wir haben eine Immobilie Gekauft,
wir haben sie 3 Mal besichtigt , was aber bei allen 3 mal nicht richtig möglich war da alle Räume vollgestellt waren.
Wir haben am 7.8.17 den Notarvertrag Unterschrieben mit zusatz §5 Renovierungsklausel.
Im Notar Vertrag steht, das die Heizung bei Immobilien Übergabe Funktionieren muss,
Wir haben dann einen Heizungsbauer da gehabt, der wollte die Heizung in Betrieb nehmen, aber es War zuwenig HeizÖl drin, wir haben 2000l Getankt und er war gestern wieder da, hat die Heizung in Betrieb genommen, aber sobald Druck auf die Leitungen kommen, der Kessel Heizt , kommt über all Wasser raus ( Heizkessel,Wasserkessel, Leitungen (Zu und Ablauf), er hat dann alle Verkleidungen abgebacht und die Komplette Heizung inn & Wasserspeicher ist verrostet. hinter der Heizung war wohl mal ein Wasserschden, da an dieser stelle teils Neu Verputzt ist! Er Hat die Komplett auser Betrieb genommen!!!
Der Verkäufer hat uns zugesagt das die Heizung ohne Probleme (unter Zeugen) Funktioniert.
Hafte ich oder der Verkäufer? Muss der Verkäufer die Heizung so herrichten das die ohne Gefahr läuft?
Wenn sie im grunde Unreparabel ist muss der Verkäufer die ersetzen ( Neue Heizung)?
Problem
Im keller ist ein Großer Raum ausgebaut, für eine weitere Wohneinheit, nach Regen haben wir da Fützen drin, das Wasser Drückt wohl aus dem Mauerwerk von draußen in Haus Rein, Feuchtigkeit im Mauerwerk bis 13%
Dieses wurde uns verschwiegen und konnten wir nicht sehn, da bis unter die Decke Sachen gelagert waren!
Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig helfen, was ich tun kann!!
ich denke es steht im Kaufvertrag drin " Heizung muss bei Übergabe funktionieren". das tut sie offenbar nicht. Also muss der Verkäufer das noch beheben.
Wenn dazu eine neue Heizung nötig wäre, dann muss er es wohl bezahlen.
Ob er eine komplett neue Hzg. kostenlos für Euch einbauen lassen müsste ?
ich weiß es nicht. Die Hzg. ist sicher alt und hat nur noch einen geringeren Restwert, müsste irgendwann ( vielleicht auch schon jetzt) ersetzt werden.
Wie und ob man sich daran als Käufer beteiligen müsste ?
Aber sag mal, um eine Ölheizung zu testen muss man nicht 2.000 l Öl eintanken.
Jeder Heizungsbauer hätte die Heizung auch aus einem Kanister betreiben können ! Damit läuft sie viele Stunden, für einen Test allemal ausreichend.
Das Problem mit dem Wasser, offenbar nicht richtig oder überhaupt abgedichtete Kelleraußenwände bzw. schadhafte oder fehlende Dränage, wäre ein versteckter Mangel. Der muss dem Verkäufer bekannt sein, denn es wird auch zu seiner Wohnzeit dort mal tüchtig geregnet haben. So etwas entsteht nicht von heute auf morgen erstmals.
Da kommt es wohl auf den Vertrag an, wie man sich dagegen abgesichert hatte. Das man etwas kauft was noch voll möbliert oder gar zugerümpelt ist, ist Dein Risiko. das kann und sollte man entweder nicht kaufen, Freiräumen lassen bei Besichtigung und mit einem Gutachter begehen. Und den Vertrag anpassen, was versteckte Mängel angeht.
Das hört sich insgesamt für mich so an - ich bin aber kein Jurist - als könne man vom Kaufvertrag zurücktreten („bei Übergabe funktionierende Heizung“ und außerdem verdeckte Mängel).
Schitt ist aber, dass Ihr schon drin wohnt. Und ggf. eine andere Unterkunft braucht. Ich würde postwendend einen Fachanwalt aufsuchen. Wenn Ihr über eine Bank finanziert habt, würde ich die auch vage informieren: die haben oft gute Fachanwälte in ihren Connections.
Ich drück die Daumen.
ich bin jetzt mal fies. RICHTIG fies.
„Wenn Ihr ein Haus ohne Besichtigung durch einen Gutachter, Bauexperten oder Fachmann gekauft hat, dann hattet Ihr das Geld wohl über. Ist dann ja nicht schlimm.“
Also für das nächste Mal: Bei so einer großen Investition (für die meisten Menschen die größte ihres Lebens) sollte man unbedingt fachmännischen Rat einholen.
Zu den Problemen:
Wenn im Vertrag steht, dass Verkäufer für eine funktionierende Heizung zu sorgen hat, dann hat er das auch. Hier würde aber der genaue Wortlaut interessant sein!
Wenn nach einem Wasserschaden neu verputzt wurde, dann kann das kaum ohne Wissen der Verkäufer geschehen sein. Unter Umständen - nicht zwangsläufig - könnte das eine arglistige Täuschung darstellen.
Also besichtigt wurde es 3 x jedesmal haben wir die frage gestellt gab es einen wasserschaden?Nein! Funktioniert die Heizung ? Ja ohne probleme wird hedes Jahr gewartet!
Wenn man Dorfsleuten /Bekannten sowas nicht glauben kann, weis ich nicht wo das noch hinführt.
Im Notar vertrag unter Paragraf 5 der veräuserer gestattet dem Erwerver bereits mit dem heutigen Tag Renovierungsarbeiten durchzuführen… Der veräußerer übergibt das Hausanwesen mit einer funktionierender Heizung.
Paragraf 4 leistngsstörungen /sachmängel:
Der veräuserer versichert, keine wesentliche versteckten mängel insb. Schädlichen bodenveränderungen oder altlasten verschwiegen zu haben!
Wie auch immer: Nochmal die Frage - ist im Vertrag etwas positiv für den Fall vereinbart, dass eine der Vereinbarungen aus Paragraph 5 nicht eingehalten wird?
Ob hier Rücktritt oder Nacherfüllung oder Minderung anstehen, muss erstmal noch offen bleiben.
wenn Ihr das mit der Heizung im Vertrag habt, muss der Verkäufer zunächst mal für eine funktionstüchtige Heizung sorgen. Wie genau, wird vermutlich ein Gericht klären müssen.
Und wenn ein Raum volläuft, ist das ein Mangel, den der Verkäufer verschwiegen hat und auch dafür haftet der Verkäufer, ohne dass dies ausdrücklich erwähnt werden muss. Ihr braucht jetzt einen Anwalt, der sich mit Immobilienrecht auskennt und nicht nur Autos und Miete macht.
Habt Ihr schon bezahlt und seid eingezogen ? Ansonsten vom Kauf zurücktreten ! Auch das besser mit dem Anwalt.