Haus geerbt. Vorkaufsrecht, Schenkung

Hallo,
ich habe ein älteres renovierungsbdürftiges Haus geerbt. Will ich es nun verkaufen so hat mein Bruder Vorkaufsrecht. Würde ich das Haus an einen lieben Menschen, der es auch gebrauchen kann, verschenken und dieser würde dann doch das Haus verkaufen wollen, muß er auch das Vorkaufsrecht beachten oder ist er davon entbunden. Im Testament steht es einwandfrei drin das ich das Haus erst meinem Bruder zum Schätzpreis anbieten muß, ehe ich es anderweitig veräußern könnte.

Da er sich nicht rippelt und rührt, sondern mich mit einem evtl. Kauf hinhält, sind mir die Hände gebunden.
Wer hat eine Antwort darauf.
Ach noch was, weis jemand was da so an Gebühren auf mich zukommen würden bei einer Schenkung?
Im voraus lieben Dank.

Nach angemessener und beweisbarer Fristsetzung (mindestens ein Monat) dürfte m.E. ein Verzicht des Bruders vorliegen. Da laut Testament nur Sie die Auflage haben, ist die Immobilie und der Erwerber danach frei.
Die Schenkungskosten richten sich nach dem Verkehrswert. Die Gebühren ergeben sich aus der Kostenordnung bzw. aus dessen Tabelle. Die Gebührenarten richten sich nach den notwendigen und individuellen Notartätigkeiten. Ich könnte sie Ihnen annähernd errechnen.
H.G.

Hallo herzlichen Dank für Ihre prompte Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen. Vielen Dank dafür.
mit freundlichen Grüßen Katharina