?

Was sagen denn die betroffenen Banken dazu?

Gruß
Jörg Zabel

Hi,

normalerweise wird bei einer Teilung gem. WeG die Grundschuld auf jeder Wohnung in der ursprünglichen Höhe -sprich à 100.000 € - weitergeführt.

Dadurch dass ja Eigentümer A & B waren und auch weiterhin bleiben(wenn auch nicht mehr ideell zu 50 % sondern real mit jeweils 100% an der Hälfte), wird sich nicht zwangsläufig etwas ändern. D.h. Kündigungsrecht der Darlehen zwecks Umfinanzierung wird es normalerweise nicht geben und wenn die Bank dem zustimmt wird dann eine Vorfälligkeit berechnet.

Wenn aber die Zinsbindung sowieso ausläuft, ist es umso besser. A & B können dann bankentechnisch getrennte Wege gehen und jeder Bank eine volle Grundschuld über 100.000 € auf den alleinigen Wohnungen anbieten.

Guten Tag,

vielen Dank für die Antwort. Was ich aber nicht verstehe, wenn vorher 100.000 auf die gesamte Wohnung lagen, warum würde dann nach der Teilung je 100.000 pro wohnung liegen?

VG

Hi,

das ist ansich einfach zu erklären.

Teilung und Besicherung sind 2 unabhängige Baustellen.

Stell Dir vor das Haus ist als ganzes zu 100% beliehen. Das Grundbuchamt kann nicht beurteilen, wie sich eine Teilung des Objektes auf die reale wertmäßige Teilung auswirkt. Sprich, nur weil 2 Wohnungen genau 50 qm haben, kann die im Obergeschoß viel mehr oder auch weniger Wert sein. Um nun eine Verwertungssicherheit durch die Grundschuld zu schaffen, erhält die Bank beide Grundschulden in ursprünglicher Höhe.

Wenn eine Aufteilung der eingetragenen Grundschulden gewünscht wird, muss die Gläubigerbank den Reduzierungen entsprechend zustimmen. Hier wird aber vermutlich in 100% der Fälle eine Neubewertung der Einheiten erfolgen.

Es gibt noch weitere rechtliche Vorgaben hierzu, aber ich denke die Beschreibung deckt es im wesentlichen ab.