Bitte dringend um Hilfe in folgendem Fall: Person Anna hat einen befristeten Teilzeitjob bei Firma „XXX“ als Cafe-Bedienung in einem Flughafengebäude. Anna wechselt nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Firma „XXX“ zu neuer Firma „OOO“. Kündigunsgrund von Anna an Firma „XXX“ ist fehlende Lohnzahlung. Anna bekommt ein Angebot von Firma „OOO“, die im selben Haus (im besagtem Flughafen) dort Räumlichkeiten für ein Cafe angemietet hat und dieses Cafe gemeinsam mit Firma „XXX“ betreibt. Anna bediente bis vor einigen Tagen die Gäste der Firma „XXX“ und ab sofort erhält sie ein Angebot von Firma „OOO“ im selben Cafe weiter nun die Gäste von „OOO“ zu bedienen. Anna nimmt das Angebot an und erhält postwendend von Firma „XXX“ ein schriftliches Hausverbot ("…für Räumlichkeiten der Firma XXX …") jedoch ohne weitere Begründung von „XXX“! Firma „XXX“ und „OOO“ bewirtschaften wie beschrieben die selben Räumlichkeiten - das Cafe. Der Hintergrund des Hausverbotes ist klar: Anna soll nicht die Kunden von Firma „XXX“ zu Firma „OOO“ ziehen. Firma „XXX“ benennt es im Anschreiben „Zutrittsverbot für unsere Räumlichkeiten“ und weiter „Hiermit fordern wir Sie auf, dieses Hausverbot zu beachten“. Wie soll sich „Anna“ verhalten? Gilt das Hausverbot - bzw. das Zutrittsverbot? Was bedeutet Haus - Zutrittsverbot und gilt es dann für den gedmaten Restaurantbereich bzw. das Flughafengebäude.? Muss man einen Grund für ein Haus- bzw. Zutrittseverbot nennen? WIR DANKEN GANZ HERZLICH FÜR IHRE HILE! VIELEN DANK!!!
Hallo,
erhält postwendend von Firma „XXX“ ein schriftliches
Hausverbot ("…für Räumlichkeiten der Firma XXX …") jedoch
ohne weitere Begründung von „XXX“! Firma „XXX“ und „OOO“
bewirtschaften wie beschrieben die selben Räumlichkeiten - das
Cafe.
um es kurz zu fassen: Wenn beide Firmen die selben Räumlichkeiten bewirtschaften, wird Firma XXX nicht das alleinige Hausrecht haben und somit ein solches Verbot nicht aussprechen dürfen. Ich würde mich unter Schilderung des Sachverhaltes an meinen neuen AG OOO wenden und um (schriftliche) Weisung bitten.
Gruß
S.J.
Holla.
gemeinsam mit Firma „XXX“ betreibt. Anna bediente bis vor
einigen Tagen die Gäste der Firma „XXX“ und ab sofort erhält
sie ein Angebot von Firma „OOO“ im selben Cafe weiter nun die
Gäste von „OOO“ zu bedienen. Anna nimmt das Angebot an und
erhält postwendend von Firma „XXX“ ein schriftliches
Hausverbot ("…für Räumlichkeiten der Firma XXX …")
Dieses Verbot kann nur für die Räumlichkeiten gelten, die ausschließlich XXX gehören. Das kann z.B. der Raum hinter der XXX-Kasse sein, selbstverfreilich auch Sozial- und Lagerräume von XXX. Wenn die Gasträume nicht eindeutig voneinander abgegrenzt sind, sprich, am Tisch Y sowohl X- als auch O-Gäste sitzen könnten, wirkt das Verbot hier nicht.
Gilt das Hausverbot - bzw. das Zutrittsverbot? Was
bedeutet Haus - Zutrittsverbot
Es gilt, wie geschroben, für die Räume und Flächen, die eindeutig XXX zugeordnet sind, also für die Ecken, die XXX und nur XXX gemietet hat.
und gilt es dann für den
gedmaten Restaurantbereich bzw. das Flughafengebäude.?
Das Flughafengebäude unterliegt dem Hausrecht der jeweiligen Flughafenbetreiber. Da hat XXX zunächst gar nix zu melden. Vergleichbar mit einem Mehrpersonenmiethaus, wo der Herr Müller bei Meiers Hausverbot hat. Zu Schulzes darf er dann trotzdem, und den Hausflur darf er auch betreten, um dort hin zu kommen …
Muss man einen Grund für ein Haus- bzw. Zutrittseverbot nennen?
Ein Wirt ist zunächst einmal frei darin, zu bestimmen, wen er in seine Beize reinlässt und wen nicht. Er kann also durchaus Leuten mit rotem Schlips den Zutritt verweigern, ohne das explizit begründen zu müssen. Die Grenze ist hier offensichtliche Diskriminierung aufgrund von bla und blubb - das steht ja hier nicht zur Debatte. Also, Begründung braucht er nicht. Dass ihm aber die gekündogene Bedienung in den gemeinsam genutzten Räumen trotzdem jeden Tag vor der Nase hertanzt, wird er dulden müssen.
N.B.: Wäre mir, als hausverbotener Person, ein innerer Vorbeimarsch, den Cheffe von XXX ungefähr zwanzigmal am Tag grinsenderweise freundloch zu grüßen …
Gruß Eillicht zu Vensre