Haus Erbschaft

Hallo ,meine Mutter ist in zweiter Ehe verheiratet und hat aus erster Ehe mich und meine Schwester .Aus der zweiten Ehe entstand ein Sohn .Meine Mutter ist todkrank und meine Eltern haben ein Testament auf gegenseitiges Erbe wenn der Partner stirbt .Allerdings ist bei Todesfall ,im gleichen Testament ,mein Stiefbruder, bei bei Todesfall beider Elternteilen , als Erbe eingetragen , weder meine Schwester oder ich .
Nun meine Frage , da meine Mutter wahrscheinlich zuerst stirbt und mein Stiefbruder , der einzige leibliche Sohn meines Stiefvater ist , haben wir überhaupt einen Anspruch auf ein Erbe ?

Natürlich.
Ihr seid Abkömmlinge der Mutter, also habt ihr immer das Pflichtteil, weniger ist nicht möglich.
Aber am Erbe der Mutter, nicht am nicht verwandten 2. Ehemann der Mutter.

Eure Mutter hat 3 Kinder, nach gesetzlicher Erbfolge erben alle gleich.
Wenn nun der Sohn alles erben soll, dann bliebe den Töchtern das Pflichtteil (Hälfte des n. gesetzlicher Erbfolge zustehenden Anteils)

Es besteht immer aus Geldleistung, nicht Sachwerten. Es muss vom Sohn als Erben ausgezahlt werden.

Nachtrag: Es könnte aber sein, Haus gehört nur dem 2. Ehemann der Mutter.
dann würden die Töchter davon nichts erben können !

MfG
duck313

Nein. Wenn ein gültiges Testament existiert, sind Erben nur die, die dort als Erben benannt sind.

Als Abkömmlinge, die gesetzliche Erben wären, habt ihr aber einen Pflichtteilsanspruch. Nicht verwechseln, der funktioniert anders als ein Erbanspruch. Unter anderem richtet er sich nicht gegen den Nachlass, sondern gegen die Erben.

Schöne Grüße

MM

Hallo Herzblut,

statt der dämlichen „Pfeilrunter“-Taste hättest Du ruhig auch anständig gradeaus und offen sagen bzw. schreiben können, was Dir an meiner Auskunft missfällt. Ist es so schlimm, wenn man Dir hilft? Dann sags doch gleich und mach Deinen Scheiß alleine!

Gruß

MM

Erklär doch mal genauer - bezogen auf das im UP Geschilderte -, bei welchem Todesfall der Sohn erbt und bei welchem Todesfall die Töchter und der Sohn (staun, staun! gelle!) einen Anspruch auf ein Pflichtteil haben.

Das Pflichtteil

[…] muss vom Sohn als Erben ausgezahlt werden.

Erklär doch mal genauer - bezogen auf das im UP Geschilderte -, wieso der Sohn seinen Halbschwestern das Pflichtteil auszahlen muß.

Deine Antworten zum Erbrecht sind für die Tonne. :rage:
Warum läßt Du es nicht einfach sein?
.
.

wie wäre es, wenn du alternativ dann mal deine eigenen gedanken zum thema äußern würdest? vielleicht zusammen mit ein paar argumenten? momentan sieht das leider nur nach heißer luft aus, das willst du doch nicht so stehen lassen, oder?

Dann erbt zuerst ihr (ehemaliger) Mann, Euer Vater.

Ich habe gar nicht kommentiert, auch nicht mit Pfeil rauf oder runter …Ich bin froh wenn überhaupt Antworten kommen .Bitte nicht persönlich werden , ich weiß jetzt schon was auf mich zukommt .

Bist Du auch mit der Beschreibung der Familien- und Testamentsverhältnisse durcheinander gekommen ?

Fakt ist, die Töchter erben beim Tod ihrer Mutter das Pflichtteil. Punkt.

Wer dann der Erbe ist mag dahingestellt sein. Sicher der 2. Ehemann zuerst, danach der Sohn.

Gut, in so weit hättest Du recht. Es müsste der 2. Ehemann das Pflichtteil der Töchter auszahlen.

1 Like

wenn du mal weiterliest, dann stellst du fest, dass im gleichen testament der stiefbruder genannt ist und infolgedessen wohl kaum der erste mann gemeint sein kann.

Wieso „auch“?
Ich bin mit nix durcheinandergekommen.

Fakt ist, die Töchter erben beim Tod ihrer Mutter das Pflichtteil. Punkt.

Dieser Satz untermauert meine Behauptung mit der „Tonne“.
Entweder ist jemand Erbe oder ist jemand Pflichtteilsberechtigter.
Einen Pflichtteil kann man nicht erben.

Und nein, das ist keine Wortglauberei, sondern der wesentliche Unterschied.

.

Hätte ich machen können!
Der Minuspunkt von Herzblut gegenüber MM für dessen richtige Antwort hat mich solidarischerweise davon abgehalten.

momentan sieht das leider nur nach heißer luft aus,

In meinen Fragen an duck waren doch schon Hinweise enthalten.

das willst du doch nicht so stehen lassen, oder?

Doch. -:wink:
Ich habe schon soviel Antworten in diesem Brett zum Thema verfaßt, daß ich mit Deinem Vorwurf der „heißen Luft“ gut leben kann.

Kurz zur Klarstellung:
Es ist Dein Halbbruder => ein gemeinsames Elternteil =>Eure Mutter.

.

Was für ein Quatsch!
Gegenseitiges Testament ist nur unter Eheleuten in bestehender Ehe möglich.

.

MEINE ELTERN, nicht Stiefvater, schrieb sie.

An dieser Stelle kann sie schreiben, was sie will, denn im UP schrieb sie
„meine Mutter ist in zweiter Ehe verheiratet und hat aus erster Ehe mich und meine Schwester“
Damit ist doch klar, wer die Verfasser des Testamentes sind, um das es hier geht: die Mutter und deren 2. Ehemann.
(Siehe auch meine vorige Antwort).

.

2 Like

Sorry das war meine Schuld , das ist natürlich richtig das mein Stiefvater gemeint ist , da ich ihn schon seit Kindesbeinen als Vater gesehen habe , ich fälschlicherweise ihn mit meiner Mutter immer als Eltern bezeichnet habe .Das stimmt also tatsächlich nicht.Ich möchte nochmal betonen das ich das erste Mal hier bin und ich wirklich dankbar bin für jeden Ratschlag bin .