Haus geschenkt bekommen vor 2 jahren fragen

Guten tag, und zwar habe ich ein 2 Familien Haus Geschenkt bzw: überschrieben bekommen, von meinen Eltern. Die sich das Haus aus Finanziellen Gründen nicht mehr Leisten konnten. Beide sind ALG 2 Emfänger gewurden. Nun zu meinen fragen das Amt bezahlt den beiden keine Nebenkosten seit dem ich das Haus besitze. Muss dazu sagen das ich ein Zimmer mitbewohne in diesem Haus und bis jetzt selbst für die Nebenkosten aufgekommen bin. Dies kann ich leider nicht mehr bewältigen da ich Selbständig bin und dies nicht mehr von mir zu bezahlen ist. Mein Bruder und seine Familie er und seine Frau und 3 Kinder Wohnen ebenfalls in diesem Haus und beziehen ebenfalls ALG 2 von dem ich auch eine Miete bekomme. Da die Nebenkosten sich nicht mehr Allein aus dieser Miete bezahlen lassen wollte ich auch gern das meine Eltern Miete und Nebenkosten bezahlen. Das Haus war mal ein Einfamilien haus wurde aber zum 2 Familien haus umgebaut jedoch besitzt es eine Öl heizung die die Warmwasser und Heizung versorgt. Es sind keine seperaten zähler Installiert weder für Öl noch Strom und wasser wie errechne ich eine Rechtsmässige Nebenkosten aufstellung und wie kann ich diese Gelten machen könnte ich das so regeln das ich Heizöl auf der Jahresgesammt Rechnung pro Person aufteile genau das gleiche bei Wasser und Abwasser bitte um Hilfe ist sehr dringent. Und bei welchen dingen kann ich den Umlageschlüssel Pro person aufstellen.
Es sollte folgendes behinhalten.

Hier die Gesammt zahlen für das jahr 2007

Grundsteuer 280€
Wasserversorgung & Abwasserendsorgung 1032€
Müllabfuhr 180€
Brandkasse 560€
Schronsteinfeger 78€
Heizungskosten ÖL 2250€
Strom 2160€

Mit freundlichen Grüßen

M.Florian

Hallo Florian,

ich bin hier auch ratlos. Ob Du von Deinen Eltern Miete und Nebenkosten verlangen kannst ist fraglich. Viele Überlassungsverträge enthalten eine Klausel, die besagt, daß diese Kosten vom Beschenkten zu tragen sind. Falls Du in Deinem Vertrag so eine Klausel hast, kannst Du diese Kosten auch nicht geltend machen.

Da aber Deine gesamte Familie Interesse am Erhalt der Immobilie haben dürfte, würde ich mich an Deiner Stelle mal mit allen an einen Tisch setzen. Vielleicht kann man sich bei Wasser / Strom / Heizung etwas einschränken und vielleicht können Dir Deine Eltern finanziell auch noch etwas entgegen kommen. Du hast geschrieben, daß Dein Bruder Miete zahlt, aber nichts von Nebenkosten. Da ein Fünf-Personen-Haushalt einen größeren Bedarf hat, sollte Dein Bruder sich angemessen an den Nebenkosten beteiligen.

Viel Glück!

Gruß

Tina

Moin, Florian,

wie Nebenkosten umgelegt werden können, erfährst Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html.

Dieses Gesetz gilt aber nur für ordentliche Mietverhältnisse,
es regelt keineswegs verwandtschaftliche Streitereien.

Wenn deine Eltern keinen Mietvertrag mit dir haben, dann haben sie auch keine Mietkosten und damit hat ALG2 auch nichts zu zahlen.

ALG2 bezahlt ansonsten:
Heizkosten NICHT jedoch Stromkosten
Betriebskosten bei Vermietung

Also ich würde eine ordentliche Betriebskostenabrechnung machen (entsprechend obigen Link), diese an deine „Mitbewohner“ verteilen und diese sollen dies dann beim Amt einreichen.

Ich hatte den Fall, dass ich eine Wohnung an eine ALG2 Bezieherin untervermietet habe und das erste Mal nach 20 Jahren für diese Wohnung eine Betriebskostenabrechnung erhalten habe.
Diese hab ich an die ALG2 Bezieherin weitergereicht und dann hat sie auch diese Geld nach 2 Monaten bezahlt bekommen.

gruß
AT

Moin, Florian,

wie Nebenkosten umgelegt werden können, erfährst Du hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html.

Aber Achtung, u. U. kann das Sozialamt von Dir verlangen, daß Du Deine Eltern unterstützt, da Du ja das Haus geschenkt bekommen hast und noch keine 10 Jahre um sind. Da würd ich mich noch genauer erkundigen.

Moin Tina, also es ist so meine Eltern haben so eine Klausel in dem Übernahme Vertrag nicht eintragen lassen. Mein bruder zahlt zur zeit 440€ Miete was meines erachten auch ein bisschen wenig ist, aber das ist ein anderes thema. Und 54,67€ statt 80€ Nebenkosten wie im Mietsvertrag vereinbart wurde hat ihm das Amt bezahlt. Ja nun häufen sich meine auslagen und ich weiss nicht was ich Rückfordern kann für das Jahr 2007 oder darf. Da ich leider nicht weiss, wie ich das Ganze aufteilen muss bzw: Kann. Das 5 Personen mehr als 54,67€ Monatliche Unkosten haben bzw: Nebenkosten und Heizkosten dürfte klar sein. Das muss das Amt ebendfalls einsehen. Da alles leider nur über einem Zähler läuft frage ich mich nur wie ich das alles Korrekt aufzuteilen habe. Mein Anteil rausnehmen den ich Verbrauche den zahl ich selbst. Und den anteil von meinen Eltern und den von meinem Bruder Einverlangen kann. Da kommen ja schon so einige sachen auf einem zu.

Grundsteuer
heizkosten Öl wird ja nicht billiger wie alle wissen.
Wasser und altwasser
schornsteinfeger
Allgemein strom die Heizung wird mit strom betrieben.
Brandkasse
Müllabfuhr

Und einen Familien streit hat es nicht gegeben oder sonst der gleichen. Ja ich bin Selbständig und es läuft mal so mal so und Familie heisst ja nicht gleich Umsonst wohnen oder? Kinder zahlen an Eltern Miete Eltern zahlen an Kinder Miete das ist ebend mal so. Solange alle ihr Dach übern kopf behalten möchten, muss das nun mal so gemacht werden. Ich kann leider nicht mehr diese kosten allein tragen. Wenn meine Eltern sich eine Wohnung woanderes Mieten, müssen sie bzw: das Amt ja auch die Wohnung und Nebenkosten zahlen. Hoffe jemand kann mir sagen was ich am Besten machen kann und Darf danke allen die mir helfen möchten.

Mfg

Mario

Grundsteuer
heizkosten Öl wird ja nicht billiger wie alle wissen.
Wasser und altwasser
schornsteinfeger
Allgemein strom die Heizung wird mit strom betrieben.
Brandkasse
Müllabfuhr

Also Mario,
erstmal:
Wie schon geschrieben: Strom bezahlt das Amt nicht !!!
Diese Kosten müssen aus dem ALG2 Satz bestritten werden!
(nur wenn es Heizungsstrom (Nachtspeicherofen) ist oder Gemeinschaftsstrom, dann muss es aber über einen extra Zähler laufen und mit einen eigenen Vertrag abgerechnet werden)!

Mache eine Betriebskostenabrechnung,
z.B. Wasser:
100€ 5 Personen= 20€ pro Person.
Heizungskosten pro Quadratmeter.
Fixkosten (Schornsteinfeger etc.) pro Wohneinheit.
Das wird schön gelistet, ausgedruckt, in Rechnung gestellt und eingereicht (sowohl an Bruder als auch an Eltern).

Das sollte dann seitens des Amtes keine Probleme geben.

Beim Strom müsstet Ihr in der Familie intern auf eine vernünftige Verteilung einigen.
(pro Wohneinheit, pro Person oder wie auch immer)

Dann kannste noch schauen, was theoretisch in Eurer Region ein ALG2 Bezieher mit Familie und Kinder für Miete bezahlt bekommt und die Miete für deinen Bruder erhöhen.

ABER so wie es ausschaut kann es wirklich sein, dass deine Eltern, wenn sie von ALG2 zu Hartz rutschen eh das Haus verkaufen müssen, weil sie dann Ihr (auch ehemaliges) Vermögen offen legen müssen!
Tja und dann darfst Du auch noch für sie bezahlen, so ist das in der BRD!