Haus aus staatlichem Besitz

Haus aus staatlichem Besitz kaufen

hallo,
wir möchten ein Haus kaufen das aus staatlicher Hand ist,da die Erben ihr Erbe nicht angetreten haben.
Das Haus wird von einem Makler angeboten,ich habe nirgens das Haus sonst angeboten gesehen(immonet/immoscout ect.)
Meine Frage nun wo veröffentlicht der Staat eigentlich solche Sachen/Verkäufe …spricht er die Makler hierfür an oder gibt es Seiten wo der Staat solche Einfamilienhäuser anbietet zB.?
Die Immoblie um die es geht befindet sich in Brandenburg.
Ich meine das es vielleicht ein solches Portal gibt weil irgendwie habe ich das Gefühl der Makler möchte das Haus hochhandeln um mehr Provision zu bekommen.Ich muss dazu sagen das Einfamilienhaus ist sehr preiswert weil sich da eine schreckliche Tragödie ereignete,nur das wurde vom Makler verschwiegen und viele Interessenten wissen dies nicht nun versucht er uns gegenseitig praktisch hochzubieten.Ich möchte daher wissen ob der Staat ihn wirklich beauftragt (wohin kann ich mich da wenden)hat das Haus zu verkaufen und was der Staat dafür möchte,denn ich glaube kaum das diese Ausspielerei legal und auch vom Staat so gewollt ist…vielen dank für eure Antworten und Hilfe

Hi,
müsste der Makler nicht auf Nachfrage angeben, wer ihn beauftragt hat? Dann mal bei demjenigen nachfragen…

Gruß
Nelly

P.S. Dein Posting wird eh gelöscht…

Hallo,
ob der Makler im Auftrag handelt, sollte er nachweisen können.
Nach Onkel Gockel sind in Brandenburg die Grundstücks- und Vermögensämter (GVÄ) zuständig, die bei den Finanzämtern angesiedelt sind.
In Bayern wird staatliches Eigentum normalerweise nicht frei verkauft sondern versteigert oder in einem Gebotsverfahren (das läuft aber normalerweise geheim) vergeben, da sonst die Gefahr oder der Verdacht von „Vetternwirtschaft“ viel zu groß wäre. In bestimmten Fällen muß sogar der Landtag zustimmen.

Cu Rene

Hallo,

dazu mal 2 Anmerkungen…

1.echter Staatsbesitz
Grundstücke und Immobilien,bei denen der Staat (egal ob jetzt die
BRD, Bundesländer oder Kommunen) der Eigentümer ist,werden über die staatlichen Vermögensverwaltungen veräußert und sind dort auch zu finden…für den Bund zum B. unter http://www.bundesimmobilien.de

2.an den Staat gefallenes Eigentum
Dabei handelt es sich um Grundstücke und Immobilien,die
a) unter Zwangsverwaltung stehen
b) bei denen keine Eigentümer mehr feststellbar sind

Nach dem geschilderten Fall wäre also 2. zutreffend…
Damit wäre das örtlich zuständige Grundbuchamt (Amtsgericht) zuständig und diese beauftragen in der Regel wirklich Makler mit dem Verkauf solcher Objekte.

Hallo,

Du bist ja witzig: Warum soll es von Verkäuferseite (auch wenn es der Fiskus ist) nicht gewollt sein, dass da der bestmögliche Preis erzielt wird? Nein, Makler sind nicht dazu da, eine Immobilie zum ersten aufgerufenen Preis abzugeben, sondern sollen den bestmöglichen Preis erzielen, das ist ihr Job, so wünscht es der Auftraggeber, und gerade deshalb bekommt er als Anreiz ja auch eine Provision, die sich am Erlös festmacht.

Die Alternative zum Makler wurde ja schon genannt: Öffentliche Versteigerung. Und auch die führt man nicht durch, weil man möchte, dass der erste, der das Mindestgebot bringt das Ding bekommt, sondern um die Leute sich gegenseitig schön so hoch bieten zu lassen, bis nur noch einer da ist, der den höchstmöglichen Preis zahlt. Traurig für die vorher aussteigenden Mitbieter, aber so spielt das Leben.

Und was die kleineren oder größeren Tragödien angeht: Inwieweit sind die ganz objektiv betrachtet wertbestimmend? Wer nimmt sich hiervon etwas an, wenn er dafür eine gute, billige Immobilie bekommen kann?

Es gibt da wohl ein Urteil, mit dem jemand nachträglich etwas in einer Extremsituation erreicht hat, aber das ist eine Sache zwischen ihm und dem Verkäufer, und nichts, was einen unterlegenen Mitinteressenten zu interessieren hätte (der damit ja offenbar gerade kein Problem hat).

Gruß vom Wiz