wie kann man bei folgender Situation einen Immobilienkauf sinnvoll gestalten.
Situation:
kleiner Bauernhof bestehend aus zwei getrennten Flurstücken
jedes Flurstück hat einen Eigentümer (Brüder)
jedes Flurstück hat ein Gebäude
Nur einer der bisherigen Eigentümer kümmert sich um die Pflege der beiden Flurstücken.
Die bisherigen Eigentümer teilen sicht die Betriebskosten, d.h. es gibt nur einen Strom- und einen Wasserzähler für beide Flurstücke. Es gibt nur einen Stromleitung, eine Wasserleitung und eine Abwasserleitung.
Der Hof soll in seiner Gesamtheit als Ensemble gekauft werden, d.h. nur wenn beide Flurstücke inkl. Gebäude dem neuen Eigentümer übertragen werden, kommt der Kauf zustande.
Ein Eigentümer möchte aber auf dem Grundstück verbleiben, d.h. möchte lediglich das vom ihm genutzte Gebäude + Garage weiternutzen. Am Rest des Grundstückes (Garten usw.) und an der Grundstückspflege besteht kein Intersse.
Welche Möglichkeiten zum Kauf gibt es, die sowohl den Interessen des einen Alteigentümers als auch des neuen Eigentümers Gerecht werden? Was müsste man den in dieser Situation alles regeln/beachten? Welche Fallen können für den Käufer lauern?
Wie würde man den Bereich preismäßig bewerten, der durch einen Alteigentümer weitergenutzt werden soll.
da sollten sich alle an diesem Geschäft Beteiligten zu einem Fachanwalt begeben, der in gemeinsamer Absprache einen Vertrag erstellt, der ggf. mit einem Steuerberater abgeklärt werden sollte.
Bei den bei solchen Geschäften üblicherweise bewegten Summen sind diese Gelder sehr gut angelegt, eine ev. anschließende rechtliche Auseinandersetzung ist mit Sicherheit weit teurer!
was wäre dessen Vorteil gegenüber einem Fachanwalt.
Nur einmal zahlen.
Solange nicht kontrovers verhandelt wird, sollte die fachliche
Beratung des Notars ausreichend sein.
Hi,
nur leider kennen sich Notare oftmals nicht so gut aus, wie es spezialisierte Anwälte tun. Notare greifen meist auf Standardverträge zurück, die individuell ergänzt werden.
So viele, dass man sie hier gar nicht alle aufführen kann.
Eigentümers Gerecht werden? Was müsste man den in dieser Situation alles regeln/beachten?
Dazu müßte sich der Käufer erst einmal im Kalren darüber sein, was er will, und ob er diese Konstruktion (ein Verkäufer verbleibt auf dem Anwesen, womöglich ohne Mietzahlung) überhaupt will.
Welche Fallen können für den Käufer lauern?
Das sollen wir hier aus der Ferne beurteilen ?
Wie würde man den Bereich preismäßig bewerten, der durch einen Alteigentümer weitergenutzt werden soll.
Um die Einschaltung sachkundiger Berater wird man nicht herumkommen. Wenn man nicht ebreit ist die Honorare zu tragen, sollte man das Projekt komplett abblasen.
Solange nicht kontrovers verhandelt wird, sollte die fachliche
Beratung des Notars ausreichend sein.
der Fall erscheint mir aber so komplex, daß ma nmit einem Standardvertrag eher nicht vorlieb nehmen kann. Das Entwerfen individueller, komplexer Verkaufverträge ist dann doch eher eine Sache von Anwälten, die sich im Immobilienrecht und den angrenzenden Disziplinen auskennen
Und das Geld ist m.E. sehr gut angelegt, denn, wie schon gesagt, kosten schlechte Verträge anschließend viel mehr Geld und nicht zuletzt auch Nerven.
nur leider kennen sich Notare oftmals nicht so gut aus, wie es
spezialisierte Anwälte tun. Notare greifen meist auf
Standardverträge zurück, die individuell ergänzt werden.
das machen Anwälte auch nicht anders.
Ein guter Anwalt hat da meist mehr drauf.
Das will ich zwar nicht ausschließen aber ein Notar hat ganz sicher mehr Immobilientransaktionen - gleich welcher Art - gesehen als jeder Anwalt, den man finden könnte. Mal abgesehen davon, daß man ja nicht zum Notar wird, indem man Zeit seines Berufslebens im Immobilienbereich durch völlige Unkenntnis glänzt.
nur leider kennen sich Notare oftmals nicht so gut aus, wie es
spezialisierte Anwälte tun. Notare greifen meist auf
Standardverträge zurück, die individuell ergänzt werden.
das machen Anwälte auch nicht anders.
i. d. R. schon, den ein Anwalt muß nicht neutral beraten, er kann parteiisch sein z. B. A
Ein guter Anwalt hat da meist mehr drauf.
Das will ich zwar nicht ausschließen aber ein Notar hat ganz
sicher mehr Immobilientransaktionen - gleich welcher Art -
gesehen als jeder Anwalt, den man finden könnte. Mal abgesehen
davon, daß man ja nicht zum Notar wird, indem man Zeit seines
Berufslebens im Immobilienbereich durch völlige Unkenntnis
glänzt.
Völlige Unkenntnis unterstelle ich nicht, aber ein tieferes Wissen hat m. E. ein Anwalt, das ist zumindest meine Erfahrung in Grundstücksgeschäften.
danke für die vielen Antworten. Mit den Antworten habe ich gemerkt, dass ich Euch auf die falsche Fährte geschickt habe. Vielleicht waren es auch zu viele Infos, die die Sache zu komplex werden lassen.
Es ist völlig klar, dass man einen komplexen Immobilienkauf nur mit fachlicher Beratung bewältigen kann. Ob nun Anwalt oder Notar ist sicherlich für ein Erstberatungsgespräch egal.
Es ging eher darum, wie man sich auf das Thema ganz allgemein vorbereiten kann. Bei der Beschäftigung mit der Thematik sollte herausgefunden werden, welche Möglichkeiten es überhaupt gibt. Dies steht hauptsächlich damit in Zusammenhang, dass man in der Entscheidungsvorbereitung erst einmal herausfinden will, welche der Möglichenkeiten man überhaupt bereit ist, zu akzeptieren. Es kann ja schließlich schon sein, dass man über diesen Weg entscheidet, vom Kauf abzusehen. Des Weiteren muss man ja schließlich auch wissen, welche Fragen man den Fachleuten stellen kann.
Wenn man es noch einmal zusammenfasst, bleiben eigentlich folgende Fragen übrig: Welche unterschiedlichen Möglichkeiten gibt es grundsätzlich beim Immobilienkauf, a) die Immobilie zu erwerben und b) gleichzeitig dem Alteigentumer nicht zu weit gefasste Wohn- und Nutzungsrechte einzuräumen.
Völlige Unkenntnis unterstelle ich nicht, aber ein tieferes
Wissen hat m. E. ein Anwalt, das ist zumindest meine Erfahrung
in Grundstücksgeschäften.
Du erlaubst mir sicher eine andere Meinung auf Grund meiner Erfahrungen.
Natürlich soll es auch Feld-Wald-und-Wiesen-Notare geben, die nur den „Standard-Kaufvertrag“ kennen. Aber die gleiche Erfahrung kann man auch mit Anwälten machen.
Völlige Unkenntnis unterstelle ich nicht, aber ein tieferes
Wissen hat m. E. ein Anwalt, das ist zumindest meine Erfahrung
in Grundstücksgeschäften.
Du erlaubst mir sicher eine andere Meinung auf Grund meiner
Erfahrungen.
Natürlich.
Ich habe meine Erfahrung lediglich aus meiner Sicht in einer Baufirma, die mit verschiedenen Notaren gearbeitet hat und irgendwann dazu übergegangen ist grundsätzlich Verträge vorab per Anwalt zu gestalten.
Vielleicht bin ich aus eigener, schlechter Erfahrung mit einem Notar auch vorbelastet. Ein befreundeter Anwalt, den wir später zwecks des Übergabevertrages einschalteten, hat nur den Kopf geschüttelt, ob soviel Murks. Solche Erfahrungen prägen natürlich.
Fakt ist aber, das ein Notar neutral sein sollte und das ist ein Anwalt eben nicht. Ein Anwalt (sollte zumindest) möchte das beste für seine Partei herausholen und Stolperfallen aufzeigen.
Natürlich soll es auch Feld-Wald-und-Wiesen-Notare geben, die
nur den „Standard-Kaufvertrag“ kennen. Aber die gleiche
Erfahrung kann man auch mit Anwälten machen.
spezialisierte Anwälte tun. Notare greifen meist auf
Standardverträge zurück, die individuell ergänzt werden.
das machen Anwälte auch nicht anders.
i. d. R. schon, den ein Anwalt muß nicht neutral beraten, er
kann parteiisch sein z. B. A
das ändert aber nichts daran, daß auch Anwälte Verträge nicht jedesmal komplett neu aufsetzen.
Ein guter Anwalt hat da meist mehr drauf.
Das will ich zwar nicht ausschließen aber ein Notar hat ganz
sicher mehr Immobilientransaktionen - gleich welcher Art -
gesehen als jeder Anwalt, den man finden könnte. Mal abgesehen
davon, daß man ja nicht zum Notar wird, indem man Zeit seines
Berufslebens im Immobilienbereich durch völlige Unkenntnis
glänzt.
Völlige Unkenntnis unterstelle ich nicht, aber ein tieferes
Wissen hat m. E. ein Anwalt, das ist zumindest meine Erfahrung
in Grundstücksgeschäften.
Jeder Vertrag, bei dem es um die Veräußerung oder Belastung eines Grundstückes geht, geht durch die Hände eines Notars, nicht aber zwangsläufig durch die Hände eines Rechtsanwalts. Da auf jeden Notar ziemlich genau 13 Anwälte kommen, heißt das, daß der durchschnittliche Anwalt einen Bruchteil der Immobiliengeschäfte zu Gesicht bekommt, die der durchschnittliche Notar sieht.
Das muß sich im Schnitt zwangsläufig auf die Erfahrung auswirken. Daß im Einzelfall ein Rechtsanwalt leistet als ein Notar, will ich aber gar nicht bestreiten. Erst recht nicht, wenn es um die Frage geht, ob ein Anwalt oder ein Notar besser eine parteiische Arbeit abliefert. Zu einem, der einen Vorteil erreichen will, gehört aber auch einer, der das mit sich machen läßt.
Das muß sich im Schnitt zwangsläufig auf die Erfahrung
auswirken. Daß im Einzelfall ein Rechtsanwalt bessere Arbeit leistet als ein
Notar, will ich aber gar nicht bestreiten.
das ändert aber nichts daran, daß auch Anwälte Verträge nicht
jedesmal komplett neu aufsetzen.
Nein.
Jeder Vertrag, bei dem es um die Veräußerung oder Belastung
eines Grundstückes geht, geht durch die Hände eines Notars,
nicht aber zwangsläufig durch die Hände eines Rechtsanwalts.
Da auf jeden Notar ziemlich genau 13 Anwälte kommen, heißt
das, daß der durchschnittliche Anwalt einen Bruchteil der
Immobiliengeschäfte zu Gesicht bekommt, die der
durchschnittliche Notar sieht.
Möglich.
Das muß sich im Schnitt zwangsläufig auf die Erfahrung
auswirken.
Nein muß es nicht. Wenn Du in einem Großteil der Fälle nur die FLurnummer und die Namen austauscht, hat das nichts mit Erfahrung zu tun. Die meisten Verkaufsfälle sind 0/8/15 Fälle, die nur geringfügiger individueller Anpassung benötigen.
In Fällen wie den des UP und zur persönlichen Absicherung würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen.
Zu einem, der einen Vorteil
erreichen will, gehört aber auch einer, der das mit sich
machen läßt.
Natürlich. Aber es geht nicht nur um den Vorteil, es geht auch darum keinen Nachteil zu haben.