Guten Tag
nehmen wir mal folgendes an:
Frau R. möchte ihrer Tochter das Elternhaus, geb.1904…Wert ca.60.000 € überschreiben.
Was für Überschreibungsgebühren käme auf sie zu??
lisa
Guten Tag
nehmen wir mal folgendes an:
Frau R. möchte ihrer Tochter das Elternhaus, geb.1904…Wert ca.60.000 € überschreiben.
Was für Überschreibungsgebühren käme auf sie zu??
lisa
Hi,
auf Frau R eigentlich gar keine, da üblicherweise der Beschenkte die Gebühren für die notarielle Urkunde übernimmt. Die Gebühren berechnen sich aus dem Wert der Schenkung, nachzulesen hier:
http://www.notarweber.de/recht/gebuehren.htm
Hinzu kommen noch die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch.
Gruß
Tina