Haus entpuppt sich als Fertighaus

Hallo,
wenns nicht so ernst wäre könnt man drüber schmunzeln:
Habe ein Haus Bj.76 erworben.
Lt. Verkäufer kein Baupläne ect. vorhanden.
Ich bekam lediglich ein älteres „Wertgutachten“ zu sehen.
Habe das Haus durch einem Bausachverständigen nach größeren Mängeln überprüfen lassen.

Jetzt kurz vor der Übernahme, nach Unterzeichnung des Kaufvertrages stellt sich heraus, dass das Haus eine Fertighaus ist.
In den sämtlichen Verkaufsgesprächen wurde das von Verkäufer nicht erwähnt. Fragen meinerseits in diese Richtung wurde immer ausgewischen.

Nun, da ich einige Umbauten vornehmen möchte, befürchte ich erhebliche Mehrkosten durch die Tasache das es ein Fertighaus ist.
Darüber hinaus bin ich nicht bereit für ein Fertighaus den gleichen Kaufpreis zu zahlen wie für ein konventionelles (geringere Nutzungsdauer ect.)
Fragen:

  1. Ist das Verschweigen des „Fertighauses“ ein derartiger Mangel, daß ich ohne Problem vom Kaufvertrag zurücktreten kann?

  2. Gibt es Grunsatzurteile / Richtwerte für die Wertdifferenz zwischen einem Fertighaus und einem konventionellen Haus?

  3. Wer kennt ähnliche Fälle / Gerichtsurteile aus denen hervorgeht um welchen %-Satz eine Fertighaus geringer zu bewerten ist als ein vergleichbares in konventioneller Bauweise.

Leider hab ich durch das Verhalten des Verkäufers fast die Lust an der Immobilie verloren, wäre aber bereit gegen einen Abschlag auf den Kaufpreis den Kaufvertrag einzuhalten.

Infos auch gerne per Mail an [email protected]
Gruß
Günter

Hallo

wenns nicht so ernst wäre könnt man drüber schmunzeln:
Habe ein Haus Bj.76 erworben.

sicherlich gekauft wie gesehen - keine Chance mehr zu Wandlung.

Lt. Verkäufer kein Baupläne ect. vorhanden.
Ich bekam lediglich ein älteres „Wertgutachten“ zu sehen.
Habe das Haus durch einem Bausachverständigen nach größeren
Mängeln überprüfen lassen.

Warum hat der Sachverständige dies nicht gesehen ?

Jetzt kurz vor der Übernahme, nach Unterzeichnung des
Kaufvertrages stellt sich heraus, dass das Haus eine
Fertighaus ist.
In den sämtlichen Verkaufsgesprächen wurde das von Verkäufer
nicht erwähnt. Fragen meinerseits in diese Richtung wurde
immer ausgewischen.

Versuch es mal mit arglistiger Täuschung.

Nun, da ich einige Umbauten vornehmen möchte, befürchte ich
erhebliche Mehrkosten durch die Tasache das es ein Fertighaus
ist.

Umbau geht nicht so ohne weiteres, da ein schwer änderbnares statisches Konzept bei Fertighäusern vorliegt.

Darüber hinaus bin ich nicht bereit für ein Fertighaus den
gleichen Kaufpreis zu zahlen wie für ein konventionelles
(geringere Nutzungsdauer ect.)

Schwer nachweisbar, da Abhängig von der Unterhaltspflege.

Fragen:

  1. Ist das Verschweigen des „Fertighauses“ ein derartiger
    Mangel, daß ich ohne Problem vom Kaufvertrag zurücktreten
    kann?

Kann man in Deinem individuellen Einzelfall nach einer Begutachtung entscheiden.

  1. Gibt es Grunsatzurteile / Richtwerte für die Wertdifferenz
    zwischen einem Fertighaus und einem konventionellen Haus?

Mir nicht bekannt.

  1. Wer kennt ähnliche Fälle / Gerichtsurteile aus denen
    hervorgeht um welchen %-Satz eine Fertighaus geringer zu
    bewerten ist als ein vergleichbares in konventioneller
    Bauweise.

Leider hab ich durch das Verhalten des Verkäufers fast die
Lust an der Immobilie verloren, wäre aber bereit gegen einen
Abschlag auf den Kaufpreis den Kaufvertrag einzuhalten.

Wie schon erwähnt - Versuch es mit einer arglistigen Täuschung und damit ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.

Infos auch gerne per Mail an [email protected]
Gruß
Günter

Hallo Günter,

versuchen kann man viel, ob es etwas bringt steht auf einem anderen Blatt. Allerdings frage ich mich schon, was du eigentlich gegen ein Fertighaus hast, welches offenbar so gut gebaut ist, dass es als solchen überhaupt nicht erkennbar ist? Und da sehe ich rechtlich das Hauptproblem. Du kaufst ein Haus und fertig. Ein Haus kann konventionell, mit Fertigteilen, als komplettes Fertighaus, … gebaut sein. Es ist und bleibt aber ein Haus. Solange nicht eine bestimmte Herstellungsart als ausdrücklich vereinbarte zugesicherte Eigenschaft im Vertrag genannt ist, stellt eine Abweichung hiervon keinen Mangel dar, solange diese den üblichen Gebrauch nicht mindert. Üblicher Gebrauch ist das Wohnen, und da es genug Menschen gibt, die sehr zufrieden in Fertighäusern wohnen, wäre der Anschein schon mal gegen dich, dass man in einem Fertighaus schlechter wohnen kann, als in einem konventionell gebauten Haus. Und soweit ich in der Eigenschaft als Fertighaus keinen Mangel erkennen kann, dürfte es auch für eine arglistige Täuschung wohl nicht reichen, wenn nicht ganz spezifische Mängel oder Einschränkungen an diesem speziellen Haus hinzutreten.

Was die Umbaubarkeit angeht, ist man mit Fertighäusern übrigens oft besser dran als mit anderen Häusern, weil die Modulbauweise und die Rastermaße genau definierte Alternativen bereits vorsehen und man sich in diesen frei bewegen kann, ohne eine neue Statik zu benötigen. Ansprechpartner hierzu ist der Hersteller, der üblicherweise gerne Auskunft und Rat erteilt.

BTW: Fertighaus ist nicht gleich Fertighaus. Du solltest zunächst einmal den Hersteller herausbekommen. Hochwertige Fertighäuser, z.B. von Firmen wie Huf stehen einer konventionellen Bauweise sicher nicht nach, und haben z.B. im Modul gemauerte Außenwände. In der breiten Mittelklasse gibt es auch eigentlich nicht viel zu meckern, wobei natürlich auch da die Technik inzwischen weiter ist. Nur bei den richtigen Billigheimern hätte ich echte Bedenken. Die waren damals allerdings so schlecht, dass die Häuser heute auch als solche erkennbar sind, wenn sie denn überhaupt noch stehen. Andererseits dürfte ja seit 76 auch einiges renoviert worden sein, und z.B. eine ursprünglich zu billige und schlechte Heizungsanlage sicherlich inzwischen längst ausgetauscht sein bzw. ein zu dünner Wandaufbau durch zusätzliche Dämmung verstärkt worden sein. Und dann hast du hierdurch ja keine Nachteile.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

viel Dank für eure Hinweise.

zu Wiz:
Ich wollte keinen grundsätzliche Beurteilung über Fertighäuser abgeben, oder dies als minderwertig darstellen.
Auch ich halte Fertighäuser für eine schöne Sache, die Qualität die heute erreicht wird steht dem konvertionellen Bau sicherlich nicht nach. Auch kenne ich Huf-Häuser und deren Praise. Diese Häuser mit konventionellen Häusern zu vergleichen halte ich aber für unmöglich, da bei der Entscheidung für ein Hufhaus völlig andere Kriterien im Mittelpunkt stehen.

Für meine Begriffe ist die Eigenschaft „Fertigaus“ von entscheidender Bedeutung und somit beim Verkauf anzugeben.
Viele „Fachleute“ sehen das ähnlich, nur konkrete Urteile usw. kennt keiner.
Ich kenne genügend Leute, die prinzipiell kein Fertighaus kaufen würden, unabängig vom Wert.

Um diese Entscheidun treffen zu können, muss man aber auch wissen daß es ein Fertighaus ist.

Ob eine Fertighaus niedrieger zu bewerten ist, muß sicherlich in einem Wertgutachten geprüft werden.
Dies ist aber nicht mein Problem; Für mich ist es weniger wert! Ich hätte es als Fertighaus nicht zu dem Preis gekauft!

In meinem Fall handelt es sich um ein 27 Jahre altes Gebäude, es sind diverse Reparaturen notwendig und ich habe auch verschiedene Umbaumaßnahmen vor.

Daß ein Fertighaus einfacher umzubauen sei, halte ich für ein Gerücht.
Das Hauptproblem ist: (wie Christian schon schrieb)
Manche Umbauten sind aufgrund der Konstruktion einfach nicht möglich!

Das ein Unterschied zw. Fertighaus und konventioneller Bauweise besteht, stellt man spätests dann fest, wenn man einen Nagel in die Wand schlägt!
Ich möchte z.B. ein schwers Möbelstück (800 Kg)im Dachgeschoß aufstellen - das könnte u. u. ein Problem werden.

Darüber hinaus habe ich gelesen daß man bei einem Fertighaus von einer kürzeren Nutzungsdauer ausgeht, was sich wiederum im Wert wiederspiegelt.

Zu Chrstian:

sicherlich gekauft wie gesehen - keine Chance mehr zu
Wandlung.

Das ist der Dreh- und Angelpunkt: Muß der Verkäufer auf „Fertighaus“ hinweisen?

Warum hat der Sachverständige dies nicht gesehen ?

Der Sachverständige hat nur nach größeren Bauschäden gesucht, das Gebäude ist guten Zustand, es gab keinerlei „offene“ Stellen an denen man das Innenleben hätte sehen können.
Es gab lediglich kleiner schäden - die im Nachhineine als typische Fertighausschäden zu erkennen sind.

Natürlich kann man bei einer Besichtigung nicht anfangen eine Wand zu beschädigen usw. um hinein zu sehen.
Auch das ist ein wichtiger Punkt: Wäre bekannt gewesen das es sich um ein Fertighaus handelt, hätte man gezielt nach Fertighaus typischen Mängeln gesucht. (was übrigens jetzt erfolgen muss).

Versuch es mal mit arglistiger Täuschung.

Lt. Anwalt wäre daß eine Ansatzpunkt, sicher ist er aber auch nicht. Mittlerweile habe ich eine Menge Geld für „Experten“ ausgegeben, die wie man sieht auch nur die Hand aufgehalten haben. Daher möchte ich mich informieren ob ich überhaupt eine Chance habe.

Umbau geht nicht so ohne weiteres, da ein schwer änderbnares
statisches Konzept bei Fertighäusern vorliegt.

Genau das ist für mich ein wichtiges Kriterium.

Da kaum Informationen über solche Fälle gibt, gehe ich davon aus, das kaum ein Verkäufer so etwas verschweigt. Wen verwunderts da,daß niemand an diese Möglichkeit gedacht hat.
Also, falls jemand Infos hat über ähnliche Fälle hat - immer her damit.

Gruß Günter

hi Günter,

da du nach möglichkeiten gefragt hast das ganze zu wandeln oder evtl. mindern und keine diskussion über fertighäuser anfangen wolltest und ich keine ausreichenden informationen habe vielleicht mal so ins blaue hinein etwas konstruiert:

das haus hast du ja von irgendwoher wissen müssen das es verkauft wird (war da ein makler dazwischen?) wenn ja dann hätte er explizit darauf hinweisen müssen, zumindest auf deine nachfrage ob es sich um ein fertighaus handelt (da hast du doch sicherlich einen glaubwürdigen zeugen für dieses gespräch gelle :wink: ), weiter mit der theorie, der gutachter hatte doch sicherlich von dir irgendeinen auftrag da muss doch drin stehen, was er wie begutachtewn sollte (hatte er nicht??, lediglich mündlich??) na dann hast du doch sicherlich einen glaubwürdigen zeugen der dir bestätigt das er genau danach gucken sollte ob das haus ein fertighaus ist oder nicht, gut auch nix zu konstruieren, was steht wie im notarvertrag, was wurde dort explizit vereinbart bzgl. des zustandes des hauses - frei von lasten etc. vielleicht hat der notar einene kleinen fehler gemacht, der reicht um daraus eine rückabwicklung zu machen, ich würde auf jeden fall diese 3 richtungen weiter untersuchen, weil über den verkäufer kommst du wohl schlecht zu irgendetwas da ihr ja eure beiden willen per notarvertrag bekräftigt habt auch wenn er dir etwas verschwiegen habt oder evtl. nicht richtig angegeben hat, fakt ist der rechtskräftige wille zum hauskauf nach ausgiebiger begutachtung wurde vollzogen also würde ich nochmals nicht die schiene verkäufer fahren, sonder die masgeblich beteiligten versuchen in die haftung zu nehmen …

(wie sag ich immer immobiliengesch. sind regelmäßig mit viell cashfluss verbunden, die kauft man nicht eben mal wie ein stück brot, da muss man viiiiiele dingen beachten und risiken verteilen, möglichst auf andere schultern :smile:)

uwe