Guten Tag,
wir wollten letzte Woche ein Haus kaufen und haben auch schon mündlich zugesagt. Der Notar wurde beauftragt (nicht von uns sondern vom Makler) und wir haben einen Vorvertag bekommen. Jetzt mussten wir aus persönlichen Gründen (Großeltern sind Krank) zurücktreten. Jetzt sagte der Makler wir müssen ihm seinen Aufwand für das raussuchen der Unterlagen und das hin und herfahren bezahlen. Ist das Rechtens? Hat er einen Anspruch auf die Entschädigung? In seinen Unterlagen steht provison erst nach abschluß eines notariellen Vertrages. Soll ich zahlen oder zum Rechtsanwalt? Die Kosten habe ich noch nicht!!
MFG Chris
Hi,
naja die feine englische Art war das net von dir 
Frage:
Hast du bei Ihm was unterschrieben. Bei den meisten Maklern fällt die Provistion ja erst bei unterschrift des Kaufvertrages an. Das ist Fakt!
Naja ne mündliche Zusage ist halt nur mündlich… In sache Beweislast wirds schwer…
Gruß
Krank) zurücktreten. Jetzt sagte der Makler wir müssen ihm
seinen Aufwand für das raussuchen der Unterlagen und das hin
und herfahren bezahlen. Ist das Rechtens?
In der Regel werden Makler erst vergütet, wenn der Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Alles andere ist das unternehmerische Risiko des Maklers. Vorsichtshalber solltet Ihr in der Courtagevereinbarung nachsehen, was dort vereinbart wurde.
Soll ich zahlen
Nein.
oder zum Rechtsanwalt?
Das wird kaum nötig sein, wenn man den Makler auf seine Courtagevereinbarung verweist.
Es könne allerdings sein, dass der Notar eine Rechnung für den Vorvertrag schreibt, uund die werdet Ihr bezahlen müssen.
Hallo,
bei uns mussten wir damals dem Makler einen Wisch unterschreiben, der unter anderem eine „Strafe“ von 1000 Euro beinhaltete, sollte der KV nicht zustande kommen.
Also die Frage: Hast Du was unterschrieben?
Gruß, Niels
Ich habe mir gerade eine Wohnung reserviert, dafür musste ich unterschreiben, dass ich bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrages dem Makler 600 € an Entschädigung zahle. Dieser führt ab Zeitpunkt der Reservierung keine weiteren Besichtigungen mehr durch, übernimmt keinerlei Bemühungen, die Wohnung an einen anderen zu vermitteln.
Ich kann es verstehen, dass der Makler sich etwas absichern will.
Hast du nichts unterschrieben, sage ich mal als Laie, hat der Makler keinen Anspruch auf Geld.
Gruß, Michael