Haus ersteigert, Nebenkosten

Guten Tag zusammen,

ich habe am 05.10 ein Haus ersteigert. Das Bargebot muss bis zum Verteilungstermin gezahlt werden (28.12.11).
Meine Frage: Ab wann genau muss ich für die Nebenkosten wie Wasser und Gas im Haus aufkommen?
Denn im Prinzip gehört mir ja das Haus erst mit Eintragung im Grundbuch. Somit muss ich doch dann folglich auch erst dann für die o.g. Nebenkosten aufkommen oder irre ich mich da?

MfG

Also richtig ist meines wissens nach das das Eigentum erst mit dem Grundbucheintrag an Sie über geht und somit auch die Verpflichtungen.

Hallo Orgazmo,
mit ersteigerten Anwesen habe ich keine Erfahrung, normal ist der Punkt der Übernahme im notarielen Vertrag geregelt.
mfg
Großerbär

Das wird eigendlich alles beim Notar schriftlich festgehalten wenn der Kaufvertrag gemacht wird.

Guten Abend

Kann leider nicht weiterhelfen.

Mfg K.B.
________________________________

hallo orgazmo,
hier kann ich dir leider keine Auskunft geben. Ist wohl eher was für einen Juristen.
Gruß horti