Haus gekauft, Nun Trennung

Im Idealfall findet ihr wieder zusammen… was ich kaum
glaube, das gibt es nichtmal in Trashmovies…

Ich habe mich nach meinem Auszug wieder mit meinem Mann vertragen.

Tilli

Vorsicht!

evtl. und zusätzlich zum Anwalt.

Zunächst sollte man einen Mediationsanwalt vorschlagen, denke ich.
Uns hat es geholfen…

Tilli

Sollte Sie sich offiziel trennen, werde ich selbstverständlich
meiner Pflicht nachkommen und Kindesunterhalt und
Trennungsunterhalt zahlen.

Nochmals zu unseren Daten:

Meine Frau verdient derzeit 400 EURO
Ich arbeite auf Lohnsteuerklasse 3 und verdiene 2600 netto
Unser Kind wird im Dezember 3 Jahre jung.

Was Du bis zur Scheidung zahlen musst, kann ich dir leider nicht sagen. Was ich aber weiss ist:

Du wirst nach der Scheidung Steuerklasse 1 haben und die Unterhaltszahlungen auf der Anlage U angeben können.
Dein Kind erhält Unterhalt bis zum Alter von 18 nach der sog. Düsseldorfer Tabelle, dabei wird ausgerechnet wieviel Du verdienst und davon abhängig gemacht, wieviel du zahlen kannst. 100 % ist der Unterhalt x, solltest Du mehr als der Durchschnitt verdienen kommt prozentual was dazu. Nach 18 muss das Kind sich mit Dir auseinandersetzen, wieviel Du ihm zahlst, aber da ist es noch weit hin! Du bist verpflichtet bis zum Abschluss der ersten Ausbildung zu unterstützen, über 18 ist auch deine Frau dazu verpflichtet.

Mal ca gerechnet:
Deine Frau verdient 400, Du 2600, wovon 300 - 500 fürs Knd abgehen, dann bleiben Dir ca 2200 €. Du hast dann ca 1800 mehr als Deine Frau, dann wird ihr ca 800 von Dir zugesprochen bis man von ihr erwartet dass sie eine Teilzeitstelle annehmen muss.

Vorher müsst ihr eueren Zugewinn ausgleichen. Kosten des Hauses (Beispiel 260000- Schulden 100000 = 160000 geteilt durch 2 ergibt: einer muss dem anderen 80000 € geben, damit er im Haus bleiben kann. Sollte das keiner können müsst ihr das Haus verkaufen und den Erlös halbieren. Schulden werden vom Verkaufserlös getilgt, der Rest durch 2 geteilt.

Daran siehst Du, es wäre allemal besser, man rauft sich wieder zusammen, wenns auch nur proforma ist um den Kind ein Elternhaus zu erhalten. Ihr solltet die Größe haben, so zu leben und jeder seinen Teil zusammen bzw Freizeit getrennt verbringen.

Viel Glück und gehe mit deiner Frau zu einer Beratung bzw Rechtsanwalt, der euch das alles vorrechnet, vielleicht fällt es ihr dann wie „Schuppen aus den Haaren“ und sie will bei Dir bleiben, denn anschließend wird es ihr schlechter gehen, leider Dir auch!

Alles Gute
Suzsanne

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hi

Vorher müsst ihr eueren Zugewinn ausgleichen. Kosten des

Hauses (Beispiel 260000- Schulden 100000 = 160000 geteilt
durch 2 ergibt: einer muss dem anderen 80000 € geben, damit er
im Haus bleiben kann.

dass das bei den Einkommensverhältnissen nicht möglich ist, ist klar - also muss das Haus wohl verkauft und daruas der zugewinn ausgeglichen werden (wenn es einen gibt)

Daran siehst Du, es wäre allemal besser, man rauft sich wieder
zusammen, wenns auch nur proforma ist um den Kind ein
Elternhaus zu erhalten.

Falsch falsch falsch … lieber glücklich getrennte Menschen (möglicherweise auch wieder in neuen Partnerschaften) als ein zwangsweises zusammenleben „dem Kind“ zuliebe - so blöd sind die lieben kleinen auch wieder nicht - bzw, sie wissen dann ganz genau, dass nur sie „daran schuld sind“ dass die beiden Alten es miteinander „aushalten müssen“

und mit der „schuld“ sollte heutzutage kein Kind aufwachsen müssen :-x

Ihr solltet die Größe haben, so zu

leben und jeder seinen Teil zusammen bzw Freizeit getrennt
verbringen.

nöwenn wir schon von GRÖSSE sprechen dann sollten sie soviel Grösse haben, die Beziehung als gescheitert anzuerkennen, dazu zu stehen, sich zu trennen und dem Kind zu zeigen, was es heisst respektvoll und erwachsen miteinander umzugehen auch wenn man sich nicht mehr liebt und nicht mehr zusammenlebt - denn DAS ist grösse …

Auf Gedeih und Verderb Zusammenzubleiben „wegen des Kindes“ (obwohl es genau genommen wegen des Geldes ist) auch wenn nichts mehr passt ist m.E. eher besonders kleinkariert als besonders „groß“

Gruß H.

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Daran siehst Du, es wäre allemal besser, man rauft sich wieder
zusammen,

zwangsweises zusammenleben

man liest, was man lesen will.

Leider hatte ich noch was vergessen:

Nochmals zu unseren Daten:

Meine Frau verdient derzeit 400 EURO
Ich arbeite auf Lohnsteuerklasse 3 und verdiene 2600 netto
Unser Kind wird im Dezember 3 Jahre jung.

Vorher müsst ihr eueren Zugewinn ausgleichen. Kosten des

Hauses (Beispiel 260000- Schulden 100000 = 160000 geteilt
durch 2 ergibt: einer muss dem anderen 80000 € geben, damit er
im Haus bleiben kann. Sollte das keiner können müsst ihr das
Haus verkaufen und den Erlös halbieren. Schulden werden vom
Verkaufserlös getilgt.

Was ich vergaß:

Ihr müsst noch ausrechnen, was jeder von Euch vor der Ehe besessen hat. Diese Summe wurde dann wahrscheinlich in den Hauskauf eingebracht und erhälst Du oder deine Frau zurück aus dem Hausverkauf, der Rest durch 2 geteilt. Beispiel 260000-Schulden, dann werden die Teile abgezogen, die jeder eimgebracht hat, also Du Beispiel 50000 für Hauskauf, deine Frau 20000 für Hauskauf.

Du bekommst 50000, Frau 20000, bleibt 26000-100000 (Beispiel Schulden) - 50000( kriegst Du) - 20000 (für Deine Frau) ergibt 90000, die ihr durch zwei teilt, abhängig vom Verkaufserfolg.

Alles Gute! Susanne

Guten Tag,

genau

==> wenns auch nur proforma ist um den Kind ein Elternhaus zu erhalten… mehr auf http://w-w-w.ms/a4bdhq

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Hallo!

Also wenn es zur Trennung kommt, dann am besten diese Reihenfolge:

  1. zum Anwalt - und zwar zum eigenen zur Beratung.
  2. über die Rechte informiert versuchen eine Einigung zu suchen, die den Bedürfnissen beider möglichst gerecht wird. Eventuell Hilfe mit Mediation in Anspruch nehmen. Keine Einigung um jeden Preis.
  3. meistens die schlechteste Möglichkeit, aber manchmal unvermeidlich: ausstreiten

Gruß
Tom

Hallo!

Da Rechtsanwälte nicht vom „Frieden“ lebe, sondern vom
„Krieg“, werden in Scheidungsfällen nach meinem Eindruck
bisweilen völlig überzogene Erwartungen beim jeweiligen
Mandanten geweckt, so dass der beste Weg aus Eigeninteresse
des sog. Interessenvertreters verbaut wird . . .

Vielleicht kennst du zuviele schlechte Anwälte oder dir fehlt der Überblick über das Gesamte. Ich kenne im Übrigen genug Fälle, wo ein Teil über den Tisch gezogen wurde und dann ewig unzufrieden war.

Ich kenne die deutschen Quoten nicht, aber bei uns hier werden über 90% aller Scheidungen einvernehmlich abgewickelt und zwar auch wenn die Parteien anwaltlich vertreten sind. Also Anwälte, die schon aus Prinzip heraus streiten, mag es geben, die machen aber ihre Arbeit nicht richtig und man sollte sie eher meiden. Im Übrigen kommt das Problem meiner Erfahrung nach seltener bei Anwälten vor, sondern eher bei bestimmten Beratungsorganisationen (und ich sage absichtlich „bestimmten“, weil die meisten hervorragende Arbeit machen), die solche Fälle nicht aus Interesse ihrer Mandanten (oder der Kinder) sehen, sondern ideologische Kriege führen.

Wenn man eine Einigung anstrebt, dann sollte diese soweit wie möglich gemeinsamen Bedürfnissen entsprechen und auf Augenhöhe verhandelt werden. Solche Einigungen werden auch am ehesten akzeptiert und halten dann auch am ehesten gut. Das setzt auch die Kenntnis der eigenen Position und die Definition der Ausgangsposition gegenüber dem anderen voraus.

Die Hilfe eines Mediators kann sehr sinnvoll sein, wenn man es so nicht schafft sich zu einigen. Auch hier gilt: einen guten Mediator suchen, der mit beiden Beinen auf dem Boden steht und die Sache professionell angeht. Friedefreudeeierkuchen Esoteriker sind da ebensowenig geeignet, wie Radikalideologen (und -innen…) oder Psychologen, die selbst einen Hieb haben. Unter Mediatoren findet man nämlich leider auch solche…

Gruß
Tom

Sicher. Aber da stand auch mehr. man liest, was man sehen will. Oder man schaut noch mal genau hin.
So ist es auch mit der Rettung einer Ehe.

Tilli

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