Haus ersteigern - Verpflichtungen, zus. Kosten?

Hallo,

ich habe mal eine Frage, erstmal nur theoretischer Natur.

Auf der Seite der Deutsche Grundstücksauktionen AG Online-Versteigerungen, http://www.immobilien-auktionen.de/online.html sieht man, daß manche Objekte zu Preisen unter 3.000 Euro weggehen.
Nun wollte ich fragen, was für (Zahlungs-)Verpflichtungen der Käufer eines solchen Objekts normalerweise noch eingeht, z.B. Steuern, Erschließungskosten für Strom und Wasser, Notar- und Gerichtskosten etc.
Unter http://www.immobilien.ricardo.de/hilfe_gebuehren.phtml steht ja schon etwas, aber eben keine Summen.

Also, mich würde interessieren, wieviel man im Endeffekt bezahlen müßte (grob überschlagen), wenn man ein Haus oder Grundstück für 2000 oder 3000 Euro erwirbt?

Und, ist man gesetzlich dazu verpflichtet, baufällige Häuser schnellstmöglich herrichten zu lassen? Oder kann man das schleifen lassen, versuchen, möglichst viel selbst zu machen etc.?

Viele Grüße,
Ingrid

Hallo ingrid,

bitte klär mich mal auf was du da für ein günstiges Haus gefunden hast.

Beim Grundstück (wie schlecht die Lage auch sein mag) kommen ja noch die Kosten für’s Haus dazu.
Bei den von mir gesichteten billigen Gebäuden sind alle für sehr viel Geld sanierungsbedürftig und zumeist Industrieanlagen (= KEIN WOHNGEBIET, Nutzung als Wohnraum fraglich)

Gruß Ivo

hi!

bitte klär mich mal auf was du da für ein günstiges Haus
gefunden hast.

da wäre beispielsweise die villa um 15.000€ … über sanierungs- und instandhaltungsbeträge schweigen wir uns lieber aus :wink:

grüße,
tomh

ps: ein grundstück für 2-3000€ ist eigentlich nix besonderes … größe, lage und - vor allem - wie lautet die widmung?

Hallo,

Renovierungskosten jetzt mal außen vor,

mich interessiert wie sich die Grunderwerbssteuer berechnet, was an Notarkosten anfällt und sowas.
Wenn ich jetzt also z.B. ein Haus für 3000 Euro ersteigern würde, kostet das dann im Endeffekt eher 4000, 5000 oder 6000 Euro?

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Renovierungskosten jetzt mal außen vor,

mich interessiert wie sich die Grunderwerbssteuer berechnet,
was an Notarkosten anfällt und sowas.
Wenn ich jetzt also z.B. ein Haus für 3000 Euro ersteigern
würde, kostet das dann im Endeffekt eher 4000, 5000 oder 6000
Euro?

Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises
Grunderwerbsteuer 3,5% des Kaufpreises
Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises, meist in den Notarkosten enthalten

also ca. 5-6%

die Versteigerungsgebühren sind bei solch niedrigen Kaufpreisen nicht unerheblich - hängt vom Auktionator ab:
habe gestern gerade einen Katalog zugeschickt bekommen: In deiner Größenordnung betrüge hier die Courtage 15%+MwSt.

Bei einem Haus von 3000 EUR wie in deinem Bspl. würde ich so mit ca. 3700 EUR Kaufpreis brutto rechnen.

Gruß Norbert

Ergänzung:
Was an zusätzlichen Kosten auf dich zukommen kann:
???

Erschließungskosten: aber sicher!
da kommt unter anderen in Betracht: Be- und Entwässerung, wenn z.B. noch eine Grube vorhanden ist. Es besteht dann auch ein Anschlusszwang.
Wenn Straße und Bürgersteig gemacht werden, werden meist die Kosten teilweise auf Anlieger umgelegt. Die Berechnungsmethode beschließt die Gemeinde im Rahmen von Gesetzen.

Wenn von deinem Objekt eine Gefährdung ausgeht, bist du zur Sanierung verpflichtet. Falls du es nicht machst, beauftragt die Stadt auf deine Kosten Baufirmen, um die Gefahren zu beseitigen.

Wenn Umweltbelastung von deinem Grundstück ausgeht, bist du zur Beseitigung verpflichtet.

Wenn dein Haus dem Denkmalschutz unterliegt, kannst du gezwungen werden, soweit zu sanieren, dass es nicht weiter verfällt.

Vielen Dank, Norbert,

das wollte ich wissen.