Liebe/-r Experte/-in,
Wir haben diese Woche ein Haus ersteigert. Leider bekommen wir überhaupt keine Infos wie es nun weitergeht. Wir haben bereits den Beschluss vom Gericht erhalten. Morgen gehen wir zur Bank, dann wird das Ersteigerungsgeld ans Gericht überwiesen. Nun soll wohl noch ein Zwangsverwaltungsverfahren stattfinden, in etwa 2 Wochen. Bis das abgeschlossen ist, bekommen wir wohl keinen Schlüssel, was wirklich ärgerlich ist, da ich gerne nochmal alle Räume ausmessen würde um die Küchenmöbel zu bestellen. Da dauert die Lieferung ja ewig und wir wollen ja auch endlich im Haus anfangen neu zu tapezieren etc.
Wann müssen wir die Grunderwerbssteuer bezahlen? Bekommen wir da eine Rechnung vom Finanzamt? Ich dachte die Bestätigung dieser Zahlung braucht das Gericht… Oder bekommen wir was vom Gericht mit dem wir zum Finanzamt gehen?
Vielen Dank
Zwangsverwaltung
Die Zwangsverwaltung wird vielfach neben der Zwangsversteigerung angeordnet. Hierbei wird ein Zwangsverwalter bestellt, der die Mieten einziehen muss und nach einem vom Gericht aufgestellten Plan die Einnahmen verteilt. Nach Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses wird die Zwangsverwaltung aufgehoben. Der Zwangsverwalter hat mit dem Ersteher Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt des Zuschlags abzurechnen. Das Gericht überprüft die Abrechnung und weist den Zwangsverwalter an, Überschüsse, die sich ab dem Zeitpunkt des Zuschlags ergeben, an den Ersteher auszuzahlen. Wichtig: Auch wenn die Zwangsverwaltung noch anhängig ist, hat der Ersteher, nicht der Zwangsverwalter das Ausnahmekündigungsrecht auszuüben.
Guten Morgen und herzlichen Glückwunsch für den Erwerb einer Immobilie in der Zwangsversteigerung.
Wie es weitergeht kann Ihnen ein Profi sagen.
Soviel aber vorab - wenn nach dem Zuschlagsbeschluss eine Zwangsverwaltung (so genannte gerichtliche Verwaltung) angeordnet oder fortgesetzt wird, dann glaubt man Ihnen zunächst nicht, dass Sie zahlungsfähig sind.
Die Zwangsverwaltung (nach Zuschlagsbeschluss) als gerichtliche Verwaltung ist ein Instrument, welches der betreibende Gläubiger beantragen kann, wenn die Vermutung besteht, dass ein Ersteher das Gebot nicht erbringen kann, aber dennoch ansonsten in die Lage versetzt wäre, zum Beispiel Miete zu kassieren.
Wenn Sie aber das Geld jetzt an das Gericht bezahlen, dann dürfte die gerichtliche Verwaltung auch bald aufgehoben werden und Sie können Ihre Räume ausmessen. Anders wäre es allerdings, wenn ein Beteiligter Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss einlegen würde. Dann könnten Sie sich schon mal auf einen gewissen Zeitraum mit dem Zwangsverwalter einlassen (müssen).
Über die Grunderwerbsteuer bekommen Sie einen Bescheid vom Finanzamt. Dann müssen Sie zahlen. Erst dann werden sie übrigens erst im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
Viel Glück.
Vielen Dank. Das hat mir sehr geholfen.
Liebe/-r Experte/-in,
Wir haben diese Woche ein Haus ersteigert. Leider bekommen wir
überhaupt keine Infos wie es nun weitergeht. Wir haben bereits
den Beschluss vom Gericht erhalten. Morgen gehen wir zur Bank,
dann wird das Ersteigerungsgeld ans Gericht überwiesen. Nun
soll wohl noch ein Zwangsverwaltungsverfahren stattfinden, in
etwa 2 Wochen. Bis das abgeschlossen ist, bekommen wir wohl
keinen Schlüssel, was wirklich ärgerlich ist, da ich gerne
nochmal alle Räume ausmessen würde um die Küchenmöbel zu
bestellen. Da dauert die Lieferung ja ewig und wir wollen ja
auch endlich im Haus anfangen neu zu tapezieren etc.
Antwort:
Soweit ein Zwangsverwaltungsverfahren läuft, findet es mit dem ZV-Verfahren einen automatischen Abschluß.
Wenn Sie kurzzeitig den Schlüssel wollen, müssen Sie mit dem Zwangsverwalter verhandeln. Das müsste möglich sein. Wenn nicht, fragen Sie nach den Gründen. Rufen Sie auch den Rechtspfleger beim Amtsgericht, der für beide Verahren zuständig ist.
Wann müssen wir die Grunderwerbssteuer bezahlen?
Antwort:
Mit dem Zuschlag im ZV-Verahren sind Sie bereits Eigentümer (auch noch ohne Grundbucheintag).
Die Rechnung des FA kommt.
Bekommen wir
da eine Rechnung vom Finanzamt? Ich dachte die Bestätigung
dieser Zahlung braucht das Gericht… Oder bekommen wir was
vom Gericht mit dem wir zum Finanzamt gehen?
Vielen Dank
Antwort:
Ruhe bewahren. Alles geht seinen Weg. Die deutsche Gerichtsbarkeit hat so seine Gesetze.
Grüsse
Bracco