Haus im Ausland vererben

Hallo,

ich recherchiere gerade für eine Geschichte und ein Nebenaspekt ist das Vererben eines Hauses an einen Angehörigen in GB.

Folgende Situation:

Eine alte Frau stirbt, ihre Tochter ist Erbin des Hauses in Deutschland. Frau und Tochter hatten sehr lange keinen Kontakt. Testanmentsanwalt sucht nach Tochter unter letzter bekannter Adresse in England, Tochter ist nicht mehr dort.

Nun meine Fragen:

  1. Wie wird nun weiter gesucht? Gibt es Organisationen, die dann damit beauftragt werden? Es gibt in England ja keine Einwohnermeldeämter.

  2. Tochter wird gefunden, ist ebenfalls verstorbenm, bekommen dann ihre Kinder das Haus, wenn sonst keine Verwandten mehr da sind?

  3. Tochter oder andere Verwandte werden nicht gefunden. Was passiert mit Haus und evtl. Vermögen, wenn kein Erbe da ist?

Schon mal Danke im Voraus.

Hallo Nina,

will mal versuchen, Dir auf die Sprünge zu helfen:

Eine alte Frau stirbt, ihre Tochter ist Erbin des Hauses in
Deutschland. Frau und Tochter hatten sehr lange keinen
Kontakt. Testanmentsanwalt sucht nach Tochter unter letzter
bekannter Adresse in England, Tochter ist nicht mehr dort.

Nun meine Fragen:

  1. Wie wird nun weiter gesucht? Gibt es Organisationen, die
    dann damit beauftragt werden? Es gibt in England ja keine
    Einwohnermeldeämter.

Dies läuft üblicherweise über Zeitungsanzeigen, in denen potentielle Erben aufgefordert werden, sich bei dem beauftragten Testamentsvollstrecker / Nachlaßverwalter / Nachlaßgericht zu melden. Diese Anzeigen werden am letzten bekannten Wohnort und in der Umgebung aufgegeben. Text ungefähr wie folgt: "Am xx.xx.xxxx verstarb in xxxxxxx der/die xxxxxxx xxxxxx (geb. xxxxxx). Der/die Verstorbene hatte folgenden Kinder:
xxxxx xxxxx geb. xxxx in xxxx, letzter bekannter Wohnort xxxxx
Diese Person(en) kommen als Erben des Vermögens des/dfer Verstorbenen in Frage. Sie, eventuell vorhandene Nachkommen und Personen, die Angaben über die genannten Personen oder etwaige Nachkommen machen können, werden gebeten, sich bis zum xxxxx bei xxxxx zu melden.

Parallel wird ein Testamentsvollstrecker bei einem größeren Erbe auch weitere Maßnahmen ergreifen, die geeignet erscheinen, Erben zu finden, soweit dies nach dem Wert des Erbes verhältnismäßig erscheint, Es gibt hierzu teilweise sogar amtlich tätig werdende Erbenermittler und selbstverständlich auch die Möglichkeit private Ermittler einzuschalten. Je nach den Datenschutzbestimmungen des Landes, in dem gesucht wird, können neben Einwohnermelderegistern auch z.B. Wehrämter, die Post, Energieversorger oder Sozialversicherungsträger, etc. angefragt werden. In einigen Ländern haben sich inzwischen auch über das Internet arbeitende Firmen etabliert, die so etwas im großen Stil erledigen (ussearch.com in den USA z.B.).

  1. Tochter wird gefunden, ist ebenfalls verstorbenm, bekommen
    dann ihre Kinder das Haus, wenn sonst keine Verwandten mehr da
    sind?

Ja, denn das Haus wurde nach dt. Erbrecht vererbt und danach kämen nach den Kindern die Eltern bzw. deren Kinder und Kindeskinder dran. Da andere Verwandte nach Deinem Setting aber ausscheiden, wären die Kinder die alleinigen Erben.

  1. Tochter oder andere Verwandte werden nicht gefunden. Was
    passiert mit Haus und evtl. Vermögen, wenn kein Erbe da ist?

Ein Erbe das keinem Erben zugeordnet werden kann, fällt in Deutschland automatisch an den Fiskus. Das Haus wird dann versteigert, der Erlös kommt in die Staatskasse. Natürlich werden die Kosten des Testamentsvollstreckers zunächst aus dem Erbe beglichen.

Gruß vom Wiz