Haus gekauft und es ist Feucht

Wir haben diese Woche beim Notar den Kaufvertrag unterschrieben. Uns wurden vom Verkäufer keine Mängel genannt und man konnte diesen Mangel mit dem bloßen Auge auch nicht sehen. Der Verkäufer hat beim Notar auch versichert das er von keinen Mängeln weiß. ES wurde aber für das Gericht vom Verkäufer ein Verkehrswertgutachten abfertigen lassen (was wir nie zu Gesicht bekommen haben). Nun meine Frage normal muss in diesem Gutachten doch drinn stehen das Feuchtigkeit im Haus/Gemäuer ist (es Handelt sich hier nicht um ein bisschen sondern im kompletten unteren geschoß ca 1/2 meter-1 meter hoch) somit müßte der Verkäufer das ja auch gewußt haben und hat es uns nicht mitgeteilt. Kann man da noch irgendwas machen ?! Rücktritt.Schadensersatz etc ?

Hallo,

sofort zum Notar!!! Wenn es ein Gutachten gab, kann man den Kauf rückgängig machen.
Hauptsache, Ihr habt noch nichts gezahlt!!!

Warum fürs Gericht ein Gutachten?
Warum sieht man nun Feuchtigkeit und vorher nicht?

EIn bißl seltsam schon, aber viel Glück!
falko

Hallo,

danke für die Antwort.
Der Notar weiß von dem Gutachten nichts. Das hat der Verkäufer nur für das Betreuungsgericht anfertigen lassen müßen (es sind zwei Verkäufer und der eine wird betreut daher Gericht).
Nein gezahlt haben wir noch nichts.

Die Feuchtigkeit hat man nicht gesehen weil das ziemlich gut „versteckt“ war/ist. Auf die Steinwände sind nochmal Platten etc drauf gekommen und die Tepete ist wie eine Vliestapete wo die Feuchtigkeit nicht durch kommt. Hätten wir gestern nicht zufällig beim ausmessen diese unebenheit gesehen hätten wir es wohl erst später gemerkt oder gar nicht.

Gruß
diezwei

Ok, dann bleibt die FRage, ob die Ursache leicht zu beheben und ev. eine Minderung des Kaufpreises möglich ist. Da muß man mit dem Verkäufer/Betreuer reden, einen Sachverständigen draufschauen lassen.
Ihnen gefällt ja das Haus sonst und die Lage und sie wollen gerne darin wohnen. EIne Rückabwicklung wäre auch schwieriger, als sich auf einen niedrigeren Kaufpreis zu einigen, denke ich.

Dennoch: Notar davon in Kenntnis setzen, dass Mängel verschwiegen wurden und sie sich weiteres vorbehalten, dem Verkäufer das auch mitteilen und sofort einen Sachverständigen einschalten, um herauszufinden, wie aufwändig die Reparatur wird und ob SIe selber dann Abstand vom Kauf nehmen!
VIel Glück!
falko

Das Wasser kommt durch die Bodenplatte wohl hoch…kosten werden sich geschätzt ab 50.000€ belaufen.
Natürlich gefällt uns das Haus aber halt unter diesen Umständen ist es uns nicht machbar das ganze zu zahlen.

Mh ja das Problem liegt ja darin das wir nicht wissen ob in diesem besagten Gutachten drinn steht das Feuchtigkeit da ist. Und das ist ja bestimmt schwer das nachzuweißen das der Verkäufer darüber bescheid wußte oder ?!
Danke und Gruß

Woher wissen Sie, was die genaue Ursache ist und was es kostet?
Dann sind Sie ja doch weiter, als Ihre erste Frage vermuten lies.

Also: wenn der Verkäufer nicht mit sich reden läßt und der Notar Sie da auch nicht unterstützt, bleibt nur, nicht zu zahlen und es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Aber da muß der Verkäufer erstmal seinen SChaden durch das nicht zustandegekommene Geschäft belegen. Das wird er also nicht tun.
Was sagt er denn dazu, den Kaufpreis zu mindern?
Gruß,
falko

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Ein bekannter macht Bautrocknungen usw und der war gestern Abend noch da und hat sich das ganze angeschaut und mit so einem Gerät die Werthe gemessen wie nass das ganze ist (nach dem wir es gemerkt haben das da was nicht stimmt haben wir ihn geholt). Und er hat uns gesagt das wir da mit ca. diesen Kosten rechnen müßen und es wohl durch die Bodenplatte hochdrückt da auch die Innenwände Feucht/Nass sind.

Ich warte grade darauf das der Notar sich bei uns meldet. Dem Verkäufer habe ich noch nicht kontaktiert weil ich erst mit dem Notar sprechen wollte.
Fällt das dann unter Arglist vom Verkäufer ?
Gruß
diezwei

Also kann es viele Ursachen haben und entsprechend kann man nicht sicher sagen, was es kostet.
Damit ist der Kauf für Sie uninteressant.
Ob es Arglist ist, kann nur ein Gericht klären, aber irgendwo muß doch vorher Nässe aufgefallen sein (Gutachten, Schimmel, SChrank davor, neu tapeziert etc., also indirekte Hinweise).
SOlange kein Cent bezahlt wurde, werden Sie höchstens den Notar bezahlen müssen, der Verkäufer wird sich in dieser Lage kaum zu einer Klage durchringen.
Für Sie ist es Lehrgeld: beim nächsten hauskauf nageln Sie einen Sachverständigen fest. Wenn es dann Probleme gibt, ist der schuld.
Gruß,
falko

Nein kein Schimmel, kein Modrigergeruch, nichts. Auch jetzt ist nirgendwo Schimmel zu sehen.

Naja aber laut Vertrag ist ja jeder Tag wo der VK Preis nicht gezahlt wurde mit 5% verzugszins zu berrechnen. Oder?!

Gruß

Normalerweise steht im Notarvertrag (zumindest wars bei uns nun mehrfach so), daß keine versteckten Mängel oä. vorliegen.
Reden Sie mit dem Notar und dem Verkäufer. Wenn man sich nicht einigen kann, sind die 5% auch wurscht. Dann ab zum Anwalt des Vertrauens.
Viel Erfolg.
falko