Vom Vater (Hartz-IV-Empfänger) Haus geerbt. Amt für Grundsicherung fordert eine Rückzahlung von ca. 10.000 Euro aus dem Erbe für zu Lebzeiten empfangene Leistungen des Vaters.
Wer kann helfen?
Vielen Dank im schonmal.
Man muß das Erbe nicht annehmen.
Daher einen guten Anwalt zu rate ziehen, bevor das Erbe angenommen wird.
Evtl. nach § 102 SGB X.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/102.html
Z. B. können auch Schenkungen bis zu 10 J. zurück gefordert werden.
Ob dies in diesem Falle zutrifft, kann ich nicht sicher sagen.
Da hilft auch ein Gang zum Anwalt, der für ein Beratungsgespräch max. um die ca. 250 € (?) verlangt.
TM
Hoppela, und sorry.
Einen ähnlichen § gibt es auch explizit für SGB II.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/35.html
AlG 2 betrifft oft mehrere Bücher (I,III,X, und manchmal wird auch
Bezug auf XII genommen) was mitunter sehr verwirrend sein kann.
TM