Haus gekauft, nun friedliche trennung,

.ein unverheiratetes Paar hat sich ein Haus gekauft. 50% : 50 % laut grundbucheintragung, nach der trennung möchte der eine Partner 50% möglichst gebührenfrei übertragen. Trennung vor 5 jahren getrennt, einer zahlt den gemeinsamen kredit seitdem weiter. es besteht völlig einigung und die übertragung soll möglichst kostenfrei/-arm durchgeführt werden. welche notarkosten fallen an? muss der eine Partner wirklich laut § 3 5a GrESTG keine steuern mehr bezahlen? eigentlich geht es nur noch um die formailtäten im grundbuch. die zinsfestschreibung des krdites läuft bis 2013, aber kann ja nun schon neu verhandelt werden.

man kann hier vermuten, dass der Kredit von beiden unterschrieben wurde. Dann müsste allerdings auch noch der Kreditgeber sein OK geben
zwecks Übertragung des Kredits auf eine Person.

Gegenstandswert ist der Wert des hälftigen Miteigentumsanteils.

Beim Notar könnt ihr ebensowenig mit Vergünstigungen rechnen wie beim Grundbuchamt, § 60 II KostO meint mit Lebenspartner nur den Lebenspartner einer eingetragen Lebenspartnerschaft.

Berechenen könnt Ihr das ganze hier:

http://grundbuch.rechner.handelsblatt.com/rechner2/h…

ml.