Hallo
Meine Eltern sind nach einem extremen Streit mit meiner
Schwester darüber am reden das Sie das Haus verkaufen wollen.
Ich bin strickt dagegen und habe Ihnen das auch mitgeteilt.
Hi,
das ist ihr gutes Recht, auch dann, wenn Du strickt dagegen bist.
Dabei angemerkt ich würde zusammen mit meinem Freund das Haus
übernehmen wollen.
Muss ich meine Schwester auszahlen?
Müssen, tja das käme darauf an, wie ihr das vertraglich regelt und letzendlich auch, wielange dann Deine Eltern noch leben.
Bei einer Schenkung beispielsweise können bis zu 10 Jahre nach der Schenkung Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen. Nach dem Abschmelzungsprinzip vermindert sich diese Summe jedes Jahr um 10%.
Dann gibt es noch den einen oder anderen Fallstrick, wie z. B. den, das der wesentliche wirtschaftliche Nutzen auf den Beschenkten übergegangen sein muß, sonst fällt diese 10 Jahresfrist weg.
ABER eines solltest Du bedenken: Wenn Du jetzt nach einem Streit Deiner Eltern mit Deiner Schwester das Haus auf Dich übertragen lassen möchtest, kann es irgendwann zu heftigen Streitereien kommen.
Sowohl Deine Schwester als auch Deine Eltern könnten Dir irgendwann vorwerfen, Du hättest die Streitsituation ausgenutzt um Dir einen Vorteil zu verschaffen.
Auch das solltest Du in Deine Überlegungen mit einbeziehen.
Gruß
Tina