Haus ersteigert Rücktritt?

Hallo!

Nehmen wir mal an, eine Person 75 Jahre ersteigert beim Amtsgericht ein Haus.
Also Zuschlag bekommen und 10 % per Scheck Sicherheitsleistung gezahlt.
Einen Tag später schaut sich die Person das Haus an und stellt feste, dass einiges gemacht werden muß am Haus.Für sein Alter also zuviel Arbeit.

Jetzt will die Person zurücktreten vom Kauf.

Frage, geht soetwas bzw. was würde auf die Person für Kosten zukommen?

Die Person hat sich kurzfristig dafür entschieden, bei der Versteigerung mit zumachen(also unüberlegt).

vielen dank für Antworten.

gruß Claire

Die Person hat sich kurzfristig dafür entschieden, bei der
Versteigerung mit zumachen(also unüberlegt).

Kopfschütteln!

Wurde der Zuschlag bereits im Termin erteilt ist die Person Eigentümer geworden mit allen Konsequenzen. Das Barmeistgebot ist zu zahlen, Grunderwerbsteuer ist angefallen, Haftung/Verkehrssicherungspflichten sind übergegangen, Grundsteuer beginnt zu laufen …

ml.

Die Frage lautete aber ja, ob es eine Möglichkeit des Rücktritts gibt… Dass der Zuschlag bereits bestimmte Wirkungen entfaltet, hat damit ja nichts zu tun. Davon unabhängig gibt es in aller Regel wohl keine Möglichkeit des Rücktritts.

Hi,

ich plane einen Hausbau und habe mich auch über die Möglichkeit einer Zwangsversteigerung informiert. Eine Versteigerung wird wohl die selben Regeln haben. Im Falle eines Zuschlages ist es nicht mehr möglich das Ganze rückgängig zu machen.

Man kann lediglich versuchen das Haus sofort wieder zu verkaufen oder versuchen das Haus selber wieder zu versteigern. Aber der Kauf selber ist in trockenen Tüchern.

MFG

Hallo,

Nehmen wir mal an, eine Person 75 Jahre ersteigert beim
Amtsgericht ein Haus.
Also Zuschlag bekommen und 10 % per Scheck Sicherheitsleistung
gezahlt.

Das ist für Otto-Normal-Bürger meist die größte Hürde, wenn man mal eben schnell (!) einen entsprechenden Scheck braucht - kostenlos ist der ja auch nicht…
Da die Bank den Kunden wohl kennt und die Geschäftsfähigkeit genausowenig wie der Richter in Zweifel gezogen hat, dürfte in die Richtung auch nichts zu machen sein.

Cu Rene

Hallo!

Vielen lieben Dank für die Antworten.

Hatte gehofft, dass es vielleicht noch eine Lösung bzw. eine Möglichkeit gibt, vom Vertrag zurück zutreten.

Kopfgeschütelt!!! habe ich auch aber nun in das Kind in den Brunnen gefallen…

gruß Claire

Dir Frage ist doch beantwortet:
Mit dem Zuschlag ist man Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten geworden. Aus diesem Grund wird in allen Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln davor gewarnt, an einer Zwangsversteigerung sich ein Haus zu ersteigern, ohne es vorher gesehen bzw. zumindest das Gutachten angeschaut zu haben.

Gruß
HaWeThie

Dir Frage ist doch beantwortet:
Mit dem Zuschlag ist man Eigentümer mit allen Rechten und
Pflichten geworden.

Das ist aber nicht die Antwort auf die Frage, ob ein Rücktritt möglich ist. Das eine schließt das andere doch überhaupt nicht aus. Bei Anfechtung, Widerruf, Rücktritt und Rückgabe ist es meistens so, dass der Eigentumswechsel schon stattgefunden hat, und trotzdem ist eine Rückabwicklung möglich. Dafür gibt es doch solche Vorschriften wie z.B. §§ 346 ff. und §§ 812 ff. BGB.

Beispiel: V verleitet K durch arglistige Täuschung dazu, ihm eine Sache abzukaufen. Dann überträgt er Eigentum und Besitz an K. Als K von der arglistigen Täuschung erfährt, ficht er an. Mit deinem Argument ginge das nicht, weil der Eigentumsübergang schon stattgefunden hat. Das stimmt aber eben nicht.

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PS
Umgekehrt gilt übrigens dasselbe: Wenn etwa nach einem Kaufvertrag die Sache noch nicht übergeben und übereignet und/oder das Geld noch nicht gezahlt wurde, kann man daraus nicht folgern, dass nun ein Rücktritt möglich ist. Die Abwicklung, etwa der Eigentumsübergang, sagt über die Frage einer möglichen Rückabwicklung weder in die eine noch in die andere Richtung irgendwas aus.