Haus-Eingangstüre beschädigt

Die Aluminium Hauseingangstüre wurde so stark beschädigt, dass Sie lt. einer Fachfirma nicht mehr repariert werden kann. Der obere Kegel wurde aus dem Aluminium komplett herausgerissen. Kostenpunkt einer neuen Türe liegt bei ca. 5300 EUR.
Es wohnen drei Mietparteien in dem Haus. Lt. der Fachfirma kann die Türe nur im geöffneten Zustand beschädigt worden sein. Die Türe hat einen Türschließer und dieser hat auch immer funktioiniert. Die Türe war immer abgeschlossen zu. Geöffnet konnte die Türe nur ducrch einen der drei Mieter werden. Mieter A streitet hier die Beschädigung ab. Mieter B hat um die angebliche Tatzeit ein starkes Geräusch gehört. Unmittelbar zu diesem Geräusch hat Mieter B den Mieter A betrunken im Treppenhaus gehört. Gesehen hat Mieter B jedoch nichts. Wer haftet nun für die Beschädigung? Prinzipiell der Verursacher, dieser ist jedoch bis heute nicht eindeutig festzustellen. Wenn nun keiner dafür haftbar zu machen ist, kann dann die Reparatur bzw. Austausch auf die Mieter umgelegt werden?

Tut mir leid, das weiß ich nicht. Im Mietrecht kenne ich mich nicht aus. Ich würde aber nicht davon ausgehen, dass Reparaturen automatisch auf die Mieter umgelegt werden können, sondern dass solche Dinge meistens Sache der Eigentümer sind. Dafür werden Rücklagen gebildet. Aber wie gesagt, ich kann da nichts Definitives zu sagen.

Hallo,
hier handelt es sich um einen Fall fürs Mietrecht. Da ich mich nicht ausreichend damit auskenne, kann ich nur Vermutungen anstellen.
Wenn der Übeltäter nicht ermittelt werden kann, ist es nicht möglich, die Kosten auf alle Mieter umzulegen, da Mieter generell für größere Reparaturen nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Mieter kann man nur bei den Kleinreparaturen haftbar machen, wennn es sich um Gegenstände handelt, die im täglichen Gebrauch des Mieters stehen, z.B. Lichtschalter, Wasserhähne, Leuchtmittel, Sicherungen usw.
MOETT

Hallo Buffi,

Ich bin kein Anwalt, daher nur eine Einschätzung der Lage.

Da keiner es gewesen sein will, wirst du als Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben.

Pech, aber dreh den Spieß um, und lass die Neue Tür als energetische Sanierung laufen. Die Kosten holst du dann von allen Mietparteien ein, als Mieterhöhung.

Gruß

Hallo,
in der Betriebskostenverordnung ist klar geregelt, welche Kosten umlagefähig sind. In §2 werden 17 Kostenarten aufgeführt. Reparaturen dürfen grundsätzlich nicht umgelegt werden.
Im Übrigen muss im Mietvertrag genau angegeben sein, welche Kosten umgelegt werden.

Wenn der Verursacher zweifelsfrei festgestellt werden kann, so kann dieser ersatzpflichtig gemacht werden.

Gruß
Udo

Hallo
Wenn wir als Vermieter einen Schaden feststellen und beanstanden sind wir in der Beweispflicht. So war es kürzlich bei uns.Neue Tür kann soviel ich weiß auf die Mieter umgelegt werden.Preis durch Gesamtwohnfläche, mal die Wohnfläche der einzelnen Wohnung, davon 11% im Jahr. Ich hoffe ,ich konnte dir etwas weiterhelfen

Hallo,
dumm gelaufen. Die Reparaturkosten zahlt der Eigentümer, nicht die Mieter.
Fragen sie doch mal bei der Gebäudeversicherung nach, ob Vandalismus mit abgedeckt ist.

mfg
Petra67

Hallo Buffi,
wenn keiner der Mieter als Verursacher des Schadens auszumachen ist, müsste der Haubesitzer m.E. die Tür reparieren,bzw.eine neue einbauen.
Ob er die Kosten auf die Mieter umlegen kann hängt davon ab, ob er einem der Mieter die Beschädigung nachweisen kann. Das dürfte schwierig sein.
Selbst wenn die Tür immer abgeschlossen oder (tagsüber)
eingerastet ist,könnte der Schaden von einem Außenstehenden verursacht worden sein.ZB. Postbote oder ein anderer Dienstleister klingelt igenwo und ein Mieter öffnet per Knopfdruck, ohne sich davon zu überzeugen, wer eventuell das Haus/den Eingang betritt.
Ein kulanter Hausbesitzer würde die Kosten für die neue Tür übernehmen.
Wenn er aber die Kosten umlegen will, geht es nur über den Rechtsweg, d.h. Bezahlung ablehnen und abwarten, was der Haubesitzer macht.

Hallo Buffi,

solange nicht nachgewiesen werden kann, wer die Tür beschädigt hat, gibt es keine Möglichkeit Schadenersatz zu verlangen.
Die Reparatur bzw. Austausch der Tür kann nicht auf die Mieter umgelegt werden.

PST

Mieter C :wink:

Spaß beiseite!
Schwierige Frage. Vermutlich gibt es eine WEG-Verwaltung für das Objekt? Ich schätze, die weiß was zu tun ist.

Ich vermute auf eine Lösung über die (Gebäude-)Versicherung!

Ansonsten wird das vermutlich auf alle Eigentümer (nicht Mieter) über Rep. und Instandhaltungskosten umgelegt.

Sch…öner Mist!

Beste Grüße & berichte doch mal, wie es tatsächlich ausgeht.