Hallo Liebe w-w-w-ler!
Vielleicht könnt Ihr mir einen Tipp geben, wie man verfahren könnte, wenn man folgenden Fall hätte:
Die Preisverhandlungen für ein Haus sind abgeschlossen, ein verlobtes Paar hat ein Haus mit Einliegerwohnung gekauft.
Zum 01.03. wird das Haus übergeben. Vorher geht es nicht, da die bisherige Bewohnerin sich ein neues Domizil suchen muss. Für das Paar ist das kein Problem.
Der Makler macht für die folgende Woche einen Termin aus, damit man einen Probeantrag für den Notar fertig stellt.
Wann fallen die Kosten, wie Maklerprovision, Notarkosten und Grunderwerbssteuer an? Kann man die Kosten auch ein wenig in die Zukunft schieben, da das Haus erst zum 01.03. quasi erworben wird?
Ich habe hierzu im Internet bisher nichts gefunden und würde mich darüber freuen, wenn Ihr mir einen Tipp geben könntet.
Soweit ich mich erinnere, hat eine Bekannte es geschafft, diese Kosten in die Zukunft zu schieben. Da Sie gerade im Urlaub ist, kann ich Sie nicht fragen…
Viele Grüße
Carmen
Hallo,
Grundsätzlich: gekauft ist noch gar nichts, weil nichts beurkundet.
Der Makler macht für die folgende Woche einen Termin aus,
damit man einen Probeantrag für den Notar fertig stellt.
Was ist ein Probeantrag ?
Wann fallen die Kosten, wie Maklerprovision, Notarkosten und
Grunderwerbssteuer an? Kann man die Kosten auch ein wenig in
die Zukunft schieben, da das Haus erst zum 01.03. quasi
erworben wird?
Makler mit Unterzeichnung des Vertrages
Notar mit Unterzeichnung des Vertrages + ca. 4 Wochen
Grunderwerb nach Mitteilung Finanzamt; kann dauern; ca. 8 Wochen nach Unterzeichnung
Christian
Hallo Christian,
man kann doch in einem Kaufvertrag auch einen Fälligkeitstermin vereinbaren. Den Makler + Notar wird man sofort zahlen müssen, aber wie ist das dann mit dem FinA, wenn man vereinbart, daß der Kaufpreis erst 8 Wochen nach Vertragsunterzeichnung fällig ist?
Gruß
Tina
Wann fallen die Kosten, wie Maklerprovision, Notarkosten und
Die fallen sofort an.
Grunderwerbssteuer an?
Das hängt davon ab, wan der Notar das FA infomiert. bevor die Steuer nicht bezahlt ist, kann der Notar keine Umschreibug im Grundbuch veranlassen, daher wird er vermutlich den Vorgang zeitnah in Gang setzen.
die Zukunft schieben, da das Haus erst zum 01.03. quasi
erworben wird?
Nach Absprache mit Notar und Verkäufer geht das, aber wozu ?