Haus in Dänemark

Hallo Forengemeinde!

Ich war neulich zum zweiten mal in Dänemark im Urlaub mit Bekannten und die Bekannten so ca. zum 17ten mal!

Als ich ihnen die Frage stellte warum sie sich nicht gleich dort ein Ferienhaus kaufen würden, weil es sich doch lohnen würde, wenn sie eh jedes Jahr dort hinfahen antworteten sie:

Es ist nicht möglich als Nicht-Däne ein Haus dort zu kaufen! Also man muss Däne sein um auch in Dänemark ein Haus kaufen zu können!

Weiß jemand wie man das umgehen könnte und trotzdem LEGAL ein Ferienhaus in Dänemark erwerben kann???
Hat jemand schonmal Erfahrungen in dieser Richtung gemacht?

Dank im voraus

Gruß
Thomas

Hallo,

der Erwerb von Immobilien in Ferienhausgebieten (eigentlich die gesamte interessante Küste) ist nur möglich, wenn man mindestens fünf Jahre in Dänemark gemeldet ist, und sich in dieser Zeit mindestens 180 Tage im Jahr in Dänemark aufgehalten hat (so aus der Erinnerung zitiert). Das ganze ist gesetzlich geregelt im Fritidshuslov.

Wir sind momentan auch in ähnlichen Überlegungen und hoffen auf eine Änderung der Gesetzgebung, da aktuell ein extremes und weiter zunehmendes Angebot an Ferienhäusern besteht, und ohne Käufer (aus dem Ausland) die Preise bald sicher massiv sinken werden. D.h. es ist zu erwarten, dass Druck aus der Bevölkerung kommen wird.

Ich gehe aber mal davon aus, dass eine entsprechende Gesetzesänderung vermutlich in Richtung einer Differenzierung geschützer Gebiete gehen wird. D.h. die von Deutschen verseuchten Gebiete werden vermutlich auch weiter einen recht weitreichenden Schutz genießen, um sich vor Überfremdung zu schützen (wofür ich nach einem einmaligen Urlaub an der Nordseeküste auch vollstes Verständnis habe), während eine Lockerung für den Rest des Landes nicht unwahrscheinlich ist.

Ansonsten bin ich noch an der Informationsbeschaffung, welche sonstigen Wege abseits eines klassischen Kaufs möglich wären, und mit dem Fritidshuslov nicht kollidieren. Da ist die Quellenlage allerdings dünn. Mal sehen, ich bin in drei Wochen wieder dort, und werde ggf. dann mal mit einem Makler und einem Anwaltskollegen reden.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

Das ganze ist
gesetzlich geregelt im Fritidshuslov.

nur aus prinzipiellem Interesse, ich hab nicht vor mir in DK ein Haus zu kaufen.

Wie ist solch ein restriktives Verhalten mit EU-Recht zu vereinbaren?!
Niederlassungfreiheit etc. Fällt der Erwerb von Immobilien nicht darunter?

Gandalf

Hallo Gandalf,

Wie ist solch ein restriktives Verhalten mit EU-Recht zu
vereinbaren?!
Niederlassungfreiheit etc. Fällt der Erwerb von Immobilien
nicht darunter?

Das ist eine sehr gute Frage, und ich habe tatsächlich auf der Liste der Ideen, um einen Erwerb doch hinzubekommen eine entsprechende Klage stehen. Das ist bislang aber nur so eine der Ideen, ich habe noch nicht geprüft, ob es schon Klagen in diese Richtung gegeben hat, oder welche Aussicht auf Erfolg eine solche Klage hätte.

Dazu müsste man sich mal näher mit der Definition der Niederlassungsfreiheit auseinandersetzen. So könnte man natürlich schon argumentieren, dass der Immobilienerwerb nicht notwendig ist, um sich niederzulassen. Weiterhin kann man natürlich auch argumentieren, dass der Erwerb einer Ferienimmobilie gerade nichts mit Niederlassung zu tun hat, weil die ja nicht zur dauerhaften Wohnnutzung bestimmt sind (wobei man jetzt mal im Fritidshuslov nachsehen müsste, was da als Nutzung überhaupt zulässig ist, denn ich kenne genug dauerhafte Bewohnung von Immobilien in Ferienhausgebieten, teilweise sogar mit gewerblicher Nutzung).

Auf der anderen Seite steht natürlich der von mir schon angesprochene Punkt mit der Frage der Differenzierung. Man wird den Dänen nicht absprechen können, Gebiete zu schützen, die sonst sofort komplett in deutsche Hand kämen. Die Situation an der Nordseeküste selbst deutlich vor der Saison hat mich auch erschreckt. Hier gibt es ein anzuerkennendes nationales Interesse den Handel zu beschränken. Andererseits zeigt gerade dass aktuelle zunehmende Überangebot an Ferienimmobilien im gesamten Land, dass insgesamt mehr als genug Ferienimmobilien für die Nutzung der eigenen Landsleute da sind, und insoweit eine generelle Abschottung gegenüber ausländischen Erwerbern nicht gerechtfertigt ist. Und insoweit erscheint mir das generelle Verbot als zu undifferenziert und zu weitreichend. Hier wird die Schwelle der notwendigen Eingriffshöhe überschritten, und dies ist natürlich vor dem Hintergrund der Frage der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns immer ein möglicher Angriffspunkt. Ein vor diesem Hintergrund zu erzielender Erfolg wäre z.B. die Notwendigkeit einer nachvollziehbaren Begründung von Erwerbsbeschränkungen nach Regionen, die dann eben so aussehen könnte, dass bestimmte Gebiete weiterhin recht restriktive Beschränkungen haben könnten, während andere Gebiete keinen Beschränkungen mehr unterliegen würden. So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die für mich interessanten Gebiete eindeutig in letztere Kategorie fallen dürften, weil das Überangebot extrem ist, und man dort selbst in der Saison kaum mehr als eine Handvoll ausländscher Kennzeichen am Tag sieht.

Mal sehen, vielleicht weiß ich in ein paar Wochen mehr.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Vielen Dank für die Antworten!
Das ist wirklich sehr Informativ.

WIZ: Wenn du nähere Informationen hast, würdere mich der weitere Verlauf Interessieren!
Ich kann dich ja mal in ein paar Wochen anschreiben!

Vielen Dank nochmal!

Gruß
Thomas