Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich habe vor mir ein Haus zu kaufen, steht auch schon alles fest, mündlich ist alles abgemacht, muss halt nur noch der Kaufvertrag unterschrieben werden.
Die Verkäuferin des Hauses hat das Haus bis Ende Mai noch vermietet, ab Juni könnte ich dann dort einziehen.
Kann ich über die Verkäuferin des Hauses verlangen dass die Mieterin die Wände streicht(diese sind nämlich zum Teil sehr bunt)?
Gruß
Kann ich über die Verkäuferin des Hauses verlangen dass die
Mieterin die Wände streicht(diese sind nämlich zum Teil sehr bunt)?
Das hängt davon ab, was im Mietvertrag drinsteht. Wenn der Mieter nicht zur Renovierung verpflichtet ist, hätte dieser Passus in den Kaufvertrag gehört. Die meisten Mietverträge beinhalten aber so eine Renovierungsklausel.
Ich weiß nicht genau was im Mietvertrag steht, bzw. ob es überhaupt einen gab, die Mieterin ist eine Freundin der Verkäuferin.
Also auf jeden Fall ab damit in den Kaufvertrag?
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Also auf jeden Fall ab damit in den Kaufvertrag?
Wenn der noch nicht unterschrieben ist, ja, auf jeden Fall.
Also auf jeden Fall ab damit in den Kaufvertrag?
Wenn der noch nicht unterschrieben ist, ja, auf jeden Fall.
Nee, wie oben geschrieben, steht das noch aus. Danke für die Hilfe!
Hallo Mima,
ich habe folgendes Anliegen:
mit Verlaub. Die Farbe an der Wand ist üblicherweise das geringste Problem, weil sich eher selten die Arbeiten aufs Streichen beschränken. Ist das Haus ansonsten so gut in schuß, daß nichts weiteres anliegt?
Auf kurz über lang wirst Du sowieso neu tapezieren müssen, warum das nicht erledigen, wenn das Haus leer ist, das macht die geringsten Probleme.
Wenn man mich als Mieter nötigen würde, bei Auszug neu zu tapezieren, würde ich sicher nicht die hochwertigste Tapete nehmen und besondere Sorgfalt dürftest Du auch nicht erwarten. Besser also das selber machen, dann kannst Du die Tapete aussuchen und auch sorgfältig anbringen (lassen).
Gandalf
Hallo
na, ich weiß nicht…bei dem Bezug eines eigenen Hauses hat man doch sicherlich spezielle Wünsche und möchte es „gern schön haben“.
Vielleicht auch neue Fussböden etc.? Da würde ich lieber selbst Hand anlegen.
Aber - jedem das Seine.
Kleine Zwischenfrage:
Sie sind sich sicher, dass der Mieterin dann tatsächlich auch raus geht?
Wenn Sie nicht wissen, was im Mietvertrag steht, vermute ich auch mal, dass Sie nicht wissen, was in der Kündigung steht. Und wenn, haben Sie schriftlich, dass die Mieterin diesem auch zustimmt? Nicht, dass Sie am Ende ein Haus, aber kein Dach überm Kopf haben 
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Ich kenne die Verkäuferin schon seit 8 Jahren und die Mieterin hat den Mietvertrag gekündigt, weil sie eine andere Wohnung gefunden hat 
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