Haus gekauft, erlischt dann der Pachtvertrag?

Guten Abend.

Wir haben ein Haus gekauft, mit einer Wiese die zum Zeitpunkt des Verkaufs, verpachtet war.

Der Verkäufer meinte aber beim Notartermin, das wir die Wiese kriegen. Wir haben den Pachtvertrag nie gesehen, ist er jetzt erloschen oder ist dieser noch gültig? Also, müssen wir ihn übernehmen?

Danke, schon einmal im vorraus.

lg Laura

Hallo Laura,
ich werde nicht schlau aus Deiner Anfrage…
Gehört die Wiese zum Haus und Ihr seid jetzt die
Eigentümer - oder hatte der Vorbesitzer die Wiese zugepachtet?
Im Falle - jetzt Eigentum - habt Ihr ein Sonderkündigungsrecht (am besten genau und so schnell wie möglich beim Notar nachfragen - ich glaube 4 Wochen nach Erwerb…) und könnt dem Pächter problemlos kündigen…
oder
wenn der Vorbesitzer die Wiese selbst angepachtet
hatte, so seit Ihr in keinsterweise auch nur irgendwie verpflichtet, denn Pachtvertrag zu übernehmen…
Ihr könnt zwar (sofern der Verpächter zustimmt), müsst aber keinesfalls…
Für weiteres Feedback gerne Anfrage, Antwort kann aber ein paar Tage dauern.
Hoffe gedient zu haben
mfG
A. Schüler

Antwort die 2.:
Ihr könnt einem Pächter auch jederzeit mit begründetem Eigennutz / Eigengebrauch den Pachtvertrag kündigen.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind entsprechend einzuhalten, wobei die Dauer des insgesammt bestehenden Pachtverhältnisses zu Grunde gelegt wird
( - Vorbestzer…), d.h. auch eine längere Kündigungsfrist als 3 Monate (z.B.) ist möglich.
So long
A.Schüler

Soweit ich weiss erlischt der Pachtvertrag nicht. Sie können aber unter Einhaltung einer angemessenen Frist dem Pächter kündigen.

Hallo,

Miete und Pacht stehen vor Kauf und sind weiterhin bis zur regulären Kündigung gültig.

Andernfalls hätte ich ein 12-Parteien Mietshaus ja auch schnell leer, wenn ich es für 10,-€ meiner Frau verkaufe :wink:

Die Mieter/Pächter sind hier besonders geschützt, da sie ja bei Verkauf keinerlei Mitsprache oder Anhörungsrecht haben.

U. Woith

Hallo,

sorry für die späte Antwort…

Genaues kann ich euch dazu nicht sagen, das hängt tatsächlich vom Pachtvertrag ab. Bei Erbbaupacht etc. erlischt diese nicht und Ihr bekommt die Wiese erst nach Ablauf der Frist.

Bei Pacht kenne ich mich aber auch leider nicht so gut aus - bei Vermietung könntet Ihr ggf. Eigenbedarf anmelden, ob das bei Pacht auch geht weiß ich nicht.

Sorry …