Haus in Zwangsversteigerung gekauft - Einspruch?

Moin,
ich habe mir ein Haus im Rahmen einer Zwangsversteigerung gekauft. Beim ersten Termin habe ich bereits weit über die 7/10 Grenze geboten. Sicherheitsleistung in Höhe von 10% wurde gezahlt. Den Zuschlag habe ich direkt im Termin durch den Rechtspfleger bekommen.

Mir wurde aber erklärt, dass ich den Schlüssel erst nach Verstreichen der 14-Tägigen Einspruchsfrist bekomme. Bzw. die Gläubigerin hat Antrag auf Zwangsverwaltung bis Ende der Einspruchsfrist gefordert.

Jetzt ist meine Fragen:
Wer kann den Einspruch einlegen?
Was passiert, wenn Einspruch eingelegt worden ist?
Wie wahrscheinlich ist es, dass Einspruch eingelegt wird?

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße

Guten Morgen,

als Rechtsmittel kann die sogenannte Zuschlagsbeschwerde eingelegt werden. Praktisch kann dies jeder Beteiligte tun, insbesondere aber der Schuldner.

Wenn er das qualifiziert tut und Zuschlagsversagungsgründe vorliegen, dann hat er die Chance, dass der Zuschlag wieder aufgehoben (versagt) wird.

Wenn die Zuschlagsbeschwerde eingelegt worden ist, entscheidet zunächst das Amtsgericht. Wenn das Amtsgericht hingegen nicht abhilft, geht die Sache automatisch an das Landgericht.

Es könnte aber noch weiter gehen (Bundesgerichtshof, beziehungsweise Verfassungsgericht). Der Normalfall ist das aber nicht.

Wie wahrscheinlich die Einlegung eines Rechtsmittels ist, hängt vom denjenigen ab, der das unter Umständen will (gegebenenfalls der Schuldner).

Viel Glück.

Einspruch kann der GL einlegen wenn er mit dem Erlös nicht zufrieden ist.
Als Folge wird die ZV beendet und der GL kann nach 6 Monaten erneut Antrag auf ZV stellen.

Bei zahlung über 7/10 ist ein Einspruch aber sehr unwahrscheinlich

Hallo Craze2,
mit dem Zuschlag gehört Ihnen das Haus, zumindest von denen, die evtl. mit geboten haben. Es kann natürlich sein, dass ein Gläubiger Einspruch einlegen kann. Das hat den Hintergrund, wenn beispielsweise die Schuldensumme höher ist als die Zuschlagssumme. Wenn es eine Bank ist und es um eine sehr hohe Summe geht das Haus aber nicht genug in der Versteigerung erbringt, kann die Bank mit steigern. Teilweise ist es Blödsinn, was dort passiert, denn manch ein Gläubiger will mehr aus der Versteigerung haben, weil seine Gläubigersumme höher ist, legt Einspruch gegen den Zuschlag ein und bei der nächsten Versteigerung wird dann der Wert wieder weiter nach unter gesetzt und es kommt möglicherweise noch weniger raus. Also, um auf Ihre Frage zurück zu kommen, die Gläubiger können theoretisch Widerspruch einlegen. Legen sie Widerspruch ein, ist diese Versteigerung gelaufen und Sie bekommen Ihr Geld zurück. Die Wahrscheinlichkeit eines Widerspruchs kann man nicht beziffern, weil es von den verschiedensten Faktoren beim Gläubiger abhängt. Eine Zwangsverwaltung kann ich nicht nachvollziehen, dafür fehlen die Informationen, ob noch Ämter oder Kommunen oder sonst noch was involviert sind. Warten Sie die 14 Tage ab, Sie bezahlen auf jeden Fall nur den Preis den Sie bei der Versteigerung geboten haben. Um ganz sicher zu gehen, würde ich empfehlen, eine kostengünstige Beratung bei einer RA-Kanzlei in Anspruch zu nehmen. Es gibt in jeder größeren Stadt Rechtsanwälte die für 10-20 Euro eine Erstberatung anbieten.
Viel Erfolg weiterhin und liebe Grüße
dchampw

Einspruch kann zum Beispiel der Ex-Eigentümer einlegen. Hier dann wenn Formfehler vorliegen, auch zum Beispiel 765a ZPO usw.
Wenn der Ex-Eigentümer mein Kunde wäre kämst Du gar nicht in das Haus:wink:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…
Wenn Einspruch eingelegt würde, dann verzögert sich das Ganze nochmals und es muss entschieden werden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand Einspruch einlegt ist wenn er mein Kunde ist 100%, wenn er es nicht ist (was hier der Fall ist so 5%.
Also ich gehe nicht davon aus.

Moin,

Jetzt ist meine Fragen:

Und hier die Antworten:

Wer kann den Einspruch einlegen?

Jeder Berechtigte, das sind im wesentlichen alle am Verfahren beteiligten Personen, also der Alteigentümer, der Neueigentümer und der oder die Gläubiger, die die Zwangsversteigerung betrieben haben.

Was passiert, wenn Einspruch eingelegt worden ist?

Das Amtsgericht entscheidet, ob der Einspruch begründet ist oder nicht.

Wie wahrscheinlich ist es, dass Einspruch eingelegt wird?

Äußerst unwahrscheinlich. Das einzige, das mir einfällt, weshalb jemand im jetzigen Stadium Einspruch erheben könnte, wäre, wenn dem Rechtspfleger ein Verfahrensfehler unterlaufen wäre. Der Gläubiger ist ein geldgeiler Geiznickel (Pardon), der nochmal für 14 Tage aus der Zwangsverwaltung kassieren will. Laß Dir keine grauen Haare wachsen.

Viele Grüße aus dem sonnigen Südhessen

Morelle

Antwort:
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-12666.html
http://www.elo-forum.org/schulden/44114-widerspruch-…

Wenn Sie den Schlüssel dringend brauchen (Ausmessen usw.) sprechen Sie mal mit dem Zwangsverwalter.
Die Zwangsverwaltung endet automatisch mit dem Ende der Zwangsversteigerung. Dauert halt alles.

Grüsse
Bracco