Hallo, ich habe zusammen mit 8 weiteren Cousins und Cousinen ein Haus in Spanien geerbt. Keiner von uns kennt das Haus oder dessen Wert. Nun wurde von einem spanischen Notar über einen anderen deutschen Notar Kontakt mit uns aufgenommen und es wurde uns mitgeteilt wir müssten vorab, ohne genauere Auskünfte was es denn zu erben gäbe, mehrere tausend Euro bezahlen oder eben das Erbe ausschlagen. Kann das sein? Müsste man nicht erstmal wissen um welches Erbe es sich handelt (Hypotheken o.ä.) bevor man bezahlt?
Danke schonmal vorab für Antworten
Hallo Hiko 1308,
wenn ein deutscher Notar zugegen ist weiss er auch
dass kein „Schwein“ entschuldige eine Zusage macht, ohne vorher zu wissen was er bekommt. Es gilt in Deutschland zwar die 6 Wochenfrist der Annahme oder Absage der Erbschaft aber ohne weitere Erläuterungen können diese Anwälte diese Schnellentscheidung knicken.
Auf keinen Fall etwas bezahlen heute. Suche einen seriösen Anwalt mit Spanienerfahrung, wenn du irgendwelche Papiere von Spain hast.
M.f.G.
pete
Du weisst ja auch nicht ob beide Anwälte die Ehrlichkeit in Person sind!
Hey
über Erbschaften im Ausland kann ich wenig sagen.
Es gilt hier grundsätzlich das ausländische Erbrecht.
Eventuell mit der deutschen Botschaft in Verbindung
treten, damit die ihnen sagen können, ob die
Forderung berechtigt ist. Vieleicht kann ihnen der
deutsche Anwalt gegen Bezahlung weiterhelfen.
Hallo
Auf alle Fälle würde ich erstmal herausfinden was evtl geerbt werden soll. Entweder nach Spanien gehen und beim Notar nachfragen wie man das Testament bekommen kann, ob eines eingetragen wurde, usw. Weiterhin fragen was für Belastungen auf dem Haus sind (Nach Nota Simple fragen). Bei den Banken sollte man nachfragen ob irgendwelche Aussenstände sind wie z.B. Kreditkarten, etc…
Wenn keiner nach Spanien kommen kann würde ich jemand beauftragen der das in Spanien machen kann (einen Gestor, Gestoren sind günstiger als Anwälte) der aber normalerweise dann eine beschränkte Vollmacht braucht.
Erst wenn man dann weis was man erbt sollte man entscheiden.
Beim Erben kommt es in Spanien auch darauf an ob man Resident oder Nicht Resident ist in Spanien. Danach richtet sich die Steuer gewaltig. Falls man gar nicht geführt wird muss man in jedem Fall eine Steuernummer beantragen wenn man das Erbe annimmt.
Ich würde auf keinen Fall mehrere Tausend Euro im Voraus bezahlen.
Hoffe etwas geholfen zu haben.
Gruss aus der Costa Blanca, Spanien
Hallo Heiko,
das kommt mir aber auch seltsam vor.
Ich bin wohl kein Notar, aber wir wickeln für Kunden Erbschaftsangelegenheiten ab.
Allerdings ist es so, sobald alles Klar ist, daß Ihr das Objekt wollt, müsst Ihr bei Unterschrift der Erbschaftsannahme sofort die Steuer und Gebühren hinterlegen, welche dach Umschreibung und Eintag in das Grundbuchamt abgerechnet werden und möglicherweise noch etwas zurück bezahlt wird.
Falls Ihr dem Notar eine Vollmacht gegeben habt, werden die Steuern und Gebühren vorab überwiesen.
Natürlich solltet Ihr erst mal wissen, was es zum Erben gibt. Wo liegt das Objekt?
Man kann beim Grundbuchamt einen Auszug holen und nach sehen ob ein Hypothek eingetragen ist, aber dazu muß man auch wissen wo da Objekt liegt, wer der bisherige Eigentümer war, die Daten von Folio-Nr., Tomo-Nr., Libro-Nr. sowie finca-Nr. Das sind Eintrag im Grundbuch Nr. X, Band X, Seite X.
Gruß dias
Hallo,
mein Rat vorab:
informiert Euch erst ein Mal beim nächsten spanischen Konsulat, ausserdem ist es wichtig in welcher der autonomen Regionen (Länder) das Haus steht (unterschiedliches Erbrecht).
Wurdet Ihr wirklich von einem Notar angeschrieben - oder einem Rechtsanwalt.
Gibt es ein Testament.
Ich rate Euch ausserdem sucht Euch in Deutschland einen Anwalt für Spanisches Recht -es gibt genügend.
Aber als erstes würde ich Hier nachschauen:
http://www.schutzgemeinschaft-ev.de
AUFJEDEN FALL NICHTS BEZAHLEN!!!
UND NICHT AUSSCHAGEN
denn in Spanien sind viele Notare und Rechtsanwälte nicht ganz sauber.
NIEMAND KANN EUCH EUER ERBE STEITIG MACHEN
es sei den es so hoch verschuldet, dass es gepfändet werden kann.
aber auch das nicht ohne Gericht.
Merkt Euch:
!!!Nichts ist in Spanien wie in Deutschland!!!
Gruss
Wilhelm
Hallo,
im Voraus auf gar keinen Fall Geld bezahlen.
Am besten einen Anwalt nehmen und um Auskunft bitten.
Viel Glück
Hallo und guten Tag,
ich kann Ihnen die Frage leider nicht beantworten.
mfG
C.G.