Ein Vater und die Mutter möchte ihrem Sohn und dessen Familie Ihr Haus schenken. Nach
langen hin und her überlegen sind Sie auf die Idee gekommen es ihm
für wenig Geld zu verkaufen.
Es sind noch 2 weitere Kinder da. Haben sie noch irgendwelche Rechte auf
Ausgleich wenn sie ihm das Haus verkaufen oder ist es ihre
Entscheidung wem sie es für wieviel Geld verkaufen. Das Haus ist ca 100000 Euro wert und es würde ein lebenslanges Wohnrecht für die Eltern eingetragen werden. Wie hoch wäre der Kaufpreis anzusetzen.
Mit welchen rechtlichen Folgen müsste man rechnen.
Muss man sich schon mit Erbrecht oder Schenkungsrecht
ausseinandersetzen?
Würden sie es einer fremden Person verkaufen,
hätten die Kinder auch kein Mitspracherecht, da sie doch mit ihren
Eigentum machen können was sie wollen.
Eigentum machen können was sie wollen.
Hi,
ja das können Sie, aber da gibt es diverse Fallstricke, weswegen eine Beratung bei einem Anwalt oder Steuerberater sinnvoll ist.
Wird weit unter Wert verkauft, könnte das eine verdeckte Schenkung sein, dadurch könnte es sein, das die beiden anderen Kinder Pflichtteilsergänzungsansprüche haben.
Je nach Ausgestaltung des Vertrages gibt es hier über 10 Jahre eine Abschmelzung in Höhe von 10% oder eben keine.
Gruß
Tina
Muss man sich schon mit Erbrecht oder Schenkungsrecht
ausseinandersetzen?
Ja, definitiv.
Würden sie es einer fremden Person verkaufen,
hätten die Kinder auch kein Mitspracherecht
Ein MITSPRACHErecht haben die Kinder in keinem Fall, aber eventuell Ergänzungsansprüche im Erbfall.
Gruß,
Max