Haus der Tochter überschreiben

Guten Tag

nehmen wir mal folgendes an:

Frau R. möchte ihrer Tochter das Elternhaus, geb.1904…Wert ca.60.000 € überschreiben.

Was für Überschreibungsgebühren käme auf sie zu??

lisa

Hi,

auf Frau R eigentlich gar keine, da üblicherweise der Beschenkte die Gebühren für die notarielle Urkunde übernimmt. Die Gebühren berechnen sich aus dem Wert der Schenkung, nachzulesen hier:

http://www.notarweber.de/recht/gebuehren.htm

Hinzu kommen noch die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch.

Gruß
Tina