Mein Mann und ich leben in Trennung.
Genau jetzt hat es sich ergeben, dass ich eine sehr schöne Immobilie kaufen könnte.
Ich werde selbst den Hauskauf finanzieren.
Die Frage ist nun, da wir nach dem gesetzlichen Ehestand verheiratet sind, ob das Haus nun Zugewinn wäre oder nicht.
Hat mein Mann bei der Scheidung Ansprüche auf das Haus?
Müsste ich ihm etwas bezahlen, obwohl ich alles von meinem eigenen Gehalt abzahle?
Was passiert, wenn mein Noch- Ehemann nicht bereit ist, etwas schriftlich festzulegen?
Wie kann ich mich absichern?
Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen, da ich wegen dem Haus bald eine Entscheidung fällen muss.
Die Frage ist nun, da wir nach dem gesetzlichen Ehestand verheiratet sind, ob das Haus nun Zugewinn wäre oder nicht.
Noch ist doch gar kein Zugewinn entstanden.
Hat mein Mann bei der Scheidung Ansprüche auf das Haus?
Wenn er nichts dazu beigetragen hat, nicht.
Müsste ich ihm etwas bezahlen, obwohl ich alles von meinem eigenen Gehalt abzahle?
Wieso das denn ?
Was passiert, wenn mein Noch- Ehemann nicht bereit ist, etwas schriftlich festzulegen?
Er hat doch mit deinem Immobilienkauf nichts zu tun.
Wie kann ich mich absichern?
Ich glaube nicht, dass das notwendig ist. Ggf. mit einem Notar, der für die Beurkundung des Kaufes sowieso eingeschaltet werden muß, besprechen.
Stichtage Zugewinn: Hochzeitstag und Tag des Scheidungsantrages.
Und da ist es völlig egal ob das eigene Vermögen nun aus Bargeld, Briefmarken oder einem Haus besteht.
Beispiel:
Tag Hochzeit Vermögen 0
Tag Scheidungsantrag: Vermögen 100.000 €
Zugewinn: 100.000 €
Tag Hochzeit Vermögen 0
Tag Scheidungsantrag: Haus 100.000 € bezahlt, 200.000 € Schulden
Zugewinn: 100.000 €
Krümelchen
Hallo Krümelchen,
Tag Hochzeit Vermögen 0
Tag Scheidungsantrag: Haus 100.000 € bezahlt, 200.000 €
Schulden
Zugewinn: 100.000 €
Ähhhh… kann es sein, dass dir da ein kleiner Tippfehler unterlaufen ist?
Statt „200.000 € Schulden“ nur derer „100.000 €“
oder
fehlendes Vorzeichen bei „Zugewinn“ -> „- 100.000 €“
???
Grüße,
Tinchen
nein.
Haus ist 300.000 € wert.
100.000 gehören dem Eigentümer, 200.000 noch der Bank
Wenn Haus verkauft würde wären Schulden weg und wieder Bargeld von 100.000 € da.
Gesamtwert des Hauses - Schulden = Vermögen.
Krümelchen
Hallo,
nein.
Haus ist 300.000 € wert.
Das hast du nirgends gesagt.
Es müsste dann heißen:
Haus(wert) = 300.000 Euro
Schulden = 200.000 Euro
-> Zugewinn = 100.000 Euro
Wenn du sagst
Haus(wert) = 100.000 Euro
Schulden = 200.000 Euro
dann Zugewinn = 100.000 Euro - 200.000 Euro = -100.000 Euro
Grüße,
Tinchen
Danke für die Antwort,
aber was später, wenn das haus als zugewinn
geschätzt wurde?
Grüße
Danke für die Antwort,
das heisst, 50 000,00 Euro
muss ich meinem MAn zurückzahlen, oder?
Grüße
aber was später, wenn das haus als zugewinn geschätzt wurde?
Wenn Ihr in Trennung lebt, wird der Scheidungsantrag bald gestellt. Wieviel Vermögen Dir durch den Immobilienkauf in dieser kurzen Zeit entstehen kann, kann ich kaum abschätzen. Alleine die kaufnebenkosten betragen ca. 7 % (ohne Makler) bzw. bis zum 12 % (mit Makler) vom Kaufpreis. Soviel Wertsteigerung wirst Du in einem Jahr kaum bekommen.
Soviel Wertsteigerung
wirst Du in einem Jahr kaum bekommen.
Was bedeutet das ? Was passiert mit dem Hausschulden
nach einer Ehescheidung?
Wärst du in meinem hypothetischen Fall die Frau und hättest 100.000 € und der Mann nix - ja.
Krümelchen
aber ich hab doch geschrieben
Haus 100.000 € bezahlt , 200.000 € Schulden …
und 100+200 = 300
Na ja, ich dachte man versteht das „bezahlt“ nicht heißen soll was das Haus gekostet hat sondern was vom Hauswert bezahlt ist.
Krümelchen
Wie bereits oben gesagt.
Stichtag ist Zustellung des Scheidungsantrages.
Ob jetzt das Geld bis dahin in der selbstgestricken Geldsocke steckte oder in eine Immobilie investiert wurde solange es sich vor dem Stichtag angesammelt hat gehört es beiden (wenn nichts anderes in einem Ehevertrag o.ä. vereinbart wurde)
Also das ganze eine eher rechtliche Frage im Zusammenhang mit Scheidung, Anfangsvermögen und Zugewinn.
Krümelchen
Hallo doke17,
Genau jetzt hat es sich ergeben, dass ich eine sehr schöne
Immobilie kaufen könnte.
Ich werde selbst den Hauskauf finanzieren.
Die Frage ist nun, da wir nach dem gesetzlichen Ehestand
verheiratet sind, ob das Haus nun Zugewinn wäre oder nicht.
Hat mein Mann bei der Scheidung Ansprüche auf das Haus?
Müsste ich ihm etwas bezahlen, obwohl ich alles von meinem
eigenen Gehalt abzahle?
Ich hab so den Eindruck, dass du mit den bisherigen Antworten nicht so richtig was anfangen kannst, sie dich vielmehr noch mehr verwirren.
Daher nochmal ein Versuch:
Wenn ein Haus, das vor Scheidungseinreichung gekauft wird mit in den Zugewinn gerechnet wird (da das Haus einen gewissen Wert darstellt der vor Eheschließung noch nicht da war), dann werden auch die Schulden, die dadurch gemachen werden mit angerechnet!
Sprich du kaufst ein Haus im Wert von (fiktiven) 500.000 Euro, hast dadurch gleichzeitig Schulden in Höhe von 500.000 Euro - du musst deswegen theoretisch deinem Mann bei Scheidung 250.000 Euro auszahlen, er dafür aber im Gegenzug 250.000 Euro Schulden übernehmen.
Mein Tipp an dich:
Ein Haus ist eine Anschaffung die meist nicht so nebenbei aus der Portokasse bezahlt wird. Nimm einfach noch ein paar Euro in die Hand und lass dich von einem Anwalt beraten - gerade auch in Bezug auf Zugewinnausgleich bei Scheidung!
Grüße,
Tinchen
Wärst du in meinem hypothetischen Fall die Frau und hättest
100.000 € und der Mann nix - ja.Krümelchen
Bitte hör auf die Threaderstellerin zu verwirren…
Grüße,
Tinchen
Hallo und danke für die Antwort,
aber was passiert danach mit meine Schulden und mit seine Schulden?
Wannn wird einen Haus zum zwangseinsteigerung gegeben?
L.g.