Moin,
ich habe mir ein Haus im Rahmen einer Zwangsversteigerung gekauft. Beim ersten Termin habe ich bereits weit über die 7/10 Grenze geboten. Sicherheitsleistung in Höhe von 10% wurde gezahlt. Den Zuschlag habe ich direkt im Termin durch den Rechtspfleger bekommen.
Mir wurde aber erklärt, dass ich den Schlüssel erst nach Verstreichen der 14-Tägigen Einspruchsfrist bekomme. Bzw. die Gläubigerin hat Antrag auf Zwangsverwaltung bis Ende der Einspruchsfrist gefordert.
Jetzt ist meine Fragen:
Wer kann den Einspruch einlegen?
Was passiert, wenn Einspruch eingelegt worden ist?
Wie wahrscheinlich ist es, dass Einspruch eingelegt wird?
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße