Haus in Zwangsversteigerung gekauft - Einspruch?

Moin,
ich habe mir ein Haus im Rahmen einer Zwangsversteigerung gekauft. Beim ersten Termin habe ich bereits weit über die 7/10 Grenze geboten. Sicherheitsleistung in Höhe von 10% wurde gezahlt. Den Zuschlag habe ich direkt im Termin durch den Rechtspfleger bekommen.

Mir wurde aber erklärt, dass ich den Schlüssel erst nach Verstreichen der 14-Tägigen Einspruchsfrist bekomme. Bzw. die Gläubigerin hat Antrag auf Zwangsverwaltung bis Ende der Einspruchsfrist gefordert.

Jetzt ist meine Fragen:
Wer kann den Einspruch einlegen?
Was passiert, wenn Einspruch eingelegt worden ist?
Wie wahrscheinlich ist es, dass Einspruch eingelegt wird?

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße

Servus,

der Gläubiger (bzw. der Nocheigentümer) kann Einspruch einlegen, aus diversen Gründen, u.a. weil ihm der Verkaufspreis zu niedrig ist. (bin kein Jurist, aber habe das als Mieter mal selbst miterlebt). Das Haus wurde insgesamt dreimal zu Zwangsversteigerung angeboten.
(z.B. wollen sowohl vielleicht eine Bank (Gläubiger) als auch der frühere Hauseigentümer, daß bei der Versteigerung ein möglichst hoher Preis erzielt wird, damit Kreditschulden möglichst ausgeglichen werden können)

Aber 14 Tage ist ja nicht sooo lange. Viel Glück.
Manu