ich habe am 05.10 ein Haus ersteigert. Das Bargebot muss bis zum Verteilungstermin gezahlt werden (28.12.11).
Meine Frage: Ab wann genau muss ich für die Nebenkosten wie Wasser und Gas im Haus aufkommen?
Denn im Prinzip gehört mir ja das Haus erst mit Eintragung im Grundbuch. Somit muss ich doch dann folglich auch erst dann für die o.g. Nebenkosten aufkommen oder irre ich mich da?