Haus gekauft unter Vorrausetzung das Mieter gehen!

Hallo,

ich habe ein rießen Problem. und zwar

Ich habe vor kurzem ein haus gekauft, die besitzübergabe ist Ende April. Es stand von anfang an klar das ich die Zwei Wohnungen (Erdgeschoss: vermietet/ 1.Etage: Besitzerin)der Doppelhaushälfte für den eigenbedarf nutzen will. Es soll ein Generationenhaus für mich und meine Eltern werden. Der Immobilienmarkler und die noch-Hausbesitzerin hatten mir wiederholt versichert das die Mieter der Erdgeschosswohnung seit langem wissen dass das Haus verkauft wird und natürlich ausziehen werden sobald das Haus verkauft ist. Wir waren sehr am zweifeln aber es wurde uns ständig, wie gesagt, nochmal besätigt das wir uns keine sorgen machen sollten und das wir ( meine Eltern und ich) unsere Wohnungen kündigen sollen nach dem der kaufvertrag beim Notar unterschrieben worden ist, da wir bei der Hausübergabe auch gleich einziehen könnten. Die Besitzerin zieht ende April aus und die Mieter, so hieß es, Ende Mai.

Jetzt hatte ich heute ein Gespräch mit der noch Hausbesitzerin die meinte das die Mieter total entsetzt sind und erschrocken da sie nicht damit gerechnet hatten das sie so schnell raus müssten (Wir hatten versucht mit ihnen zu sprechen, leider hatten diese keine zeit daher haben wir ihnen einen brief zukommen lassen) , dabei hat sie uns immer wieder gesagt das die bescheid wüssten und auch gehen werden. Sie meinte auch das die mieter sich informiert hätten und wir ihnen erst mit eigenbedarf Kündgen könnten wenn die Übergabe war also sprich ende April und mit einer Frist von 6 Monaten!!!

Wir sind total verärgert weil das so nicht abgemacht war und wir unter diesen vorraussetzungen niemals das Haus gekauft hätten zu dem kommt noch hinzu das wir unsere Wohnungen schon gekündigt haben und ab ende Mai keine bleibe haben.

wir wissen nicht weiter

ich bin über jede Anwtort sehr dankbar.

MFG

Hallo,

Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung von der Hausverkäuferin
geben ;das diese ihren Mietern von dem Verkauf des Hauses berichtet hatte.
Wie lange wohnen die Mieter in diesem Haus und welchen Mietvertrag haben diese unterschrieben??
Ist es ein normaler Mietvertrag und sind die Mieter unter 5 Jahre in dieser Wohnung besteht nur eine 3 monatige Kündigungsfrist.
Wenn Sie das Haus und die Notarkosten schon bezahlt haben,steht eigentlich ihnen die Mieteinnahme schon zu.
Setzen Sie sich nochmals mit dem Notar in Verbindung,was Sie unternehmen können
-müssen.
Im schlimmsten Fall müssen Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen.

Viele Grüße
monika61