Haus der Eltern übernehmen. Schwester?

Hallo

Meine Eltern sind nach einem extremen Streit mit meiner Schwester darüber am reden das Sie das Haus verkaufen wollen. Ich bin strickt dagegen und habe Ihnen das auch mitgeteilt.

Dabei angemerkt ich würde zusammen mit meinem Freund das Haus übernehmen wollen.

Muss ich meine Schwester auszahlen?

Hi,

Meine Eltern sind nach einem extremen Streit mit meiner
Schwester darüber am reden das Sie das Haus verkaufen wollen.
Ich bin strickt dagegen und habe Ihnen das auch mitgeteilt.

nur mal so eine Verständnisfrage, vielleicht bin ich ja auch zu blöd und vielleicht kann deine Erläuterung mir helfen schlauer zu werden und dazuzulernen.

Ich habe keine Ahnung von Häusern und vom Erbrecht. Ich weiss nur soviel, das sowas wohl in einem Testament oder bei einem Notar geregelt wird, wer wo wie wann was ausgezahlt werden muss.

Also meine Frage an dich:
Das Haus gehört offensichtlich deinen noch lebenden Eltern. Sie haben das vermutlich irgendwann gekauft oder gebaut. Und jetzt wollen sie es verkaufen. Und du bist dagegen.

Das Haus gehört doch deinen Eltern, oder nicht? Es ist ja quasi deren Eigentum. Das du nicht sonderlich darüber erfreut bist, dass sie es verkaufen und dir damit das Erbe madig machen, kann ich verstehen.

Aber warum bist du dagegen, dass deine Eltern ihr Eigentum verkaufen wollen? Sie können doch damit machen was sie wollen. Es gehört ja ihnen.
Das wäre ja genauso wenn ich mein Auto verkaufen wollen würde und mein Sohn wäre dagegen, weil er schon Pläne damit hat.

Vielleicht habe ich auch nur ein Brett vor’m Kopf, möglich dass du mir hilfst es wieder abzunehmen?

GDA

Muss ich meine Schwester auszahlen?

Bevor sich diese Frage stellt, müssten die Eltern in die ewigen Jagdgründe.

Hallo,

Meine Eltern sind nach einem extremen Streit mit meiner
Schwester darüber am reden das Sie das Haus verkaufen wollen.

Das ist ihr gutes Recht.

Ich bin strickt dagegen und habe Ihnen das auch mitgeteilt.

Du kannst auch dagegen sein, daß Obama wiedergewählt wird und es mir sagen. Die Wirkung ist die Gleiche.

Dabei angemerkt ich würde zusammen mit meinem Freund das Haus
übernehmen wollen.

Zu welchen Bedingungen?

Muss ich meine Schwester auszahlen?

Das kommt auf die Bedingungen an, zu denen Du das Haus „übernimmst“. Da gibt es mehr als eine Möglichkeit.

Du kannst diese Frage dann im Rechtsbrett stellen.
FAQ:1129

Gruß
Jörg Zabel

Meine Eltern hat es doch nachdenklich gestimmt wie ich gesagt habe da ich es nicht will.

Dabei angemerkt ich würde zusammen mit meinem Freund das Haus
übernehmen wollen.

Zu welchen Bedingungen?

Meine Eltern würden weiterhin hier wohnen. Wir hätten eine Etage und meine Eltern auch

Welche Möglichkeiten wären das?

Hallo,

Meine Eltern hat es doch nachdenklich gestimmt wie ich gesagt
habe da ich es nicht will.

Gut, das ist dann schon mal was.

Dabei angemerkt ich würde zusammen mit meinem Freund das Haus
übernehmen wollen.

Das hast Du schon mal geschrieben.

Zu welchen Bedingungen?

Meine Eltern würden weiterhin hier wohnen. Wir hätten eine
Etage und meine Eltern auch

Welche Möglichkeiten wären das?

Lies Dir mal FAQ:1129 genau durch. (Das hab ich schon mal geschrieben.)
Dann solltest Du die Frage im Rechtsbrett stellen, denn hier kann so nicht weiter geantwortet werden.

Ganz allgemein kann ich antworten, daß es da „Kauf“ und „Schenkung“ geben kann. Im Einzelfall können daran unterschiedliche Möglichkeiten geknüpft sein. Und das kann wieder unterscheidliche Bedeutungen für Deine Schwester haben.

Zuerst einmal kommt es darauf an, was Du unter „übernehmen“ verstehst.

Gruß
Jörg Zabel

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Der menschliche Aspekt
Hallo,

so einfach ist das jetzt alles nicht. Also, es ist schon einfach, aber: Ein Haus „übernehmen“ kann ja vieles bedeuten. Der richtige Ansprechpartner wäre hier ein Notar, da es wirklich einiges zu beachten gilt.
Aber mal ganz nebenbei sollte man jetzt auch die menschliche Seite nicht aus den Augen verlieren: Hast Du denn auch „extremen Streit“ mit Deiner Schwester? Legst Du drauf Wert, eine Beziehung zu ihr zu haben? Weil ich an Deiner Stelle mich niemals in einen Streit zwischen Geschwister und Eltern reinziehen lassen würde. Und sowas sind genau die Themen, die Geschwister richtig entzweien können.
Hast Du also mit ihr persönlich gesprochen und weißt, was sie so will?

Viele Grüße

Hi

Natürlich haben die Eltern das letzte Wort, weil es ihr Eigentum ist.

Das heißt aber nicht, dass man mit ihnen nicht diskutieren kann :wink:

In der Generation meiner Eltern war es hierzulande recht üblich, dass die Eltern sich irgendwann aufs Altenteil (meist eine Wohnung am Haus oder anderswo) gesetzt haben und das Haus an sich an die Kinder überschrieben wurde (wobei es deren Eigentum wurde), falls die Eltern im Haus leben blieben, bekamen sie lebenslanges Wohnrecht.

So haben es in dieser Gegend einige geregelt, in meiner Familie war es auch so. 10 Jahre bevor mein Opa gestorben ist hat er das Haus meinem Vater überschrieben. Auszahlung hätte erst nach Opas Tod stattfinden müssen, stattdessen haben meine Eltern die Geschwister damals schon ausgezahlt. Wegen des abgewohnten Nießbrauchs wurde die Summe aber durch alle Bewohner geteilt und war darum geringfügig niedriger.

Empfehlenswert ist das allerdings nicht so wirklich. Mein Onkel und meine Tante haben ihr Geld gekriegt und konnten damit richtig arbeiten.
Meine Eltern mussten erstmal das ganze Haus renovieren (wobei ihre Gesundheit draufging) und zahlen heute alle Kosten (die Preise sind ja stark gestiegen) und sie zahlen die Wohnung und den Unterhalt für meine Großmutter, wobei die anderen Kinder sich zu fein sind auch nur einen Euro rauszurücken für die alte Frau.

lg
Kate

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Hallo,

das stimmt so nicht. Schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorweggenommene_Erbfolge

Gruß von der
kleinen Göre

Da brauch ich nirgenwo zu schauen, das stimmt genau so.
Die Eltern leben und können mit ihrem Haus machen, was sie wollen.
Sie können es verkaufen und das Geld dann verjubeln. sie können es der UP verkaufen und das Geld dann verjubeln. Sie können es der UP vermieten, oder jemand anderem. Sie können es auch auf die UP überschreiben, es ist scheißegal. Die Frage war „Muss ich meine Schwester auszahlen?“(im Präsens ) Eine sinnlose Frage, solange die Eltern leben.

Jo

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Hallo Jo,

natürlich können die Eltern mit ihrem Haus/Vermögen machen, was sie wollen - aber dazu gehört eben auch, das Haus eventuell der UP zu überschreiben und ein lebenslanges (mietfreies) Wohnrecht eingeräumt zu bekommen.

Die Frage
war „Muss ich meine Schwester auszahlen?“(im Präsens ) Eine
sinnlose Frage, solange die Eltern leben.

Wenn die Eltern ihr Vermögen/Haus verschenken/übertragen, gehört es eben nicht mehr zur Erbmasse.

Im Falle einer Überschreibung des Hauses wäre die UP (nach Aussagen meines Notars in einem ähnlichen Fall - allerdings mit anderen Hintergründen) nicht mehr verpflichtet, ihre Schwester auszubezahlen, da es sich dann zum Zeitpunkt des Todes der Eltern um ihr Eigentum handelt.

Aber diese Frage ist im Rechtsbrett sicherlich besser aufgehoben.

Viele Wochenendgrüße

Kathleen

natürlich können die Eltern mit ihrem Haus/Vermögen machen,
was sie wollen - aber dazu gehört eben auch, das Haus
eventuell der UP zu überschreiben und ein lebenslanges
(mietfreies) Wohnrecht eingeräumt zu bekommen.

Ja.

Die Frage
war „Muss ich meine Schwester auszahlen?“(im Präsens ) Eine
sinnlose Frage, solange die Eltern leben.

Wenn die Eltern ihr Vermögen/Haus verschenken/übertragen,
gehört es eben nicht mehr zur Erbmasse.

Ja. Und?

Im Falle einer Überschreibung des Hauses wäre die UP (nach
Aussagen meines Notars in einem ähnlichen Fall - allerdings
mit anderen Hintergründen) nicht mehr verpflichtet, ihre
Schwester auszubezahlen, da es sich dann zum Zeitpunkt des
Todes der Eltern
um ihr Eigentum handelt.

Ganz genau.

Wir sind in jedem Punkt einig. Fazit: die gestellte Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt sinnlos. Es ist kein Erbfall eingetreten.
Gruß

Jo

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Hallo Jo,

Du hast mich missverstanden:

Im Falle einer Überschreibung des Hauses wäre die UP (nach
Aussagen meines Notars in einem ähnlichen Fall - allerdings
mit anderen Hintergründen) nicht mehr verpflichtet, ihre
Schwester auszubezahlen, da es sich dann zum Zeitpunkt des
Todes der Eltern
um ihr Eigentum handelt.

Ganz genau.

Es handelt sich zum Zeitpunkt des Todes der Eltern um das Eigentum der UP!

Bei einer Schenkung geht es nicht mehr um das Ableben - und damit nicht mehr ums Erbe!

Liebe Grüße

Kathleen

Du hast mich missverstanden:

Nein, würde ich niemals tun:wink:

Im Falle einer Überschreibung des Hauses wäre die UP (nach
Aussagen meines Notars in einem ähnlichen Fall - allerdings
mit anderen Hintergründen) nicht mehr verpflichtet, ihre
Schwester auszubezahlen, da es sich dann zum Zeitpunkt des
Todes der Eltern
um ihr Eigentum handelt.

Ganz genau.

Es handelt sich zum Zeitpunkt des Todes der Eltern um das
Eigentum der UP
!

Ja, Steht ja da.

Bei einer Schenkung geht es nicht mehr um das Ableben - und
damit nicht mehr ums Erbe!

Eben. Weshalb die Frage nach Auszahlung der Schwester sich nicht stellen würde.
Ist es wirklich so schwer zu begreifen, dass eine Auszahlung der Mit erben nur zur Debatte steht, wenn es ans Erben geht?
Ich habe das doch schon in meiner allerersten Antwort geschrieben.

Jo

2 Like

Nein, würde ich niemals tun:wink:

Darf ich schmunzeln?:smile:

Ist es wirklich so schwer zu begreifen, dass eine Auszahlung
der Mit erben nur zur Debatte steht, wenn es ans Erben geht?
Ich habe das doch schon in meiner allerersten Antwort
geschrieben.

Nö - nicht so deutlich - sonst hätte die UP auch nicht gefragt! :smile:

Liebe Grüße

Kathleen

Nein, würde ich niemals tun:wink:

Darf ich schmunzeln?:smile:

so war’s gedacht.

Und bitte, lies dir die Postings der UP noch mal durch. Damit du mal siehst, was undeutlich, unklar, unverständlich, uneindeutig und letztlich unsinnig und unbeantwortbar ist.
Wir erfahren ja nicht mal auf Nachfrage, was da genau geplant ist.

Gruß

Jo

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Im Falle einer Überschreibung des Hauses wäre die UP (nach
Aussagen meines Notars in einem ähnlichen Fall - allerdings
mit anderen Hintergründen) nicht mehr verpflichtet, ihre
Schwester auszubezahlen, da es sich dann zum Zeitpunkt des
Todes der Eltern um ihr Eigentum handelt.

Hi,

das würde ich ganz genau abklären lassen, da gibt es einige Fallstricke, wie zum beispiel den wesentlichen wirtschaftlichen Übergang etc.

Gruß
Tina

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Es handelt sich zum Zeitpunkt des Todes der Eltern um das
Eigentum der UP
!

Bei einer Schenkung geht es nicht mehr um das Ableben - und
damit nicht mehr ums Erbe!

Hi,

um das Erbe nicht, aber um Pflichtteilsergänzungsansprüche, die trotzdem anfallen können, nämlich dann wenn der Erbfall innerhalb von 10 Jahren seit der Schenkung eingetreten ist.

Gruß
Tina

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Hallo

Meine Eltern sind nach einem extremen Streit mit meiner
Schwester darüber am reden das Sie das Haus verkaufen wollen.
Ich bin strickt dagegen und habe Ihnen das auch mitgeteilt.

Hi,

das ist ihr gutes Recht, auch dann, wenn Du strickt dagegen bist.

Dabei angemerkt ich würde zusammen mit meinem Freund das Haus
übernehmen wollen.

Muss ich meine Schwester auszahlen?

Müssen, tja das käme darauf an, wie ihr das vertraglich regelt und letzendlich auch, wielange dann Deine Eltern noch leben.

Bei einer Schenkung beispielsweise können bis zu 10 Jahre nach der Schenkung Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen. Nach dem Abschmelzungsprinzip vermindert sich diese Summe jedes Jahr um 10%.

Dann gibt es noch den einen oder anderen Fallstrick, wie z. B. den, das der wesentliche wirtschaftliche Nutzen auf den Beschenkten übergegangen sein muß, sonst fällt diese 10 Jahresfrist weg.

ABER eines solltest Du bedenken: Wenn Du jetzt nach einem Streit Deiner Eltern mit Deiner Schwester das Haus auf Dich übertragen lassen möchtest, kann es irgendwann zu heftigen Streitereien kommen.

Sowohl Deine Schwester als auch Deine Eltern könnten Dir irgendwann vorwerfen, Du hättest die Streitsituation ausgenutzt um Dir einen Vorteil zu verschaffen.

Auch das solltest Du in Deine Überlegungen mit einbeziehen.

Gruß
Tina