Haus gegen Übernahme der Grundschuld übertragen?

Hallo zusammen!

Hoffe mir kann jemand helfen. Ich versuche mich kurz zu halten.

Oma und Opa hatten gemeinsam ein Haus. Opa starb, das Haus ging auf Oma über (da gegenseitig als Alleinerben eingesetzt)!Oma ist pflegebedürftig, also wurde das Haus auf den Enkel und seine Frau übertragen (zu je 1/2) mit der Auflage eines lebenslangen Wohnrechtes und Pflege der Oma! Die 3 Kinder der Oma haben mittels Erbverzichtsvertrag auf alle Erbansprüche verzichtet 2 davon gegen Abfindung von jeweils 20000€, das dritte Kind gegen kompletten Verzicht! Das Haus wurde zwecks Renovierung und der Abfindung (nach Tod der Oma fällig) mit einer Grundschuld belastet.

Am Anfang alles ok, dann wird die Frau des Enkels (durch verschiedenste Faktoren) krank und kann die Pflege nicht mehr machen geschweige denn im Haus wohnen bleiben. Sie zieht mit der Familie aus und Oma wird von Ihrer Tochter in deren Haushalt gepflegt.Das Haus steht nunmehr leer.

Das Geld was als Abfindung aufgenommen wurde ist nicht mehr vorhanden, durch höhere Renovierungskosten und Nebenkosten und durch Arbeitslosigkeit. Die Überlegung ist jetzt zu verkaufen. Käufer ist gefunden und Notartermin steht. Emotional eine große Belastung für alle, da es aufgrund des Erbverzichtes viel böses Blut gegeben hat.

Kann man den Kindern die gegen Abfindung verzichtet haben das Haus gegen Übernahme der Grundschuld (ca. 1/2 des Hauswertes) übertragen/verkaufen? Dann würde es in der Familie bleiben, aber der Enkel hat keine Schulden!
Würden Kosten auf den Enkel zukommen, weil der Kaufvertrag nicht zustande kommt?Der Käufer wurde durch einen Makler gesucht. Es wurde von Seiten der jetzigen Eigentümer noch nichts unterschrieben (außer dem Maklervertrag).

Vielen Dank schon mal!

Liebe Grüße
Beef5580

Hallo,

prinzipiell kann der Enkel verkaufen an wen er will. Die bestehende Grundschuld haftet am Grundstück, nicht also am Eigentümer. Sie muss also somit nicht übertragen werden. Es sollte vielmehr geklärt werden, ob der Kreditvertrag übernommen oder abgelöst werden kann.

Ob der Makler Provisionsberechtigt ist, hängt vom Maklerauftrag ab. Ich gehe aber schon mal davon aus. Dafür wird er dann aber auch die weitere Abwicklung managen, die bei diesem Haus ja nicht so einfach zu sein scheint.

Viele Grüße
Markus Frey

Das ist ja wahnsinnig komplex, ich glaube aber dass deine Frage in Juraforen besser aufgehoben wäre, da sie sehr speziell ist. An und für sich aus Laien-Wissen würde ich sagen, dass das möglich ist, aber nen rechtlicher Hintergrund wäre da wohl ratsamer. Hat euch der Makler dazu nichts gesagt? Wir hatten unseren damals aus dem portal gesucht http://www.immobilienscout24.de/anbieter/ und der wirkte ziemlich pfiffig und auch vertraut mit den Klauseln, kann aber auch ein Glücksgriff gewesen sein. Wie wurde der eingesetzte Makler gefunden?