meine Mutter hat vor wenigen Monaten das Haus von unserer verstorbenen Oma geerbt. Dieses Haus wurde 1970 von Oma und Opa erbaut und bis zum Tode selbst genutzt. Die Eintragungsbekanntmachung des Grundbuchamtes haben wir bereits erhalten. Aufgrund der schönen Lage gibt es mehrer Interessenten.
Nun die Frage:
Dürfen wir das Haus veräußern ohne weitere Bedenken? Soweit ich weiß dürfte keine Spekulationssteuer anfallen oder? Das Haus wurde über 40 Jahre von der Familie genutzt.
Können nach Verkauf der Immobilie im Nachhinein Erbschaftssteuern anfallen?
Ja. Das heißt - die Erben natürlich, die Mutter also.
Ja. Es gibt gar keine „Spekulationssteuer“.
Interessant. Steuerlich wenig bis gar nicht relevant.
Ja, aber sicher. Wobei die Mutter von ihrer Mutter schon eine Menge geerbt und in den Jahren davor geschenkt bekommen haben muß, um überhaupt Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Aber zumindest ist der Wert der Immobilie durch den Verkauf klar.
Freibetrag Mutter -> Tochter = 400.000 Euro gemäß § 16 I Nr. 2 ErbStG.
der Einheitswert des Hauses lag unter dem Freibetrag von 400k€. Daher viel auch keinerlei Steuer an vor der Eintragung ins Grundbuch. Diese ist erfolgt ohne Steuern zahlen zu müssen.
Wie gesagt, das Haus wurde 40 Jahre lang vom Erblasser selbst genutzt. Das heißt also es erwarten uns keine weiteren Steuern bei Veräußerung des Hauses?
Vermutlich nicht ausser ggf z.B. Umsatzsteuer für den Mäkler. Aber wenn was ist so schlimm an der Sache, wenn man das Haus Verkaufen möchte sind die Steuern nicht gerade das Ausschlaggebende sondern die Luiquiden Mittel die man dafür erhält, verkauft man es nicht hat man laufenden Kosten und damit Abfluss von Liquiden mitteln.
Ja. kein „Spekulationsgewinn“, keine Steuer darauf.
Denn Haus war länger als 10 Jahre im Vorbesitz
Schau hier:
Haben Sie eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen, gilt der 10-Jahres-Zeitraum nicht erst ab dem Zeitpunkt des Erbes bzw. der Schenkung. Es gelten die Vorbesitzzeiten des Verstorbenen bzw. des Schenkers. Konkret: Vater erwirbt Immobilie mit Notarvertrag vom 1.4.2003, schenkt sie am 2.1.2015 seiner Tochter. Die Tochter verkauft die Immobilie am 2.5.2015. Folge: Kein Spekulationsgewinn, weil zwischen Kauf (1.4.2003) und Verkauf (2.5.2015) mehr als 10 Jahre vergangen sind.
Wurde die Immobilie im Jahr der Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, muss der Veräußerungserlös niemals versteuert werden, selbst wenn der Verkauf innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums nach dem Kauf erfolgt.
Der Einheitswert spielt hier seit 2009 genau gar keine Rolle mehr.
Maßgeblich ist der gemeine Wert, und dieser wird bei Veräußerung des Objekts sehr deutlich manifest. Der Kaufpreis ist der Wert, mit dem Du das ganze Spiel mit der ErbSt durchleiern musst.
Der Einheitswert hat somit nach und nach praktisch alle seiner Funktionen verloren - das Konzept einer vereinfachten Bewertung von Grundstücken, die einheitlich für alle Zwecke einsetzbar sein sollte, bei denen sie gebraucht wird, war zwar im Grundsatz eine prima Sache, hat aber in der Anwendung nie so recht funktioniert, seit es Einheitswerte gab. Wenn jetzt noch die auf seltsame Weise vom feudalen Grundzins übriggebliebene Grundsteuer abgeschaft werden sollte, wird gleichzeitig damit auch die Einheitsbewerterei das Zeitliche segnen - 13a-Landwirte sterben eh von selber aus.
Wenn z.B. nur das Grundstück da ist und kein Bargeld, kann hier die ErbSt ganz schön ins Kontor hauen, weil sie eben in Geld entrichtet werden muss und nicht irgendwie als Last auf dem Grundstück eingetragen werden kann. Klar ist es schön, wenn man so ein Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, aber es hängen auch Sachen dran, die besser vorher bedacht werden, damit man sich mit so einem Erbgang nicht richtig Zores einhandelt.
Die Entscheidung „Verkaufen oder nicht“ kann wesentlich davon beeinflusst sein, ob man bei „nicht Verkaufen“ das Objekt überhaupt halten können wird, einschließlich Tragen von anfallenden Steuerlasten. Wenn man sich da falsch für „nicht verkaufen“ entscheidet und dann schnell verkaufen muss, macht man unter Umständen sehr viel Geld kaputt.